Darf ich in Sachen meiner Schwester und ihrem Freund schnüffeln, wenn diese in meinem Eigentum sind?

kugel  26.01.2023, 18:12

Hat deine Schwester Wohnrecht?

Beide Eltern verstorben?

Lenahlm 
Fragesteller
 26.01.2023, 18:14

Ein Wohnrecht hat sie nicht. Meine Mutter lebt in einem Hospiz und hat nicht mehr viel Zeit, deshalb möchte ich ungern da jetzt einen großen Aufstand machen. Haus ist überschrieben

8 Antworten

Erst hast du "geerbt", dann leben beide Eltern noch. Dann gibt es plötzlich eine Vereinbarung, dass du die Schwester irgendwann auszahlen sollst, aber kein Wort dazu, wie es bis dahin laufen soll?

Noch sind die überaus lebendigen Eltern der armen Schülerin gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, ob du das mit ihnen klärst oder als Dankeschön für das haus selbst übernimmst, solltet ihr jetzt klären. Egal, wie wenig Zeit deine Mutti noch hat, und egal, wie wenig involviert euer Vater anscheinend ist.

Wenn du sinnfreie Streitereien vermeiden willst, lass dich vorab schon mal anwaltlich beraten, und bitte dabei um eine für alle akzeptable Lösung statt um eine Steilvorlage zum Familienstreit. So könnte z.B. zumindest der Freund der Schwester zu Mietzahlungen verfplichtet werden.

Ansonsten helfen oft pragmatische Lösungen: wenn die beiden in einem ausgebauten Nebengebäude wohnen, kannst du die Schlösser zu deinem Reich einfach austauschen, evtl. zusätzliche Zähler einbauen usw.


Lenahlm 
Fragesteller
 26.01.2023, 20:27

Meine Mutter wollte das Haus noch zu Lebzeiten überschreiben, damit das geregelt ist. Gut, wenn man es so genau sieht ist es kein Erbe, da sie noch lebt. Mein Vater wurde von meiner Mutter ausgezahlt und hat mit dem Haus nichts zu tun. Beide bekommen wenig Krankengeld.

Meine Mutter hat den Vorschlag gemacht die Kosten vom Auszahlungsbetrag abzuziehen, es geht mir aber vorallem um ihren Freund. Ich möchte eigentlich nicht, dass meine Schwester für ihn aufkommen muss, aber angeblich hat er weder Kindergeld, noch Unterhalt. (Für meine Schwester würde ich notfalls zahlen, das ist nicht das Ding).

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DODOsBACK  26.01.2023, 20:51
@Lenahlm

Euer Vater ist auch weiterhin unterhaltspflichtig deiner Schwester gegenüber. Da beide Eltern noch leben, steht ihr auch keine Waisenrente zu. Was einen ganz gewaltigen Unterschied macht.

Was den Freund angeht, solltest du dich erst mal beraten lassen und dann eine angemessene Miete verlangen. Wie hoch die ausfallen kann und was inbegriffen ist, hängt von den Gegebenheiten und den Preisen in der Umgebung ab. Ob seine Eltern das dann übernehmen, er und/oder deine Schwester es per Nebenjob finanzieren oder das Amt einspringt, wenn seine Eltern keinen Unterhalt zahlen können oder nicht mehr "müssen", kann dir egal sein.

Mit ihrer späteren Auszahlung würde ich es nach Möglichkeit nicht verrechnen, da ist Ärger vorprogrammiert.

Allerdings "dürften" natürlich auch die anderen Geschwister dem Nesthäkchen ein bisschen unter die Arme greifen und dir helfen, das Elternhaus zu halten...

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In welcher Form existiert die Vereinbarung mit der Auszahlung in fünf Jahren?

Da noch Schülerin sind deine Eltern auch noch in der Unterhaltspflicht. Kindergeld - ist offensichtlich abgetreten an deine Schwester.

Einen Mietvertrag willst du vermutlich nicht machen - du bist froh wenn sie freiwillig aussieht. Und die Wohnungsaufteilung gibt es nicht her -wenn ich deine Aufteilung richtig auslege. Bekommst du in dem Nebenhaus nicht noch eine Küche unter? Wie sieht dein Plan für die Nutzung in 10 bis 15 Jahren aus - rechnet sich ein Umbau als abgeschlossene Wohneinheit?

