Meinen aktuellen Beruf weiterhin ausüben.

Den derzeitigen Beruf weiter ausüben, aber nur unter der Voraussetzug, dass du ihn gerne ausübst, weil er dir innere Befriedigung (wegen der Art, des Gegenstands oder der Ziele dieses Berufs oder weil du dafür besonders begabt bist). Sonst versuchen, dich entsprechend deinen Zielen/Wünschen/Begabung zu betätigen; selbständig wäre besser, aber wenn deine Berufsziele sich nur in einem größeren Unternehmen oder z.B. als Beamter (etwa Richter oder Statsanwalt) erfüllen lassen, auch in unselbständiger, aber einen Aufstieg in der Betriebshierarchie ermöglichender Anstellung.

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Natürlixh solltest du dieses Probleme mit deinem Vater erörtern und ihn bitten, seine Erbnachfolge so zu regeln, dass alle Beteiligten es als gerecht empfinden, Aber mit 15 Jahren bist du eigentlich zu jung, um schon genau zu wissen, was gut und gerecht sein würde. Wenn es dich beruhigt: Als leiblicher Sohn hättest du auf jeden Fall einen Pflichtteilsanspruch, wenn dein Vater dich enterben würde.

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1947 war Berlin noch Vier-Mächte-Besatzungszone und kein Teil der Bundesrepublik, die erst 1949 gegründet wurde. Daher gab es damals noch nichts zu "regieren", sondern erst später, als West-Berlin staatsrechtlich -allerdings mit Einschränkungen - zur BRD gehörte.

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Bedenke, dass es im 18./19. Jahrhundert noch nicht einmal ansatzweise so etwas wie Fotografie gab. Goethe hat mit seinen Zeichnungen und Aquarellen, die in der Tat ein erstaunliches Zeichentalent zeigen, nur das gemacht, was Italienreisende (und in andere Gegenden) heute machen, nämlich fotografieren, früher mit Kamera, heute mit dem Handy, um sich an ihre Reise und die dort gewonnenen Eindrücke zuhause auf dem Sofa erinnern zu können.

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Die Frage ist so nicht belastbar zu beantworten. Du musst erst offenlegen, wer von dir was fordert und auf welcher Rechtsgrundlage. wenn der Unternehmenskauf vor drei Jahren erfolgt ist, wird er ja in der Zwischenzeit abgewickelt worden sein. Auch die etwaigen handelsrechtlichen und berufsständischen Dinge werden wohl erledigt sein, ebenso wie die steuerlichen Erfordernisse. Im Zusammenhang mit dem Tod des vaters oder der Eltern kann es ja nur darum gehen, was deinen Eltern am Todestag gehört hat und welche erbfolge eingetreten ist. das kann eigentlich nur Fragen des Nachlassgerichts oder des Finanzamts hervorrufen, denen du natürlich über die damit zusammenhängenden Tatbestände auskunftspflichtig bist. Ergänze deine Fragen, wenn du willst, um die näheren Angaben dazu; vielleicht kann dir geholfen werden.

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Wieso denn das ? ds hieße ja Goethe (und die griechische Mythologie) umzuschreiben. Iphigenie hat nun mal den Antrag nicht angenommen,weil sie sich Griechenland , ihrer in den trojanischen Krieg gezogenen Familie und auch ihrer Aufgabe als Priesterin der Göttin Diana verpflichtet fühlt.

Wenn es sich um eine Schulaufgabe handelt, wirst du doch wohl ais eigener Kraft einen Dialog basteln können, in dem Iphigenie zwar schweren Herzens wegen ihrer Aufgaben die Werbung des Thoas annimmt, ihm aber dazu die Bedingung auferlegt, Orest und Pylades freundschaftlich aufzunehmen und ihnen frei Hand zu geben und ferner, dass Thoas seine bisherige barbarische Haltung aufgabe und künftig menschenfreundlich zu sein gegenüber seinen Untertanen und Fremden, die in freidlicher Absicht nach Tauris kommen.

