Fenster kaputt - wer zählt?
Ich hab das Fenster tagsüber offen gelassen um zu lüften, war aber außer Haus. Wahrscheinlich hat der Wind das Fenster zugeschlagen und eine Scheibe ist kaputt gegangen. (Wohne in 4ten Stock und alleine, also kann es niemand gewesen sein)
Ich wohne in eine Altbau, also sind die Fenster nicht wirklich neu und in diesen Zimmer sind die Fenster in vier Teile gespalten, also ist nicht das -Ganze- Fenster kaputt, sondern nur ein unteren Teil.
(Etwa so: https://i.ebayimg.com/00/s/NzY4WDEwMjQ=/z/3poAAOSw3ydVgoBc/$_72.JPG )
Lohnt es sich, jemanden zu rufen? Soll ich es selber austauschen oder zahlt es der Vermieter?
6 Antworten
... zahlt?
Deine Glasversicherung bzw. Dein Makler/Berater per Regress, wenn er Dir so einen Abschluss für rd. 26 EUR/Jahr verweigert hat.
Müsste normal deine Haftpflichtversicherung bezahlen. Nimm einmal mit deiner Versicherung Kontakt auf.
Nein. In einer Haftpflicht sind bei Schäden in der Mietwohnung Glasschäden immer ausgeschlossen, vorausgesetzt erst mal, dass in der Haftpflicht überhaupt Mietschäden eingeschlossen sind.
Frag den Vermieter, ob er einen Glaser schickt oder ob Du das selbst in Auftrag geben sollst. Hier fällt kein Vermögen an. Kitt rauskratzen, Glas austauschen, neu kitten und fertig.
nein, das musst du zahlen
Es zahlt der, der es kaputt gemacht hat, also du.
ist hier ihm ja nicht 100% nachzuweisen
aber er haftet aus miete
wer etwas mietet, muss es so zurück geben, wie er es erhalten hatte
also ohne kaputtes fenster
Ich hab das Fenster tagsüber offen gelassen um zu lüften, war aber außer Haus.
Das schreibt der August doch selbst. Mehr Nachweis braucht es nicht.
Im Übrigen: Wir hatten mal den Fall, dass eine Scheibe gesprungen war. Abends, wenn die Sonne schon niedriger steht, brennt da die Sonne besonders kräftig hin. Der Mieter hat gesagt, dass er der Scheibe nichts angetan hat und er sich selbst wundert. Der Glaser meinte, es könne schon mal sein, dass eine Scheibe einen Sprung bekommt, wenn sie vielleicht mit gewisser Spannung eingebaut war und die Sonne heftig drauf brennt, während innen z. B. ein Möbelstück, wie Polstersessel oder so davor steht, sodass am Fenster keine Luftbewegung möglich ist.
Allerdings konnte das der Mieter auch nicht bestätigen, dass es so war und letztlich diskutierten wir auch nicht groß über die Ursachen, sondern baten den Mieter, den Schaden zu ersetzen, was er auch getan hat.
baten den Mieter, den Schaden zu ersetzen, was er auch getan hat.
Das war sehr nett von deinem Mieter. Hätte er nämlich nicht tun müssen aufgrund §538 BGB. Hier zeigt sich, dass es sich auszahlt, wenn man mit seinen Mietern nett umgeht, dann kommt auch mal was zurück. In dieser Frage hier ist aber eine anderer Situation.
aber er haftet aus miete
Diese Argumentation deckt sich nicht mit der Gesetzeslage. Nur allein weil man mietet muss man nicht für alles aufkommen.
Vorausgesetzt, Einfachverglasung >> Kosten etwa 40€. Haftpflichtversicherung?