Nach Erbe Miteigentümer aus Grundbuch löschen?

2 Antworten

Man kann nicht einfach einen Eigentümer aus dem Grundbuch löschen. Auch wenn die Angehörigen gar nicht wissen, dass die Erben sind, sind sie es.

Wenn die Erben nicht kontaktiert werden können, würde mir einfallen, dass ihr eine Abwesenheitspflegschaft für die abwesenden Erben beantragen könntet. Dann könntet ihr bspw. die Teilungsversteigerung beantragen.

Das wäre wahrscheinlich die schnellere Variante, allerdings auch nicht gerade „schnell“.

Nein, natürlich nicht.

Ihr weckt schlafende Hunde.

Die Erben werden angeschrieben und die nehmen dann das Erbe an.

Du nimmst eh immer an, wenn du nicht explizit ausschlägst.

Matze210 
Fragesteller
 30.04.2024, 00:16

Dass man das Erbe automatisch annehmen wird war mir schon bewusst, allerdings stehen wir nun an dem Punkt dass wir das Haus verkaufen möchten.

Da machen sich 50% im Grundbuch natürlich nicht so gut.

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