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Das ist unmöglich in wenigen Sätzen zu erläutern, weil es naturgemäß keine m.o.w. festen Regeln für Form, Inhalt usw. von Gedichten in den jeweiligen Zeitepochen gibt, an denen man festmachen könnte, ob ein Gedicht z.B. der klassischen oder romantischen Periode angehört. Es gilt hier - leider - das Goethe´sche Wort: "Wenn Ihr´s nicht fühlt, ihr werdet´s nicht erjagen, wenn es nicht aus eurer Seele dringt, und mit urkräftigem Behagen, die Herzen aller Hörer zwingt ..." Es gehört wirklich ein "feeling" dazu, das man sich auch nicht aufzwingen und nur schwer rlernen kann, wenn man an einem Gedicht mit genügender Sicherheit erkennen möchte, wann es entstanden ist und - oft noch schwieriger - wer es verfasst hat. ich hoffe, dass dein Lehrer in der Vorbereitung dieser Arbeit versucht hat, euch dieses "feeling" zu vermitteln. Aber vermutlich war euch das zu langweilig und es ist daher bei euch zu einem Ohr herein- und zum anderen Ohr wieder hinausgegangen. Ich könnte mir denken, dass es Gedichte aus der "Sturm-und-Drang-Periode" sein werden (z.B. Goethes "Mailied"), die sich durch für damalige Verhältnisse "freizügige" und manchmal "wilde" Passagen auszeichen (die aus heutiger Sicht aber "Schlüpfrigkeiten" fehlen lassen.

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Schwägerin hasst mich wegen Schwiegereltern?

Meine Schwägerin (27) und ich (26) sind beide schon etwas länger mit unseren Ehemännern (Zwillinge) zusammen und deit kurzem (sie seit längerem) verheiratet. Sie hat sich jahrelang besser mit unseren Schwiegereltern verstanden, da sie mit ihnen auf einer freundschaftlichen Basis war, ich hingegen versucht habe, eine gewisse Distanz/Respektbeziehung zu bewahren. So kannte ich es aus meiner Familie.

Seit drei Jahren wohnen wir nun alle in einer Nachbarschaft und ich verstehe mich etwas besser mit ihnen, bringe ihnen mal Gemüse aus meinem Garten oder nen Kuchen. Ich halte mich zurück, bin aber immer freundlich. Meine Schwägerin hingegen hat mit dem Schwiegervater gestritten, warum ist unwichtig. Sie haben lange diskutiert, konnten es aber wieder klären.

Bei der letzten Familienfeier sagten meine Schwiegereltern, etwas angetrunken, dass sie mich viel lieber mögen, weil ich so eine angenehme Person bin und so lieb. Meine Schwiegermutter sagte dann, dass ich die bessere Ehefrau für ihren Sohn bin, besser als meine Schwägerin, und dass man sieht, dass ich ihn liebe, was bei ihr nicht ersichtlich ist.

Das hat meine Schwägerin gehört. Sie gibt aber mir die Schuld an dem ganzen, nicht den Schwiegereltern. Sie ist jetzt sauer auf mich, weil sie denkt, dass ich dran Schuld bin, das sie mich lieber mögen, weil ich Kuchen/Gemüse vorbei bringe und mich einschleime. Nachdem unser Schwiegervater meinem Mann und mir auch noch beim Hausbau finanziell geholfen hat, hasst sie mich komplett.

Bin ich hier Schuld? Habe ich irgendwas falsch gemacht? Ich bin mir nicht einmal mehr sixher. Wie sehr ihr das

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Das liegt nun sicher nicht an dir. denn schließlich hat deine Schwiegermutter gesagt, und nicht Du, dass sie Dir mehr als der Schwägerin zugetan sei. Hier ist leider "Eifersucht" der Schwägerin am Werke, was es schwer machen wird, sie zu einer vernünftigen Überlegung und zur Erkenntnis ihrer Eifersucht zu bringen. Es hängt nun im Wesentlichen vom Bildungsstand, der Fähigkeit zur Selbstkritik und zum Nachdenken über das eigene Verhalten sowie der Empathiebereitschaft der Beteiligten ab, ob ein gemeinschaftliches Gespräch zwischen der SchwiMu und Euch beiden Schwiegertöchtern zur Bereinigung der Situation führen kann. Da ich euch nicht kenne, vermag ich nicht zu beurteilen, ob ihr bereit und in der Lage seid, über eure Beziehungen so offen und verständnisbereit zu sprechen, dass daraus eine Verbesserung der Beziehungen untereinander folgt .... und nicht etwa ein Zerwürfnis (wenn esw schlecht liefe). Einen Psychologen hier in Anspruch zu nehmen, hielt ich allerdings für "überzogen". Wenn alle Beteiligten eine Besserung der familiären Beziehungen wollen und keine egoistischen Vorbehalte haben, müsste es gelingen, dass man sich nach dem Ende des Gesprächs dankbar in den Arm nimmt , aber auch bereit ist, etwa aufgezeigte eigene Fehler zu erkennen, zu verinnerlichen und nach dieser Erkenntnis zu handeln, ohne es dem bzw. der nachzutragen, der/die auf den "Fehler" hingewiesen hat. ich wünsche euch Erfolg und rechten Frieden und neu gewonnenes Vertrauen innerhalb der Familie