Erben kann man übrigens erst, wenn jemand gestorben ist und du schreibst deine Eltern leben noch.

Sofern du mit der Übertragung keine notariell festgehaltenen Auflagen bekommen hast (hätte ich gemacht) - würde ich die anfallenden Nebenkosten aufteilen und entweder soll dein Vater sie bezahlen oder er gibt das Einverständnis, dass du gegen Aufbewahrung der Abrechnung den Auszahlungsbetrag minderst.

Oder du nimmst es hin bis deine Mutter oder beide nicht mehr leben.

Wie deine Schwester ihr Geld ausgibt - könnt ihr ohnehin nicht auf Dauer beeinflussen.


Lenahlm 
Fragesteller
 26.01.2023, 20:13

Wir haben ein Schreiben aufsetzen (und notariell beglaubigen) lassen, dass jeder meiner Geschwister einen Betrag X bekommt sobald meine Mutter stirbt. Bei meiner kleinen Schwester wurde ein anderes Datum notiert, da meine Mutter nicht möchte, dass sie ihr Geld direkt verprasst und hofft, dass sie in 5 Jahren reifer ist.
Meine Eltern bekommen beide wenig Krankengeld. Meine Eltern sind geschieden und meine Mutter hat meinen Vater ausbezahlt, deshalb hat mein Vater nichts mit dem Haus zu tun.

Meine Schwester soll nicht ewig dort wohnen bleiben, nur solange wie nötig. Ich möchte sie auch nicht vor die Tür setzen, aber einen Teil der Nebenkosten sollten sie eben übernehmen.

Gut, wenn man es so sieht, ist es kein Erbe, aber meine Mutter wollte das Haus gerne zu Lebzeiten noch umschreiben. Auflagen habe ich, bis auf ein lebenslanges Wohnrecht für meine Mutter, keine bekommen. Dies ist nun aber hinfällig, weil meine Mutter so pflegebedürftig geworden ist, dass wir es nicht mehr schaffen uns um sie zu kümmern.

Die Kosten vom Auszahlungsbetrag zu streichen ist eine Möglichkeit, aber eigentlich finde ich es nicht gut, wenn sie für beide zahlt. Das Hauptproblem meinerseits ist eher ihr Freund.

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kabbes69  26.01.2023, 20:30
@Lenahlm

Ich würde es mir jetzt so auslegen, dass deine Mutter wollte, dass du nicht nur das Haus sondern auch etwas Verantwortung für deine Schwester übernehmen solltest. Denkst du deine Mutter würde einen Unkostenbeitrag von ihrer Tochter verlangen?

Die Schüler hätten nur Einnahmen - wenn sie einen Mietvertrag in der Form WG hätten und dann vielleicht Anspruch auf Wohngeld. Dann kommt vermutlich als nächstes die Annahme, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.

Dem Freund - könntest du Hausverbot aussprechen. Wird sich aber eher nicht positiv auf das Verhältnis zu deiner Schwester auswirken.

Mit 20 Jahren - ist die Schulpflicht beendet - mit Schulschwänzen schafft man weder ein Abi noch eine Berufsausbildung. ..... Vielleicht kann der Vater hier noch ein Erziehungsmachtwort sprechen?

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Daoga  27.01.2023, 17:44
@Lenahlm

Dann zahlt halt sie für ihren Freund drauf. Da solltest Du Dir echt kein Gewissen machen.

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Da ihr auch ohne Mietvertrag in einem Mietähnlichen (!) Verhältnis miteinander lebt, hast du ihre Zimme gar nicht zu betreten.

Das darfst du natürlich nicht.

Du darfst den Freund vor die Tür setzen, und bei deiner Schwester wäre halt zu klären warum sie bei dir wohnt.

Hier sind natürlich erst mal die Eltern Unterhaltspflichtig.

Wenn du das Haus von Euren Eltern geerbt hast, und die also nicht mehr leben, bezieht sie bestimmt Waisenrente. Ausserdem ist es dann wohl auch zum Teil Ihr Haus.

Das sind alles Dinge die du wissen solltest ohne in Ihren Sachen zu stöbern.


Lenahlm 
Fragesteller
 26.01.2023, 18:19

Das Haus ist überschrieben, meine Mutter lebt in einem Hospiz und hat nur noch wenig Zeit und auch keine Kraft um sich darum zu kümmern. Ich soll das allein regeln, sie lassen aber nicht mit sich reden und gehen mir aus dem Weg.

