Familie lässt mich nicht an mein Eigentum?

5 Antworten

Du hast selbstverständlich ein Recht auf Herausgabe deiner Sachen, wenn es dein Eigentum ist. Ins Haus lassen müssen sie dich nicht, aber dann müssen sie dir deine Sachen eben hinausbringen.

Sofern eine Möglichkeit besteht, mit der Schwester noch einigermaßen vernünftig zu kommunizieren, würde ich versuchen, hier eine friedliche Lösung zu finden. Vereinbare mit ihr einen Termin, an dem du hinfährst und sie dir alle deine Sachen vor die Tür stellt.

Falls sie sich weigert, solltest du Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung erstatten. Aber bitte nicht über die 110, es handelt sich hier nicht um einen Notfall, sondern persönlich auf der Dienststelle.

FordPrefect  16.01.2023, 17:07

Wo soll hier denn Unterschlagung vorliegen? Die Schwester hat sich die Gegenstände ja nicht angeeignet, sondern verwehrt ihm nur den Zutritt zum Haus - was sie rein rechtlich durchaus kann.

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daedag  16.01.2023, 22:14
@FordPrefect

Ich empfehle dir, meine gesamte Antwort von Anfang bis Ende nochmals aufmerksam und sinnerfassend durchzulesen, nicht nur den letzten Absatz.

Ich schrieb, wenn sie den Zutritt zum Haus verwehrt, und sich auch weigert, die Sachen selber herauszugeben. Dann liegt in der Tat Unterschlagung vor. Irgendeine Möglichkeit muss sie ihm bieten, sein Eigentum wieder an sich zu nehmen, wie auch immer sie das anstellt. Dafür ist es nicht zwingend erforderlich, dass er das Haus betritt.

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Wenn du dir in dem Fall Hilfe aus dem Internet erwartest, dann ist dir nicht zu helfen. Würde mit nem Wagen vorfahren und meine Sachen einladen. Wer soll etwas dagegen haben, wenn es dein persönliches Eigentum ist? Die Großeltern mischen sich nicht ein.

Hat Deine Schwester den Dachboden mit gemietet? Falls nein, kann sie Dir den Zutritt gar nicht verweigern. Dann musst Du das mit Deinen Großeltern klären.

Falls sie den Boden mit gemietet hat, wird es schwierig. Sie kann Dir dann tatsächlich den Zutritt verweigern. Andererseits kannst Du die Herausgabe der Sachen fordern. Im Ernstfall könntest Du sie auf Herausgabe der Sachen verklagen. Wenn sie wirklich nicht mit sich reden lässt, hilft nur der Rechtsweg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bei uns rennen ständig zwei "Kurze" mit durch die Wohnung

Sie hat in keiner Weise das Recht dier dein Eigentum vorzuenthalten.

Wenn sie es nicht begreift. Anwalt.

Du kannst an deine Sachen. Jedoch muss dir klar sein, dass du alles von dort wegräumen musst.