Fenster kaputt - wer zählt?

6 Antworten

... zahlt?

Deine Glasversicherung bzw. Dein Makler/Berater per Regress, wenn er Dir so einen Abschluss für rd. 26 EUR/Jahr verweigert hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Müsste normal deine Haftpflichtversicherung bezahlen. Nimm einmal mit deiner Versicherung Kontakt auf.

Renick  26.08.2019, 13:28

Nein. In einer Haftpflicht sind bei Schäden in der Mietwohnung Glasschäden immer ausgeschlossen, vorausgesetzt erst mal, dass in der Haftpflicht überhaupt Mietschäden eingeschlossen sind.

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Frag den Vermieter, ob er einen Glaser schickt oder ob Du das selbst in Auftrag geben sollst. Hier fällt kein Vermögen an. Kitt rauskratzen, Glas austauschen, neu kitten und fertig.

Gerhart  26.08.2019, 15:24

Vorausgesetzt, Einfachverglasung >> Kosten etwa 40€. Haftpflichtversicherung?

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bwhoch2  26.08.2019, 15:27
@Gerhart

Richtig und bei dem Altbau gehe ich davon aus, dass es sich um Doppelflügel handelt und nur von einem Doppelflügel ein unteres Glas kaputt ist.

Bei jeglicher doppelten Isolierverglasung (Thermopen etc.) wird es natürlich teurer.

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Es zahlt der, der es kaputt gemacht hat, also du.

GerdHailand  26.08.2019, 13:15

ist hier ihm ja nicht 100% nachzuweisen

aber er haftet aus miete

wer etwas mietet, muss es so zurück geben, wie er es erhalten hatte

also ohne kaputtes fenster

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bwhoch2  26.08.2019, 13:24
@GerdHailand
Ich hab das Fenster tagsüber offen gelassen um zu lüften, war aber außer Haus.

Das schreibt der August doch selbst. Mehr Nachweis braucht es nicht.

Im Übrigen: Wir hatten mal den Fall, dass eine Scheibe gesprungen war. Abends, wenn die Sonne schon niedriger steht, brennt da die Sonne besonders kräftig hin. Der Mieter hat gesagt, dass er der Scheibe nichts angetan hat und er sich selbst wundert. Der Glaser meinte, es könne schon mal sein, dass eine Scheibe einen Sprung bekommt, wenn sie vielleicht mit gewisser Spannung eingebaut war und die Sonne heftig drauf brennt, während innen z. B. ein Möbelstück, wie Polstersessel oder so davor steht, sodass am Fenster keine Luftbewegung möglich ist.

Allerdings konnte das der Mieter auch nicht bestätigen, dass es so war und letztlich diskutierten wir auch nicht groß über die Ursachen, sondern baten den Mieter, den Schaden zu ersetzen, was er auch getan hat.

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Renick  26.08.2019, 13:33
@bwhoch2
baten den Mieter, den Schaden zu ersetzen, was er auch getan hat.

Das war sehr nett von deinem Mieter. Hätte er nämlich nicht tun müssen aufgrund §538 BGB. Hier zeigt sich, dass es sich auszahlt, wenn man mit seinen Mietern nett umgeht, dann kommt auch mal was zurück. In dieser Frage hier ist aber eine anderer Situation.

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Renick  26.08.2019, 13:35
@GerdHailand
aber er haftet aus miete

Diese Argumentation deckt sich nicht mit der Gesetzeslage. Nur allein weil man mietet muss man nicht für alles aufkommen.

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