Falscher Vorwurf Tachomanipulation? Gegenklage?und wer zahlt den Anwalt?
Ich habe im Januar 2016 ein KFZ an einen Händler verkauft. Im Februar 2018 erhielt ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, der mir Tachomanipulation vorwirft. Angeblich hätte ich das Fahrzeug 2017 an seine Mantanten verkauft und dabei einen falschen KM Stand angegeben. Ich teilte dem Anwalt mit, dass mir seine Mandanten völlig unbekannt sind und ich das Auto bereits ein Jahr zuvor an einen Händler verkauft habe. Name und Anschrift des Händlers teilte ich mit. Ich bat im Gegenzug um Übermittlung des angeblich mit mir geschlossenen Kaufvertrages. Der entsprechende Zettel enthielt eine gefälschte Unterschrift. Das teilte ich ebenfalls mit. Ich habe auch den Kaufvertrag, den ich mit dem Händler geschlossen habe noch gefunden. Die dort vermerkten Kilometer entsprechen der Wahrheit und sind höher als die in dem angeblichen Kaufvertrag der Mandanten des Anwaltes. Trotzdem haben Sie mich jetzt verklagt. Mich regt diese Dreistigkeit total auf. Ich habe nichts getan und kann das auch einigermaßen gut belegen. Ich würde jetzt gerne diese Leute verklagen wegen Falschanschuldigung und diesen Anwalt gleich mit.
9 Antworten
Die Leute können im Zweifelsfall nix dafür, wenn es sich für die so darstellt. Wer hier - wenn das alles so ist wie Du sagst - wirklich "dran" sein sollte ist der Autohändler, oder? Urkundenfälschung, Betrug mit dem Tacho, etc.?
Meiner Erfahrung nach wirst Du durch das Verfahren einfach durch müssen, die Kosten wird deine Rechtsschutzversicherung tragen und danach klagen die gegen den Händler weiter nehme ich an. Ich würde in so einem Fall aber gar nix machen (auch nicht den Vertrag den Du mit dem Händler hattest denen schicken), sondern direkt zur Rechtsberatung / Anwalt bei deiner Versicherung.
Haftpflicht, Rechtsschutz und Berufsunfähigkeit sind die 3 Versicherungen, die man wirklich haben sollte. Das mit dem Rechtsschutz mußte ich auch auf die harte Tour lernen. Vollkommen aus der Luft gegriffene Anschludigungen, Recht bekommen, trotzdem um 3000€ Anwalts und Gerichtskosten.
Da wirst Du wohl in den sauren Apfel beißen müssen und den Anwalt selbst bezahlen. Ich würde mit diesen Leuten gar nichts mehr kommunizieren, wer weiß, was die draus machen. Such dir einen Anwalt der sich damit auskennt und übergeb es dem.
du hast mit dem händler einen vertrag, der beweist, dass du das auto verkauft hast. dem entsprechend bist du eigendlich aus dem schneider. WENN dann müsste sich nämlich der händler an dir schadlos halten. d.h. die herren franzosen müssten sich erst einmal an den händler halten, damit er wiederum von dir schadensersatz einfordern kann...
ich würde mit allen dokumenten, die du (noch) hast, zur polizei gehen und anzeige erstatten a.) gegen den händler, es ist nicht auszuschließen, dass er mit drin steckt, und b.) gegen die herren, die dir diesen vorwurf unterbreiten. es ist nicht auszuschließen, dass das eine neue abzockmasche ist...
lg, Anna
Ja genau, das ist mein Verdacht, dass es sich um eine neue Betrugsmasche handelt. Der Anwalt könnte aber mit von der Partie sein, denn er hat mich nicht um Übersendung des Kaufvertrages gebeten und auf meine Schreiben nicht reagiert. Ich teilte ihm mit, dass die Unterschrift auf dem Vertrag, den ich angeblich abgeschlossen habe, gefälscht ist. Keine Nachfrage. Der Händler, an den ich verkauft habe wurde auch nicht angeschrieben.
Wenn du den Kaufvertrag noch hast, suche selbst einen Anwalt und kontaktiere den KFZ-Händler dem du das Auto verkauft hast. Sicherlich hat dieser selbst noch eine Kopie des Kaufvertrages, als er dein Auto weiter verkauft hat. Mit den beiden Kaufverträgen an deiner Seite kannst du die Klage nicht verlieren. Notfalls wird die Unterschrift abgeglichen. Stellt sich der vermeidliche Kaufvertrag als Fälschung heraus bekommen die jetzigen Besitzer ziemlichen ärger.
Auf jeden Fall selber einen Anwalt nehmen, der dich gegen deren Klage vertritt.
Der Anwalt kann dir auch sagen, ob eine Gegenklage Sinn macht.
Richtig! Nimm dir einen Rechtsanwalt. Du wirst den Rechtsstreit gewinnen, wenn es so ist wie du es hier beschrieben hast.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Ich war bei dem Händler. Er hat mir den Verkaufsvertrag gezeigt. Das sind nicht die Leute, die mich jetzt verklagt haben. Allerdings waren es Franzosen. Das Auto war dann nicht mehr in Deutschland und somit wurde auch in den Kfz Brief nix eingetragen.