Erbschaftsstreit?

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Leider ist deine Beschreibung des Sachverhaltes ein wenig unklar. insbesondere, was du über die Kinder der neuen Freundin schreibst, bedarf der Klarstellung: Sind das Kinder der Freundin deines Vaters oder deines Bruders ? Da ich vermute, dass es sich um Kinder des Bruders handelt, bedarf es keiner Erörterung, ob und was diesen Kindern beim Tod deiner Eltern erbmäßig zusteht. es kann also z.Zt. nur arum gehen, wie die erbfolge nach dem Tod deiner Eltern aussieht. da kommt es zunächst darauf an, ob die Eltern ein Testament errichtet uind welche Bestimmungen sie darin getroffen haben. Gibt es ein Testament, würde dieses gelten sowie es würde weiter gelten, dass du, wenn du im Testament enterbt sein würdest,du einen Pflichtteil in Geld von dem/den im Testament bestimmten Erben fordern könntest. Dieser Pflichtteil beliefe sich auf die Hälfte des Geldwerts, den dein Erbteil hätte, wenn du als gesetzlicher Erbe zur Erbfolge kämst. Das bedeutet z.B. wenn dein Vater ohne Testament verstürbe, würde er von deiner Mutter zu 1/2 und von dir und dem Bruder zu je 1/4 beerbt werden. Dein Pflichtteil wäre dann 1/8 des Nachlasswertes deines Vaters (in Geld). Wenn du beim Tod deiner nach dem Vater versterbenden Mutter auch enterbt sein würdest, wärst du und dein Bruder zu je 1/2 ihre gesetzlichen Erben, so dasss dein Pflichtteil dann sich auf 1/4 des Nachlasswertes der Mutter stellen würde.

Wenn es sich um ein landwirschaftliches Gut deiner Eltern handelt, könnte allerdings die Sonderregelung der Höfeordnung gelten. Über die müsstst du dich bei einem in Landwirtschaftsscen spezialisierten Anwalt informieren. Grundsätzlich wäre dir aber zu raten, in einem möglichst ruhigen gespräch zwischen deinen Eltern. dir und deinem Bruder zu besprechen, wie die Vorstellungen sind und wie man diese im Sinne der Gerechtigkeit für alle verwirklichen kann.

Wenn es hier tatsächlich um eine Hoferbschaft geht ( was ich nicht wirklich glaube) - es gibt nur einen Hoferben, damit der Betrieb nicht aufgelöst werden muss.

Du könntest damit anfangen zu prüfen, ob beide Häuser Betriebsvermögen sind und den Bebauungsplan einsehen - stehen die Häuser innerhalb des Ortes oder haben sie ihre Baugenehmigung nur Landwirtschaft.

Außerhalb der Hoferbschaft betrachtet - können Eltern zu Lebzeiten mit ihrem Eigentum machen was sie wollen und ich persönlich würde auch nie ein Haus auf zwei oder noch mehr Kinder übertragen. Gibt nur Streit. Deine Schwägerin ist dir doch bereits jetzt ein Dorn im Auge.

Die Aufgabe deines Bruders ist aktuell seine eigene Familie zu versorgen und so aufzustellen, dass er dies auch für die Zukunft sicher stellen kann. Wenn er nun tatsächlich in Zukunft zwei Familien (seine eigene und deine Eltern) mit der Einnahme Landwirtschaft versorgen soll.- dann mūssen die Weichen frühzeitig gestellt werden.

Anstatt deine investierte Zeit und dein Schicksal zu bedauern - solltest du die Motivation jedes einzelnen objektiv betrachten.

bevor ich loslege erst mal folgendes zur kenntnis!

wir haben nicht wirklch genügend informationen. daher kann man hier erst mal nur spekulieren.

genaue auskunft kann ein anwalt für erbrecht erteilen. aber ich sehe das erst mal so:

das ist alles nicht so einfach. je nach Bundesland z.B. gibt es die sogenannte Höfeordnung, die eben besagt, dass die eltern bei mhereren Nachkommen den gesamten Hof einem Erben vermachen können, damit eben der Hof nicht geteilt werden muss.

Jetzt ist natürlich die Beonsderheit - der Erbfall ist noch garnicht eingetreten ist. es wird also schon schwierig,

WENN die Höfeordnung bei euch nicht zum Tragen kommt, hast du im Erbfall den Pflichtteilsanspruch. das wäre also im endefekt so, dass euer Vater verpflichtet ist, euch Nachkommen bzw. hinterbliebenen die Hälfte seines Vermögens zu vererben. den Rest darf er nach gut düneken aufteilen.

Das bedeutet, wenn ihr zwei Kinder seit, dass du nach dem Todesfall Anspruch ein Drittel der Hälfte des gesamten Vermögen hättest. Sachwerte schließt das aus. d.h. dein Bruder und deine Mutter dürfen dich auch auszahlen. Hier wird dann ggf. der Verkehrswert der Immobilie geschätzt.

Das gemeine: die Arbeit, die du in das Projekt gesteckt hast, wird dabei NICHT gerechnet.

so hart das jetzt klingt, aber je nach dem wie es läuft, kannst du dich tatsächlich glücklich schätzen, wenn man dir das kleinere Haus überschreibt.

lg, Nicki

PS: noch eine sache zur Schenkung! außergewöhnlich große Schenkungen wie das Haus in diesem Falle werden zum Eintritt des Todesfalles angerechnet und zwar dann, wenn der Todesfall binnen 10 Jahren eintritt.

d.h. stiirbt papa ein Jahr nach der Schenkung, gehen 90% des Hauses in die Erbmasse zurück. nach 5 Jahren noch die Hälfte, nach 9 Jahren nur noch 10% und nach 10 oder mehr Jahren - pech gehabt!

Du kannst da gar nichts machen. Es ist das Eigentum deiner Eltern und die können grundsätzlich damit tun und lassen, was sie mögen.

Sie können jetzt deinem Bruder alles schenken, solange es unter dem Schenkungsfreibetrag liegt, muss er dafür dann nicht einmal Schenkungssteuer zahlen.

Sie können ein Testament errichten, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und als Schlusserben nur deinen Bruder.

Dann hättest du sowohl beim ersten als auch beim 2. Erbgang Anspruch auf den Pflichtteil.

Vlt. solltest du einfach mal das Gespräch mit deinen Eltern suchen und fragen, welche Pläne sie mit dem Nachlass haben.

Ich gebe zu: würde eines meiner Kinder mit einem solchen Ansatz auf mich zukommen, fände ich es schon ein wenig befremdlich. Aber wir sprechen auch offen darüber, alle wissen, was sie zu erwarten haben und geben sich damit zufrieden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Gesetzlich steht dir nur dein Pflichtteil zu. (irgendwas mit 10 Prozent meine ich) Dass deine Eltern lieber den Sohn und die Enkelkinder unterstützen, ist doch sehr gut nachvollziehbar.