Es wird über die Entziehung von Björn Höckes Grundrechten debattiert. Diese Forderung ist selbst schon autoritär - was sagt das über die Fordernden aus?
 "Wer Grundrechte entziehen will, denkt bereits autoritär"

Vorweg: Ich finde Höckes Ansichten teils schon sehr grenzwertig, nicht gut. Trotzdem hab ich prinzipiell, unabhängig von ihm, Fragen zur Demokratie in Deutschland.

Viele haben eine Petition unterzeichnet, um Björn Höcke Grundrechte und das Wahlrecht zu entziehen.

Das ist kein Grund zu antifaschistischer Freude, sondern Grund zu höchster demokratischer Besorgnis
Stellen wir uns vor, in Ungarns Verfassung würde die Möglichkeit geschaffen, Staatsfeinden die Grundrechte zu entziehen. Natürlich wären wir alle empört. Ein derartiges Manöver würde als endgültiger Beweis dafür genommen, dass Ungarn keine rechtsstaatliche Demokratie mehr ist, sondern ein autoritäres Regime, fast so schlimm wie Weißrussland.
Man braucht das Instrument der Grundrechtsverwirkung .. gar nicht. Wir haben doch Strafgesetze und Gefahrenabwehrgesetze genug. Die Demokratie ist nicht schutzlos. Aber alle Gesetze müssen sich an den Grundrechten messen lassen, abstrakt und in der konkreten Anwendung. Die Gesetze müssen also verhältnismäßig sein, das ist der praktische Sinn der Grundrechte.

Petition gegen Björn Höcke: Wer Grundrechte entziehen will, denkt bereits autoritär (rnd.de)

Diejenigen, die Höcke die Grundrechte entziehen wollen, sind also selbst schon autoritär und werfen genau dieses Verhalten/Sichtweisen anderen vor.

Denkt ihr, das wär für eine Gesellschaft gut und erstrebenswert? Immerhin ist Höcke weder festgenommen, inhaftiert, angeklagt, noch die AfD (trotz seiner Mitgliedschaft) verboten und wird es auch nicht werden, da sie sich nun mal im rechtlichen Rahmen bewegen und rechtlich nicht belangbar sind.

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Forderung nach einer möglichst egalitären Gesellschaft - was sagt ihr dazu?

Hey,

die Frage steht oben. Ich beschäftige mich gerade mit einem Thema, das kontrovers diskutiert wird: Ist eine egalitäre Gesellschaft erstrebenswert?
Da geht man dann auch auf das System der sozialen Ungleichheit und der Bildungschancen ein. Außerdem stellt sich die Frage, ob die Ungleichheit nicht doch von Vorteil ist in der Gesellschaft. Diese Aspekte zu der Hauptfragestellung setze ich dann noch mit dem magischen Sechseck und der Ordnungs-, Struktur- und Prozesspolitik in Verbindung, wobei die soziale Gerechtigkeit und Gleichheit miteinbezogen muss und nicht verwechselt werden darf.

Wollte ich einfach nach euren Meinungen, Ansichten etc. diesbezüglich fragen!

Liebe Grüße

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GbR-Name bei mehreren Gesellschaftern

Diese Frage bezieht sich auf die Wahl von GbR-Namen bei Gründungen mit mehreren Gesellschaftern. Was ist zulässig, was muss, was kann im Sinne der Rechtsprechung? Achtung: Es geht um den "GbR-Namen" und zwar den Namen, der auf Rechnungen steht und im wirtschaftlichen Verkehr dient. Also der "blablabla ... GbR". Das meint - soweit ich informiert bin - nicht die Geschäftsbezeichnung. Diese kann ja auch ein Fantasiename sein (z.b. Hullabox).

Konkret an einem generischen Beispiel gedacht. Vier Personen gründen eine Gesellschaft

1. Max Muster
  1. Bea Baum
  2. Holger Haus
  3. Dora Drei ####

Frage 1: Wenn wir es genau und aktuell nehmen, müssten ja im Sinne des Gesetzgebers die Namen aller Gesellschafter im GbR-Namen stehen (bspw: http://www.ihk-niederrhein.de/downloads ... chnung.pdf). Damit kämen wir zur "Max Muster, Bea Baum, Holger Haus, Dora Drei, GbR" (unter der Geschäftsbezeichnung "Hullaboom", das kann ja ein Fantasiename sein). Folglich stünde auf Geschäftsbriefen (z.b. Rechnungen an jemanden / Rechnungen von jemandem an die GbR) immer dieser GbR-Name. Das wird dann problematisch, wenn man beispielsweise mit der GbR etwas bei Online-Händlern kauft (gehen wir der Relevanz halber von monatlichen Käufen über 150 Euro aus). Oftmals sind die Adressfelder zu klein - und nicht nur da. Was ist die Alternative? Ok, vielleicht im GbR-Name nur zwei Gesellschafter (z.B. Max Muster und Bea Baum GbR) und im Footer dann die Nennung aller Gesellschafter. Das ginge zumindest bei eigenen Rechnungen. Aber was ist bei Rechnungen AN die GbR. Muss der Rechnungsaussteller dann auch immer alle Gesellschafter nennen?

Frage 2: Was sind die generellen Alternativen, denn ein Gesellschaftsname der vier Gesellschafter enthält ist alles andere als praktikabel? "&" oder Formulierungen mit "Partner" sind laut Partnerschaftsgesellschaftsgesetz anderen Gesellschaftsformen vorenthalten.

Wie ist die Rechtslage?

Recht, Vertrag, Gesellschaftsrecht

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