Fahrschulprüfung bei Umzug

6 Antworten

Wie weit ist denn der derzeit Wohnort vom neuen Wohnort entfernt, hier geht es nämlich um die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde, die den Prüfauftrag erteilen. Die wissen ja gar nicht das dein Sohn eine Prüfung machen will. Mit dem Fahrschulwechsel wird sich bei einer neuen Fahrschule angemeldet - die übrigens keine neue Grundgebühr nehmen dürfen! -, die ihrerseits dann die zuständige Behörde davon in Kenntnis setzt, damit die eben den Prüfauftrag erteilen. Die alte Fahrschule muß dann die Unterlagen - Prüfbescheinigung der bestandenen Theorieprüfung - mitgeben um den Nachweis darüber zu erbringen. Ein Fahrschulwechsel kostet allerdings Gebühren für die Behörde; wie hoch die bei Euch ist weiß ich nicht. Was ganz wichtig ist: Er muß seine Prüfung 1 Jahr nach Antragstellung bestanden haben, denn wenn die Theorie abgelaufen ist ( 1 Jahr gültig) muß er sie noch einmal machen. Es lässt sich unter Umständen verlängern, kommt aber auf die Behörde an.

Bist Du sicher, daß er nie in der Stadt gefahren ist? Zur Führerscheinausbildung gehört selbstverständlich auch das Training im Stadtverkehr.

Die Verkehrsregeln sind übrigens in der Stadt nicht anders als auf der Landstraße, und auch die Verkehrszeichen sind gleich...

kunikunde 
Fragesteller
 28.02.2014, 08:21

In unserer kleinen Stadt gibt es z..B. keine 2 oder 3 spurigen Strassen. Er müßte halt garantiert nochmal mehr Übungsstunden machen, als wenn er hier in 14 Tagen nochmal Prüfung machen würde. Vorallem der ganze Behördenkram wegen 14 Tagen.

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JolieRoe  28.02.2014, 08:48
@kunikunde

Was ist an mehrspurigen Straßen denn schlimm? Irgendwann muss er es ja lernen und wenn er nun sowieso in einer Großstadt lebt...

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KroemerInfo  28.02.2014, 08:57

Das ist nicht richtig, denn es gibt Übungsfahrten, aber keine vorgeschriebenen Stadtfahrten. Der Gesetzgeber verlangt lediglich Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Beleuchtungsfahrten als Pflichtstunden. Und diese Pflichtstunden macht man erst dann, wenn der Fahrschüler mit dem Fahrzeug und den Regeln innerorts umgehen kann. Wenn also ein Fahrschüler nach drei Fahrstunden sicher ist, fängt man mit den Überlandfahrten an, macht die vorgeschriebenen Stunden und macht dann mit Autobahnstunden weiter - davon mindestens 1x 90 Minuten zusammenhängend - und schließt die Ausbildung mit den Beleuchtungsfahrten ab. da wird dann innerorts, Überland und Autobahngefahren. Zum Abschluss vor der Praxisprüfung macht man vielleicht noch 1-2 Stunden und simuliert eine Prüfungsfahrt und dann ist es das.

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Grundsätzlich hat der Fahrlehrer recht. Ich würde jedoch empfehlen, dass der Herr Sohn einige "Eingewöhnungs" - Fahrstunden bei einer Fahrschule seiner neuen Heimat macht, bevor er zur Prüfung geht.

Mir wurde in meiner Fahrschule dasselbe gesagt, der Hauptwohnsitz ist entscheidend. Zur Fahrschülerausbildung gehört aber auch das Fahren in einer Stadt. Ich wohne auf dem Land und meine Fahrstunden haben sich hauptsächlich in der nächst größeren Stadt abgespielt. Man lernt ja auch relativ wenig, wenn man nur ausschließlich auf wenig befahrenen Landstraßen rumgurkt. Ich würde mich nach einer neuen Fahrschule in seinem neuen Wohnort umsehen und dort alle Fragen klären.

KroemerInfo  28.02.2014, 09:12

Du bist in der Stadt gefahren, weil dort dein Prüfungsort ist; wäre der Prüfungsort in einem kleinen Dorf , müssten lediglich alle Dinge die geprüft werden müssten, vorhanden sein. das fängt bei Ampelanlagen an, geht über abknickende Vorfahrt, Verkehrsberuhigte Zonen, 30er Zonen; Einbahnstraßen und vieles mehr. und weil die kleinen Dörfer das in aller regel so nicht bieten, wird die Prüfung in der Stadt gemacht. es gibt keinen anderen Grund dafür.

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Nein, das hab ich so jetzt noch nicht gehört.... will der Lehrer deinen Sohn loswerden? Normalerweise fragen die da doch nicht extra nach sondern sind froh über das Geld und die Arbeit :D

Ich habe damals auch in meiner "Schulstadt" meine Prüfung gemacht und nicht an meinem Heimatort - kenne auch einige die das so gemacht haben (teilweise war auch der Hauptwohnsitz am anderen Ende von Deutschland :P)

KroemerInfo  28.02.2014, 09:02

Natürlich ist das so - und damit mal eben ein Vorurteil aufgelöst wird: Der TÜV oder eine andere Prüfende Stelle verdient an der Prüfung! Wenn jemand am anderen Ende von Deutschland seine Fahrprüfung machen will, findet vorher ein Fahrschulwechsel statt,,denn die zuständige Straßenverkehrsbehörde muß Bescheid wissen, denn die gibt den Prüfauftrag an den TÜV oder andere Prüforganisationen. Alles andere ist Unsinn.

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