Erfolgsaussichten Zivilklage nach Ebaybetrug?

4 Antworten

Natürlich kannst Du den Betrüger verklagen und dieser wird den Schaden ersetzen müssen. Gibt es bei dieser Person wegen einer eidesstattlichen Versicherung, auch Offenbarungseid genannt, aber nichts zu holen, bleibst Du auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen und dann nützt Dir auch Dein schöner Titel nichts, der dreißig Jahre gültig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

JuristMoral  10.12.2019, 11:37

Auch Vermögensauskunft genannt.

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Ich habe den Namen des Betrügers, ein Foto seiner EC Karte, ein Foto der Rechnung des Handys, diverse Chatverläufe, seine Mobilfunknummer und den Kontoauszug, der die Überweisung des Geldes belegt

Hoffentlich ist das nicht ein weiteres Opfer, dass man die Identität gestohlen hat.

Um Kosten zu sparen, wäre eine vorhandene Rechtschutzsversicherung sinnvoll.

Ob es sich lohnt ist Deine Entscheidung.


Mignon5  10.12.2019, 11:15

Eine Rechtsschutzversicherung würde nichts nützen. Dafür ist es zu spät. Viele Rechtsschutzversicherungen haben Wartezeiten von 3 Monaten und Fälle aus der Vergangenheit decken sie sowieso nicht. Warum nicht? Dann könnte ja jeder erst dann eine Versicherung abschließen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

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German936 
Fragesteller
 10.12.2019, 12:29

Die Identität wurde bestätigt. Es handelt sich wirklich um seinen richtigen Namen

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Strafrechtlich wird ihm mindestens ein Strafbefehl drohen. Denn der Betrug ist ja offensichtlich und auch verfolgbar mit 500 € Schaden. Aber die 500 € sind zu 95 % weg. Lass die Kosten für einen Anwalt stecken. Selbstverständlich könnten die Anwaltskosten auf den Schuldner übertragen werden.

Bitte schreibe den Schuldner eine kostenlose Nachricht ( E-Mail, soziale Medien ), er möge die 500 € innerhalb von 7 Tagen auf dein Konto überweisen. Wenn er dies nicht macht, wird er es auch nicht nach einer anwaltlichen Aufforderung tun. Riskiere nicht, dass du auch noch auf den Anwaltskosten sitzen bleibst.

Du kannst auch sofort beim Amtsgericht persönlich einen Mahnbescheid gegen den Schuldner ( kein Anwaltszwang ) beantragen. Denke, das kostet immer noch 32 € Gebühren.

Legt er gegen diesen Mahnbescheid nicht innerhalb 14 Tagen Widerspruch ein, musst du beim Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen ( etwa gleichhohe Gebühren wie beim Mahnbescheid ) . Legt der Schuldner gegen diesen nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch ein, dann wird deine Forderung für 30 Jahre rechtskräftig und vollstreckbar.

Du darfst ab dann so oft du möchtest - auf eigene Kosten - einen Gerichtsvollzieher ( ca. 60 € bis 110 € ) beauftragen, der zumindest versuchen kann zu pfänden. Auch dürftest du das Konto des Schuldners pfänden lassen.

Die Gebühren für Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher dürftest du gleichzeitig auch mit einfordern.

Aber das alles ist riskant: verdient er unterhalb der Pfändungsgrenze von rund 1.170 € , kann der Gerichtsvollzieher nichts machen.

Auch wenn du es jetzt weißt: bei Ebay Kleinanzeigen niemals im voraus bezahlen. Bei Ebay nur, wenn der Verkäufer mindestens 99,7 % positive Bewertungen hat und sich seine Bewertungen insgesamt stimmig lesen.


German936 
Fragesteller
 10.12.2019, 12:32

Ich habe Kontakt zu einem Anwalt der versucht eine Vermögensauskunft einzuholen bevor weitere teure Schritte eingeleitet werden.

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Im Augenblick solltest du erst einmal abwarten, ob der Betrüger im Strafverfahren rechtskräftig verurteilt wird. Das hebt deine Chanchen für einen Zivilprozess ganz erheblich. In dem Zivilverfahren kannst du deine jetzigen Anwaltskosten geltend machen.

Die Frage ist, ob der ermittelte Betrüger tatsächlich der Betrüger ist oder ob der Täter die Identität eines anderen geklaut hat, der jetzt eigentlich zu Unrecht angeklagt wurde. Warte ab, was geschieht.

Du hast einen Rechtsanwalt. Wende dich bitte mit allen juristischen Fragen an ihn. Hier ist ein Laineforum.