Was droht ihr nach dem Betrug?

5 Antworten

Ich denke nicht, dass ihr irgendwas droht. Sie hat halt geglaubt, er wäre der Vater...

Wer will ihr denn da Absicht beweisen? Oder ihr beweisen mit wem sie wann in der Kiste war?

Und wären sie verheiratet gewesen, dann wäre die Personenstandsfälschung eh vom Tisch, weil der Ehemann der rechtliche Vater ist.

Keine strafbare Handlung liegt vor, wenn die Mutter gegenüber ihrem Ehemann verschweigt, dass das Kind tatsächlich von einem anderen Mann abstammt. Denn einerseits wird nicht darüber getäuscht, dass das Kind tatsächlich eine andere Mutter hat – zum anderen besteht keine Gefahr, dass ein falscher Personenstand eingetragen wird. Denn der Ehemann der Mutter ist rechtlich der Vater und wird damit rechtmäßig als solcher eingetragen.

https://kujus-strafverteidigung.de/strafrechts-abc/personenstandsfaelschung

Er hat 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten. Und wenn sie den Namen des biologischen Vaters preis gibt und der dann zweifelfrei als Vater feststeht, dann kann er von ihm den bereits gezahlten Unterhalt versuchen einzuklagen. Allerdings auch nur den Unterhalt, den der biologische Vater auch hätte tatsächlich zahlen müssen.

Dagegen hat das BVerfG die Ansicht vertreten, das aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgende allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze mit der Privat- und Intimsphäre auch das Recht, selbst darüber zu befinden, ob, in welcher Form und wem Einblick in die Intimsphäre und das eigene Geschlechtsleben gewährt wird. Dies umschließe das Recht, geschlechtliche Beziehungen zu einem bestimmten Partner nicht offenbaren zu müssen. Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Regressanspruchs des Scheinvaters (§ 1607 Abs. 3) Auskunft über die Person des mutmaßlichen Vaters des Kindes zu erteilen, überschreite die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung, weil es hierfür an einer hinreichend deutlichen Grundlage im geschriebenen Recht fehle...
...Das nichteheliche Kind hat nach § 1618a gegenüber der Mutter einen Anspruch auf Nennung des Erzeugers.

https://www.juracademy.de/familienrecht-erbrecht/abstammung-mutter-vaterschaft.html

Da nennt sie den Namen des Kindsvaters eben nicht. Wobei ihr das ja eigentlich egal sein kann wer den Unterhalt zahlt.

Aber insgesamt greift hier wohl auch der Spruch:

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Meinetwegen könnten Vaterschaftstests nach jeder Geburt auch verpflichtend sein. Dann passiert das erst gar nicht.

Gar nichts.

Er bekommt nicht mal das Geld zurück.

Das übliche Prozedere:

Der "Nicht"-Vater stellt eine Vaterschaftsanfechtungsklage nach § 169, 170 II des „Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FamFG).

Er verlangt dann Schadenersatz nach §823 BGB und klagt möglicherweise auch noch wegen Betruges nach §263 StGB.

KittyCat2909  05.06.2023, 13:02

Alimente von untreue (Ehe-) Frau zurückfordern

Es ist nicht sinnvoll, den zu Unrecht gezahlten Kindesunterhalt von der Mutter zurückzufordern. Die untreue (Ehe-)Frau kann sich in einem solchen Fall darauf berufen, die gezahlten Alimente bereits ausgegeben zu haben (§ 818 Abs.3 BGB).

Unterhalt vom Kind zurückfordern

Auch diese Möglichkeit verspricht in der Praxis selten Erfolg. Unterhaltszahlungen erfolgen zur Deckung laufender Kosten und nicht zur Bereicherung, daher können sie in diesem Fall nicht vom Begünstigten zurückgefordert werden.

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Maximal muss sie dem "Vater" das Geld zurück erstatten.