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Tand0r  26.01.2023, 18:25
@Lenahlm

Wenn du schon das Haus bekommen hast erwartet deine Mutter bestimmt das du dich im Gegenzug um deine Schwester kümmerst bis sie eine Ausbildung hat.

Natürlich kannst du das an die Bedingung knüpfen das sie sich dann auch um Ihre Ausbildung kümmern muss, also die Schule besuchen. Das würden die meisten Eltern auch tun.

Das du auch gleich Ihren Freund mit aufnimmst wird auch keiner von dir erwarten können.

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Lenahlm 
Fragesteller
 26.01.2023, 18:30
@Tand0r

Nein, wir haben die Vereinbarung getroffen, dass sie in 5 Jahren einen bestimmten Geldbetrag als ,,Auszahlung‘‘ bekommt. Kümmern muss ich mich nicht um sie, da ist sie alt genug

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Tand0r  26.01.2023, 18:39
@Lenahlm

Wenn Sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat ist sie daß nicht. Dann wäre Eure Mutter für Sie Unterhaltspflichtig.

Wenn Eure Mutter dazu nicht in der Lage ist, weil Sie Ihren Besitz verschenkt hat dann müsste man diese Schenkung rückgängig machen.

Das wird aber wohl kaum in deinem Interesse sein.

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Lenahlm 
Fragesteller
 26.01.2023, 18:46
@Tand0r

Es ist keine Schenkung, ich muss meine Geschwister auszahlen. Meine kleine Schwester soll das Geld aber noch nicht bekommen, da sie alles für ihren Freund ausgeben würde. Das ist auch vertraglich so geregelt. Unser Vater lebt auch noch, ich bin also nicht dafür zuständig

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Lenahlm 
Fragesteller
 26.01.2023, 18:25

Das Haus gehört mir allein, die anderen hätten es nicht halten können, deshalb habe ich es bekommen.

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Wenn es dein Haus ist, dann zahlst du das Internet oder wer? Wenn du, dann geh ins Haus entferne den Router und gut ist. Dann müssen sie es neu anmelden und dafür zahlen.

Wie ist denn dein Plan ? Willst du selbst in das Haus einziehen? Wenn ja, dann schicke ihr eine Egenbedarfskündigung.


Lenahlm 
Fragesteller
 26.01.2023, 18:28

Ich wohne im Haupthaus und zahle alles, fülle sogar den gemeinsamen Kühlschrank (die Küche teilen wir). Für die beiden hatte meine Mutter das Nebengebäude ausgebaut.

den Router brauchen wir also auch Abends, wenn ich ihn nachts/vormittags nicht brauche und rausziehe stecken sie ihn wieder rein

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sassenach4u  26.01.2023, 18:31
@Lenahlm

Dann schließ den Router ein, wenn du nicht zu Hause bist- das als erstes. Im worst case nimm ihn sogar mit, wenn sie sonst schnüffeln und ihn suchen würden. Warum kaufst du für die beiden ein? Kauf für dich. Ggf. kauf einen kleinen 2. Kühlschrank, stell ihn in ein Zimmer welches du abschließen kannst und lagere da deine Sachen. Selbst wenn deine Mutter den Anbau für deine Schwester ausgebaut hat, das Haus hat sie dir überschrieben oder euch beiden?

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Lenahlm 
Fragesteller
 26.01.2023, 18:36
@sassenach4u

das ist eine Idee, dann ist der Router zukünftig mein neuer Begleiter 😅. Wir teilen die Küche und sie bedienen sich einfach. Haben sie bei meiner Mutter damals auch gemacht, aber das ist nunmal was anderes.
Das Haus gehört mir allein, ich zahle meiner Schwester in 5 Jahren einen gewissen Betrag aus.

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sassenach4u  26.01.2023, 19:58
@Lenahlm

Gut, dann solltest du nur das Minimum an Essen zu Hause haben. Vor allem kein Geld irgendwo deponieren. Kannst du keinen Zähler für Gas/ Strom im Anbau installieren lassen? Dann müssen die beiden Strom und Heizung selbst anmelden und bezahlen. Das ist eine unschöne Situation für dich, vor allem mit dem Gedanken an deine Mutter. Viel Kraft zuerst einmal, um sie gut auf den Weg zu bringen. Alles Gute.

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