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Die Rechtslage scheint doch glasklar zu sein: Deine Schwester und du haben den Vater zu je 1/2 beerbt mit der Folge, dass jegliches Eigentum des Vaters nun euch beiden quotal gehört und keiner verlangen vom anderen verlangen kann, daraus einen Gegenstand (wie hier das Haus) zu 1/1 zu erhalten, aber nicht den tatsächlichen Wert dafür zugrunde zu legen. Euer Problem kann befriedigend nur gelöst werden, wenn ihr den Gesamtwert des Nachlasses des Vaters (also Haus- und weiteren Vermögensbesitz) ermittelt und euch darüber einig seid, dass jeder von euch 50% aus diesem Gesamtwert beanspruchen kann. Wenn also der Vater neben dem Haus z.B. noch Vermögenswerte von 300.000 €³ hinterlassen hat und das Haus einen Verkehrswert von 500.000 € hat, hätte jede/r von euch 400.000€ zu beanspruchen. Wenn die Schwester das Haus übernehmen möchte, könnte das "gerecht" nur gehen, wenn sie dir den gesamten weiteren Nachlass von 300.000€ überlässt und dir zum Ausgleich 100.000€ zuzahlt. Es obliegt dann deiner Großzügigkeit, deiner schwester einen "Familienrabatt" zuzugestehen und von ihr nur 100.000€ minus X € - in dem Beispiel - zu verlangen. Kritischer wird es allerdings sein, wenn der Vater neben dem Haus nur geringes weiteres Vermögen hinterlassen hätte und sich deine Schwester schwer tun würde, dir praktisch die Hälfte des Hauswertes zu zahlen. In diesem fall wäre wohl besser, das Haus zu verkaufen und den Erlös 50:50 zu teilen, so dass jeder selbet entscheiden kann, was er mit dem Betrag anfängt. Letztendlich wäre das ja auch das Ergebnis, wenn es zu einer streitigen Teilungsversteigerung des Hauses käme und was den weiteren Nachteil hätte, dass bei einer Versteigerung erfahrungsgemäß die Gefahr besteht, dass es unter Wert zugeschlagen werden muss, weil etwaige Bieter in Kenntnis der Situation nur zurückhaltend bieten würden. Also: Versucht euch zu einigen und vermeidet möglichst einen Familienkrieg darüber; denn jedem von euch stehen 50% des väterlichen Nachlasses zu. Und an diesem Grundsatz "kann keine Maus etwas abbeißen", wie der Volksmund sagt !

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Die Frage lässt sich nicht einfach mit ja oder nein beantworten; denn das ist in jeder Familie unterschiedlich. Normalerweise lieben Eltern ihre Kinder am meisten, sind aber auch zusammen mit diesen Kindern glücklich, wenn sie Großeltern werden. Aber die Nähe zwischen Eltern und Kind ist im allgemeinen stärker ausgeprägt als zwischen Großeltern und Enkeln, wobei dann oft hinzukommt, dass wegen der Altersdistanz zwichen Großeltern und Enkeln Verständnisschwierigkeiten bestehen, vor allem, wenn die Großeltern in ihrer eigenen Denkweise stehen bleiben und das andere Tun und Lassen der Enkel als in ihrer Zeit nicht verstehen können.

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Ohne Zweifel hat Gretchen ihr Baby aus Verzweiflung über die (damals als solche geltende) Schande, ein uneheliches Kind zu haben, selbst getötet. Wenn sie im Kerker sagt, .".. hab´ich ertränkt", ist das ein Hinweis darauf, dass sie das Kind dadurch getötet hat, dass sie es unter Wasser gebracht und dadurch erstickt hat.

