Existenzgründung: hat die "u.G." einen schlechten Ruf?

8 Antworten

Die U.G. war ein Schnellschuss unserer Politiker, weil die Gründung einer GmbH für viele Gründer zu aufwendig und kostspielig gewesen ist und weil demnach sich viele für die Gründung einer LTD nach englischem Recht entschieden haben.

Somit wurde dann ohne Hirn und Schmalz diese U.G: Form generiert die aber letztendlich vieles aus der LTD beinhaltet (z.B. geringes Kapital) und sehr rasch eingerichtet werden kann.

Beides, LTD und U.G. haben nicht den Ruf erreichen können, welche man von einer Unternehmensform erwartet und somit haftet hier der Makel einer negativen Reputation.

Wenn man nicht unbedingt in einem Bereich tätig ist welcher ein hohes Haftungsrisiko beinhaltet, sollte man beiden Formen (LTD und U.G.) einfach ignorieren,

Auch ist es so, dass Unternehmen (hier U.G. und LTD) oftmals als Risiko Unternehmen angesehen werden und grundsätzlich per Vorkasse zahlen müssen und bei den Banken "null" Standing haben, was aber auch auf andere Unternehmensformen so ein kann.

Wenn man es somit nicht braucht, sollte man auf derartiges verzichten und erst nachdem das Unternehmen sich gefestigt hat über eine entsprechende Unternehmensform nachdenken.

Ja. Denn es macht schon einen Unterschied ob ich weis, dass min. 25.000 Euro als Haftkapital da sind oder min. 1 Euro.

Zudem stehen UGs meist in dem Ruf, von Leuten gegründet zu werden, die selbst kein Gewerbe mehr ausüben dürfen.

Ruf hin oder her. Für Deinen Ruf und den Deines Unternehmens bist Du selber verantwortlich. So einfach ist das. Weil egal wie Du am Markt unterwegs bist, Du wirst immer zu hören bekommen, was besser ist.

Der Einzelunternehmer ist ein Amateur. Stimmt natürlich nicht. Die UG haftet nicht. GmbH & CoKG ist was altmodisches, auch Blödsinn.

Gerade die UG hat Risiken für den Geschäftsführer. Er hat nicht die Anfangsphase wo er sich bei relativ kleinen Kosten auf eine Stammeinlage setzen und ausruhen kann. Die UG schwimmt eigentlich immer hoch am Wind. Ich selber bin Geschäftsführer und mich motiviert die Unternehmensform.

Die Geschäftspartner der UG sehen mich an und verhandeln mit mir. Die Rechtsform ist egal. Viel wichtiger ist Deine Kreativität als Geschäftsführer. Es ist die Form wie Du Deinen Laden führst. Wie ist Dein verhalten in der Krise? Tauchst Du weg oder stehst Du die durch und zeigst Deinen Biss?

Allerdings ist eines nicht zu unterschätzen: Wer eine UG/GmbH falsch führt, der holt sämtliche Haftungen aus der Gesellschaft raus und übernimmt die persönlich. Es ist also gerade dann notwendig eine richtig gute Vorbereitung zu leisten und ein Umfeld aufzustellen.

Dabei solltest Du bereits mit der Liquiditätsberechnung eines Businessplanes beginnen. Normal erstellt man den gar nicht immer. Aber bei einer UG würde ich immer Gewinn und Liquidität getrennt betrachten. Also nur ein Punkt, wo die UG eine bessere Vorbereitung und damit höhere Qualität von der Geschäftsführung verlangt.

Die deutsche GmbH war jahrelang der größte Insolvenzträger. Diesen Titel haben nun die UGs ihren großen Müttern abgenommen.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Banken bei GmbHs gleich ihre Kreditschleusen öffnen. Immer noch werden Geschäftsführer zu persönlichen Haftungen heran gezogen.

Grundsätzlich würde ich JEDEM Unternehmer aber raten: NIEMALS Einzelunternehmer und Vollhafter (So etwas lieben Banken, Finanzämter etc.) Statt Einzelunternehmer lieber die englische Limited.

Sie ist weltweit die meist genutzte und geachtete Unternehmensform. Hier wurde der Schutz des persönlichen Vermögens und des Gründers und/oder Gesellschafters nach oben gestellt. Die englische Version ist schnell gegründet, nicht kompliziert und sie kann mit 100€ , wie auch mit 25.000€ ausgestattet werden. Während man in Deutschland bei der UG oder GmbH das Geld erst nachweisen muss, reicht es bei der Ltd, , wenn man damit eine Zielvorgabe abgibt. Dennoch müssten die Gesellschafter bei einem möglichen Konkurs persönlich bis zu 100€ oder 25000 € - je nach Angaben- haften. Darüber hinaus aber nicht. Ansonsten wird auch nach dem englischen Recht der Geschäftsführer bei Betrug persönlich haftbar gemacht.

Unsere deutschen Politiker wollten erst eine Mini GmbH mit 10.000€ Einlage ins Gesetz mit aufnehmen und scheiterten an ihrer Kommission von "gut meinenden" Lobbyisten . Danach wurde dann der Ltd. Pedant, die UG (haftungsbeschränkt) im November 2008 an den Start gebracht. Typisch deutsch haben hier viele Hühner drauf gebrütet, so dass ein Firmenmantel heraus kam, das wohl eher ein Strickjäckchen wurde.

Hinter dem Firmennamen MUSS immer das UG (haftungsbeschränkt) stehen. Für mich etwas beschränkt. Dazu soll der UG Unternehmer 25% des Jahresgewinn so lange ansparen, bis das er heim ins Mutterland der GmbH hüpfen kann.Hier freuen sich dann unsere Notare, die sich bei der UG Gründung schon Honorarmässig stark zurück halten mussten, dass es endlich wieder besser in der Kasse klingelt.

Nicht die GmbH oder die UG oder die Ltd macht die Reputation der Firma aus. Sondern die Art, wie schnell sie zahlt und wie hoch der Umsatz ist. Und wenn im deutschen Handelsregister vermerkt ist, dass die Ltd. ein Haftungskapital von 20.000 besitzt, so kann man auch schon etwas vorweisen.

Wer es etwas deutscher aussehen lassen möchte, sollte eine Ltd & Co KG gründen. In diesem Fall würde ich allerdings den Vollhafter, also die Ltd., in England belassen und hier nur die Co KG gründen und eintargen lassen. Hat den Vorteil, dass die Handelskammer und das Finanzamt nur für eine und nicht für zwei Firmen kassieren kann.

sunista 
Fragesteller
 26.02.2013, 18:11

Danke für die gute Info. Das ist soviel und qulifiziert, dass ich mich da jetzt mehrmals wiederholt durcharbeiten muss. Dann melde ich mich evtl. nochmal?!

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