Hauskauf oder eher nicht ?

12 Antworten

Wenn Ihr die einzigen Erben seid, könnte man darüber reden mit lebenslangem Wohnrecht der Eltern, ansonsten ist die Forderung schon recht dreist, denn das Haus ist sicherlich mehr wert als die Investition

Hey 🙂✨!

Verständlich, wenn Ihr da investieren wollt. Doch selbst wenn die Eltern darauf eingehen, würde ich das nie, nie machen!

Wollt Ihr nicht was eigenes? Ich meine im Sinn von Identität, nicht von Grundbucheintrag. Dann dazu noch mit den Eltern?! Man USt doch immer auf irgendeine Art einander ausgesetzt, nie allein - trotz räumlicher Trennung!

Kauft Euch ein Haus oder eine Bestandsimmobilie. Ja, ist teuer. Aber alles andere ist in meinen Augen keine Lebensqualität und ein Standart, der mir nicht genügen würde.

Liebe Grüße, Christoph 🖖

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 20 Jahre glücklich verheiratet. 3 Kinder + 1 Hund.
sergius  16.04.2023, 10:22

Das kann man doch nicht so allgemein und alternativlos in den Raum stellen. Es kommt doch in erster Linie darauf an, wie das Verhälrnis zwischen den Generationen ist. Wenn es für alle Beteiligten befriedigend ist, gibt es doch keinen Grund, ein anderes Haus zu beziehen. Freilich ist die Frage insofern berechtigt, als der FS den Ausbau auf seine Kosten nur vorsehen will, wenn er für diese auch eine Sicherheit erhält. Diese könnte darin bestehen, dass ihm eine Grundschuld zur Sicherung seines Aufwands im Grundbuch des Hauses bestellt und eingetragen wird. Aber auch die Lösung: Übertragung des Hauses auf den FS und seine Ehefrau gegen Bestellung eines lebenslänglichen Nießbrauchsrechts für die Eltern an dem von ihnen genutzten Teil des Hauses, könnte sinnvoll sein. Da hierfür ohnehin ein notariell zu beurkundender Vertrag notwendig wäre, könnte sinnvoll sein, dies alles mit dem Notar (der i.d.R. zugleich Rechtsanwalt ist) zu erörtern und von ihm ausarbeiten zu lassen.

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lesterb42  16.04.2023, 16:47
@sergius
em Notar (der i.d.R. zugleich Rechtsanwalt ist

Das ist nicht in allen Bundesländern der Fall.

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Ja völlig logisch. Es würde auch ein Rentenkauf in Frage kommen, beides aber mit Eintragung des Wohnrechts auf Lebenszeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 eigene Kinder

Also ein Eintrag ins Grundbuch als Miteigentümer sollte selbstvertsändlich sein.

Eine Forderung auf alleineigentum finde ich unverschämt

lesterb42  16.04.2023, 16:48
als Miteigentümer

Grundstücksgemeinschaften sind immer großer Mist

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Da man kein eigenes Geld in fremdes Eigentum investiert- ist der Grundgedanke nicht falsch.

Allerdings nicht als Forderung, sondern als gemeinsame Entscheidung.

Und nicht ihr gemeinsam als künftige Eigentümer sondern nur du im Fall der Schenkung Eltern an Kind. Bei angemessener Bezahlung spielt es keine Rolle.

Falls die Großeltern auch noch leben, sind noch weitere Faktoren zu berücksichtigen.