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  1. Du kannst mit jedem Bestattungsinstitut einen Bestattungs-Vorsorge-Vertrag schließen und darin festlegen, wie du dir die Bestattung wünschst. Geld musst du da nicht vorlegen, aber dafür sorgen, dass das nötige Geld im Falle des Falles auch zur Verfügung steht. vermutlich geht auch, mit dem Vorsorgevertrag gleich schon die Bezahlung für später zu regeln.
  2. Erbschaftsplanung macht für dich jetzt schon nur sinn, wenn a) du schon etwas zu vererben hast, und b) du jetzt schon zu wissen gleubst, wem du was vererben willst.
  3. Um ein Testament zu errichten brauchst du nicht notwendig einen Notar. Man kann zwar ein notarielles Testament errichten, wenn man es ganz rechtssicher haben möchte. Aber du kannst, wenn du schon 16 Jahre alt bist, ein Testament auch dadurch wirksam errichten, dass du auf einem Blatt Papier unter der Überschrift "Mein Testament" eigenhändig niederschreibst, wer dein/e Erbe/n werden soll/en und zu welchen Anteilen. Das alles muss du eigenhändig mit vollem Vor- und Nachnamen mit Angabe von Ort und Zeit unterschreiben. dann musst du nur noch dafür sorgen, dass das Testament nach deinem Tod aufgefunden und von einer Vertrauensperson dem Nachlassgericht abgeliefert wird.
  4. Du kannst jederzeit ein neues, abweichendes Testament in dieser Weise schreiben. es wird dann aber jeweils nur das letzte, das du geschrieben hast, wirksam sein.
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Vielleicht geht es ja nur darum, zu beschreiben, dass jeder Vertrag, der eine Immobilie betrifft, der notariellen Beurkundung und in aller Regel auch der Eintragung der durch den Vertrag begründeten Änderung der Rechtsverhältnisse in das Grundbuch bedarf. Vielleich auch, dass man Grundstücke / Immobilien mit Hypotheken und Grundschulden "belasten" kann, was auch deren Eintragung in das Grundbuch bedarf. Solltest du allerdings schon Jura-Student sein, würde es mich doch wundern, dass du so offenbar hilflos vor der Aufgabe stehst. Denn in einer BGB-Vorlesung in der Uni musst du doch wenigstens Grundlegendes über das Immobilienrecht gehört und studiert haben.

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Ja

Man muss zwar keinen "Bismarck-Tag" veranstalten; aber immerhin verdient B., dass man sein Wirken für die Vereinigung der deutschen Länder zum "Reich" nicht vergisst. Freilich hat er zu diesem Zweck auch rücksichtslos Kriege eingesetzt, man darf aber nicht vergessen, dass Kriege im 19. Jahrhundert mit den Ver-nichtungskriegen des 20. Jahrhunderts nicht vergleichbar sind (obwohl auch sie viel Leid unter die Mwenschen gebracht haben)

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Leider reicht es zum Vortragskünstler noch nicht. Deine Aussprache ist schwer verständlich; außerdem liegt etwas zu viel Pathos in deinem Vortrag. Aber weiteres Üben wird schon die Dinge verbessern.

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Die übliche Betrachtungsweise des Teufels ist bekanntlich der rote Kerl mit langem Schwanz und einer Gabel in der Hand rotfarbig vor dem Höllenfeuer stehend. Meohisto tritt dagen als "Intellktueller" auf, der sich Faust ebenbürtig, ja sogar überlegen fühlt und ihm vorgaukelt, dass er ihm die Welt und die Menschen darin zeigen und ihm Befriedigung seines Wissensdranges verschaffen könne. Wenn du das noch etwas ausmalst, wird ja wohl deine Lehrerin zufrieden sein. Er stellt sich Faust ja als "Geist der stets verneint" vor der bestrebt ist, "dass alles was entsteht, zugrunde geht"

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Wenn der Vater nicht in einem formwirksam verfassten Testament bestimmt hat, dass das Auto deiner Tochter bei seinem Tod zugewendet werde, hat deine Tochter keinerlei Ansprüche. Denn sie gehört nicht zu seinen gesetzlichen Erben, da sie mit dem Vater nicht verwandt ist.

Liegt also kein Testament des Vaters vor, ist dein Lebensgefährte als Sohn der Alleinerbe. Er hat allein zu bestimmen, was mit dem Auto und dem weiteren Nachlass des Vaters geschieht. Wenn das Auto verkauft ist und der Erlös auf einem Konto steht, hat allein dein LG die Verfügungsbefugnis darüber.

Etwas anderes würde z.B. nur gelten, wenn der Vater vor seinem Tod das Auto an deine Tochter verschenkt hätte, das Auto dann praktisch für oder im Namen der die Tochter verkauft worden wäre und mithin dann auich Anspruch auf den Erlös hätte.

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Natürlich hatte das Kind Fiebervorstellungen; es bekam daher Angst zu sterben, glaubt aber, dass es der Erlkönig sei, der sie bedrängt und verfolgt. Am Ende: Das Kind war tot. Es war aber nicht der Erlkönig, den es ja gar nicht gibt, sondern es war die Krankheit, die das Kind sterben ließ. Insofern ist der Erlkönig nur das dichterische Metapher (bzw. Sinnbild) für das Sterben und den Tod des Kindes.

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