Wer zahlt wenn ein Vogel die Scheibe zerbricht (Mietwohnung)?

Fensterfront - (Wohnung, Miete, Schaden)

7 Antworten

Das zahlt nur eine Hausratsversicherung mit Einschluss einer Glasbruchversicherung.Aber ob die vom Vermieter oder Mieter ? Ich tippe mal ,dass es den "reichen Vermieter" treffen wird denn letztendlich hat er für den "ordnungsgemäßen Gebrauch" der Wohnung zu sorgen . Da der Mieter nun keinen Vogel angelockt hat und ihn sonst keine Schuld trifft ist das etwas was der Vermieter zu reparieren hat.

Das bezahlt Deine eigene Hausratversicherung. Hänge mal irgendwas vor die Fenster (Glockenspiel oder Blumenampeln) und klebe diese Vogelsymbole auf die Scheibe - die armen Tiere, die brechen sich ja das Genick. lg Lilo

P.S. Wenn ein kleiner Singvogel gegen die Scheibe fliegt, geht nichts kaputt (außer dem armen Vogel). Ihr werdet ja wohl keinen großen Greifvögel da haben, oder?


tripoli1 
Fragesteller
 15.06.2015, 09:50

Resultat bis jetzt: 1 Toter, 4 angedöpste und ein gebrochener Flügel

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LiselotteHerz  15.06.2015, 09:53
@tripoli1

Ich habe mir das Haus angeschaut, das ist sehr seltsam. Dieser Balkon mit dem überstehenden Dach bietet sich allerdings geradezu als Schutz für Vögel an, vielleicht denken sie, sie könnten da Nestbau betreiben? Ich würde an das überstehende Dach ein paar Blumenampeln anbringen, sieht hübsch aus und hält sie vielleicht ab.

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kim294  15.06.2015, 09:52

Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn Glasschäden mit vereinbart sind. Das ist nicht standardmäßig der Fall

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tripoli1 
Fragesteller
 15.06.2015, 09:55

Ja, 2 nester haben wir da. Nicht weiter schlimm- attackieren uns ja nicht aber son jungspecht knallt ordentlich dagegen

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Mir wurde mal auf meine Frage, wer Schäden am Fenster durch Hagelschlag zahlt, von einem Anwalt für Mietrecht folgende Antwort gegeben:

Herunter gelassene Rollläden: der Mieter (deshalb Rollläden nicht runter machen)

Bei Doppelfenstern: für die äußere Glasscheibe der Vermieter

Bei Doppelfenstern: für die innere Glasscheibe der Mieter

Zum Glück habe ich das Problem bisher nicht gehabt, obwohl schon einige Vögel gegen meine Scheiben geflogen sind trotz Gardinen über die gesamte Fensterfläche und Fensterbankpflanzen. Je nach Lichteinfall sieht es eben für die Tiere aus, als ginge da der Luftraum weiter.

Ob die Aussage des Anwalts wirklich der gängigen Rechtsprechung entspricht, kann ich leider nicht sagen.

Meines Erachtens muss der Vermieter / die Versicherung des Vermieters den Schaden regulieren- denn die Hausratversicherung schützt das Eigentum des Versicherungsnehmers


Hast du eine Glasversicherung mit in deiner Hausrat vereinbart? Dann ist diese dafür verantwortlich.

Wenn nicht, musst du es selbst zahlen. Aber es gibt doch diese Vogel-Aufkleber, die man an die Scheiben kleben kann.. vielleicht hilft das ja.