Eltern schenken meiner Schwester ein Haus und mir nichts?

11 Antworten

  1. Ich habe Verständnis dafür, dass Du über die geschilderte Situation enttäuscht bist, zumal Du ja eigentlich einen Rechtsanspruch darauf hast, dass das von deinem Konto "entliehene" Geld wieder an Dich zurückfließt.
  2. Nur gibt es eben Situationen, bei denen auch ein Jurist sagen muss: "Wo nichts (vorhanden) ist, hat auch der Kaiseer sein Recht verloren. Daher wird es keinen Sinn machen - und womöglich wird auch die ausreichend klare Rechtsgrundlage dafür fehlen, dass es sich um "Dein" Geld handelt - etwas per Gericht erreichen zu wollen.
  3. Ich bin der Meinung, dass hier nur ein von allen Seiten mit Respekt für die anderen geführtes Gespräch zwischen Mutter, Schwester und dir, zu einem Ergebnis führen kann, das zwar nicht alle alten Verhältnisse wieder herstellt, aber doch zu eineer Lösung führt, die für alle drei Beteiligte zu einer Lösung führt, mit der sie einverstanden seon können (wenn sie bereit sind, auch die Lage der anderen Beteiligten zu respektieren und dieser Einsicht entsprechend zu handeln.
  4. Wenn es so ist, dass deine Schwester zu einer 200m2-Wohnung unter Verwendung des für dich angelegten Geldes kam, wäre es durchaus angebracht, darüber nachzudenken, dass sich deine Schwester z.B. mit einer (anderen) Wohnung von z.B. 120 m2 begnügt, um dir durch Rückfluss eines Teils deines Geldes aus ihrem Verkaufserlös die Möglichkeit zu geben, selbst zu einer größeren Wohnung zu kommen.
  5. Vielleicht gibt es in Deiner familie oder im Umfeld einen tatkräftigen und allseits Vertrauen verdienenden Mann, der die Gesprächsführumng übernehmen und dafür sorgen könnte, dass sachlich und nicht emotional befrachtet verhandelt werden kann.
sassenach4u  26.07.2022, 20:45

So würde ich es auch vorschlagen.Sie haben wahrscheinlich den Fehler gemacht, das Ganze nicht schriftlich zu fixieren. Allerdings scheinen die Eltern noch zu leben, die könnten sich intensiv einschalten und die Tochter zur Rückforderung auffordern, ggf. auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Gabe nur leihweise war. Dann könnte die Schwester im schlechtesten Fall das Geld von der Schwester einklagen.

0

Warum sprichst du nicht mit deinen Eltern dahingehend, daß sie ein Testament errichten und das Geld, welches deine Schwester schon erhalten hat, als vorweggenommenes Erbe deklarieren. d.h. du würdest dann über das Erbe deiner Eltern dann den Ausgleich bekommen.

Wenn deine Schwester dagegen angehen wollen würde, müsste sie den Nachweis führen, daß ihr das Geld ohne "Bedingungen" geschenkt wurde.

Das hilft dir im Moment nicht. Allerdings wäre es auch eine Verhandlungsoption. Wenn deine Eltern- wie es scheint, nicht ganz unvermögend sind, dann sollten sie deine Schwester zu einem Gespräch bitten, ihr freundlich mitteilen, daß sie entweder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes dir dein Geld erstattet oder sie ihr Testament verfassen und genau diesen Betrag dir mehr zukommen lassen werden.

Mal sehen, wie sie reagiert. Und was sollte sie im Erbfall machen können? Deine Eltern halten schriftlich fest, das sie den Betrag X bekommen hat als vorweggenommenes Erbe, du unterschriebst das mit und dann kann sie versuchen das anzufechten. Wird schwierig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo,

Ich bin ein Chinesischer Student. Nun 24 Jahre alt, einzel Kind. Ich finde der Vorschlag, die Wohnung zu verkaufen ist so unrealistisch. Aber ich kann dich durchaus nachvollziehen, dass du für die Familie ganz viel eingesetzt. Daher wäre mein Vorschlag, deine Familie(Schwester und Eltern) anfordern, ein Teil deiner Miete für eine größere Zimmer zu zahlen.

Katelinmor 
Fragesteller
 26.07.2022, 00:21

Danke für den Tipp

1
wandaonline  26.07.2022, 00:50

sie hat kein recht irgendwas zu fordern. sie kann arbeiten gehen und sich selbst finanzieren.

0

Leider haben deine Eltern das nicht vertraglich geregelt und deine Schwester scheint zu denken ihr wurde das Geld geschenkt. Deine Eltern oder du hätten eine Rückzahlung vereinbaren müssen. Du kannst nur deine Eltern bitten nochmals mit deiner Schwester zu reden und ihr die Situation begreiflich zu machen. Ehrlich gesagt zeigt da nur den schlechten Charakter deiner Schwester.

Nein du bist nicht egoistisch! Die unsensible egoistische Person ist deine Schwester!

Allerdings hätte ihr das mit einem Vertrag regeln sollen.

Ganz ehrlich, ich wäre als Mutter niemals ans Ersparte eines meiner Kinder gegangen.