Familie zwingt mich zu arbeiten, was tun?

20 Antworten

Du kannst versuchen, mit ihnen einen Deal zu machen. Vielleicht, dass du ein Teil deiner Ferien ausschlafen kannst.

Letztendlich bist du aber gesetzlich dazu verpflichtet, deinen Eltern zu helfen, solange du in deren Haushalt wohnst.

An sich bist du sogar gesetzlich verpflichtet deinen Eltern im Haushalt zu helfen (§1619 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1619.html).

Du kannst jedoch nochmal versuchen mit ihnen zu reden, dass du nach der Schule und den Prüfungen etwas Auszeit brauchst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielleicht gibt es ja einen Kompromiss. Und du hilfst jede 2. Woche, oder 3 Tage und hast ein langes Wochenende. So in der Art.


markusher  03.07.2019, 09:33

ok und es gibt dann nur noch 3x die woche essen. ob das ein guter kompromiss ist?

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AdamZ  03.07.2019, 10:03
@markusher

Ja, die brauchen bestimmt noch einen Familienorganisator. Bewerb dich doch mal. Wir haben 2019 und nicht 1979.

Nimmst du in deinem Urlaub auch einen Nebenjob an?

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Gumedrei  03.07.2019, 10:37
@markusher

Du tust ja so als ob eltern nicht verpflichtet wären ihr kind zu ernähren! Kinder müssen nicht arbeiten um essen und trinken zu bekommen du steinzeitmensch! Sie sollten schon aus dankbarkeit helfen aber sie sind keine arbeiter.

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AdamZ  03.07.2019, 13:38
@Gumedrei

So siehts aus. Ich hab das mal zu jemand spaßeshalber gesagt, als sein Junior beim Umzug am knechten war. Ich hab gesagt:"Ich dachte Kinderarbeit ist verboten?" Darauf sagte Papa:"Wieso Kinderarbeit? Der bekommt doch da nix für-" Nicht alle haben gelacht.

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Wer zahlt dir dein Taschengeld? So ist das Leben. Man muss etwas tun. Gewöhn dich daran.


TiefeFragen 
Fragesteller
 03.07.2019, 15:11

Wann habe ich gesagt, dass ich Taschengeld bekomme?

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Huflattich  03.07.2019, 15:18
@TiefeFragen

Selbst wenn, wann willst Du es auch ausgeben hast ja eh keine Freizeit ;o) ....

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ob dir das spaß macht oder nicht ist völlig unerheblich. es ist erschreckend, dass dich jemand dazu zwingen muss, zu einer sache die selbstverständlich ist. du bist verpflichtet deinen eltern in haus, hof und garten zu helfen, dass sogar gesetzlich. also beweg dich, dann bist du gut eingearbeitet wenn du in ausbildung gehst in 4 wochen.


Majorie22  03.07.2019, 09:43

Es ist erstaunlich, wie sich unwissende Leute immer so lautstark äussern. s existiert nämlich nich nur § 1619, sondern auch eingängige Rechtsprechung dazu: Ab 14 Jahren sind 7h/ wtl. angemessen.

Also schieb dir dein selbstverständlich muss er die 2 Monate arbeiten in den Orkus.

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markusher  03.07.2019, 09:51
@Majorie22

angemessen ist was die eltern als angemessen sehen. es ist selbstverständlich und sie können es täglich verlangen. er ist 16 und somit kann er natürlich in den elterlichen betrieb vollständig eingebunden werden. hier gehts nicht nur um hausarbeit schätzchen. also ist es natürlich selbstverständlich. computer, handy, eigenes zimmer dagegen sind luxus und können sofort entzogen werden, das ist nicht selbstverständlich.

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wilees  03.07.2019, 10:30
@Majorie22

https://www.gesetz-dem-fall.de/2017/09/14/sind-kinder-zur-mitarbeit-im-haushalt-der-eltern-gesetzlich-verpflichtet/

Aus besonderem Anlaß, etwa bei Krankheits- oder sonstigen Notfällen auf Seiten der Eltern, kann sich die Pflicht zur Mithilfe noch erhöhen.

Darunter fällt auch , dass das "Kind" jetzt keine schulische Verpflichtung mehr hat - und demzufolge gut in der Lage ist - ohne dessen Kräfte zu stark zu beanspruchen - mehr im elterlichen Haushalt zu helfen

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wilees  03.07.2019, 10:33
@markusher
computer, handy, eigenes zimmer dagegen sind luxus und können sofort entzogen werden, das ist nicht selbstverständlich.

und wenn sich Eltern auf die Hinterfüße stellen noch einiges mehr

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Majorie22  03.07.2019, 11:05
@wilees

Dass das Kind keine schulische Verpflichtung mehr hat ist völlig unerheblich, ein Kind ist keine Verfügungsmasse. Und der beschriebene Notfall existiert nicht.

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markusher  03.07.2019, 14:16
@Majorie22

es ist ganz einfach. das kind hat zu tun was die eltern sagen und wird sich an der arbeit im vollen umfang beteiligen wie die eltern es wünschen und wie alle anderen auch

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