Erbaufteilung?

6 Antworten

Natürlixh solltest du dieses Probleme mit deinem Vater erörtern und ihn bitten, seine Erbnachfolge so zu regeln, dass alle Beteiligten es als gerecht empfinden, Aber mit 15 Jahren bist du eigentlich zu jung, um schon genau zu wissen, was gut und gerecht sein würde. Wenn es dich beruhigt: Als leiblicher Sohn hättest du auf jeden Fall einen Pflichtteilsanspruch, wenn dein Vater dich enterben würde.

SGEFOREVER1899 
Fragesteller
 17.07.2023, 22:23

Danke für deine Antwort. Ich glaube aber nicht dass es so weit kommen wird, da ich und mein Vater ein sehr gutes Verhältnis pflegen.

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Wenn du von der Freundin deines Vaters sprichst, ist davon auszugehen, daß sie nicht verheiratet sind. In diesem Fall erbt der "Stiefbruder" vom Vermögen deines Vaters nichts.

Sollten die beiden heiraten und Zugewinngemeinschafft vereinbaren, dann achte drauf, daß das Vermögen deines Vaters zum Zeitpunkt der Heirat dokumentiert wird. Aber wenn es dazu kommt, wird eine notarielle Beratung und Beurkundung sowieso fällig.

sassenach4u  18.07.2023, 05:37

Natürlich kann er erben, wenn der Vater ein entsprechendes Testament hinterläßt.

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Zum Glück hast du das nicht zu entscheiden. Wenn dein Vater seine neue Lebensgefährtin und deren Sohn in seinem Testament bedenkt, dann ist das eine schöne Geste und du wirst nicht am Hungertuch nagen, denn du schriebst ja selbst

"wir sind recht vermögend" (wobei ich mich frage, wie kommst du auf das WIR- hast du schon eigenes Vermögen ?)

Zudem ist es Vermögen, zu dem du nichts beigetragen hast, außer das Glück zu haben, das Kind deiner Eltern zu sein. Und du hast eine Mutter, die du mit deiner Schwester dann einmal beerben wirst und damit dann noch etwas bekommst.

Du machst dir Gedanken, das ist gut, aber es steht dir nicht zu, dich da einzumischen und Forderungen zu stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

in diesem Fall ist es sehr wichtig, dass ein Testament errichtet wird - es könnte ja sein, dass dein Vater und auch deine Mutter noch einmal heiraten - das gibt dann ganz andere Erbnachfolgen, weil die neuen Ehepartner auch erbberechtigt sind

grundsätzlich muss man aber auch sagen (das klingt jetzt etwas hart):

deine Eltern sind nicht verpflichtet, ein Erbe zu hinterlassen - sie können genauso gut ihr ganzes Vermögen und Eigentum verbrauchen, sodass nichts bleibt - solange sie leben, können sie allein darüber verfügen, wie sie wollen - das solltest du bedenken

du bist noch sehr jung, deshalb würde ich dir raten, dir dein eigenes Leben und Eigentum aufzubauen - wenn du dann später noch etwas dazu erbst, dann ist das eine feine Sache

Sollte ich das meinem Vater sagen und wenn ja wann und wie?

Nein. Das ist die Entscheidung deiner Eltern.

Dein Vater und deine Mutter lieben ihre Stiefkinder vermutlich genauso wie euch. Und deshalb wird das gemeinsame Erbe unter euch aufgeteilt.

und ich finde nicht dass das angeheiratete Kind einen Anspruch darauf hat, da es nicht besonders schlau ist und sehr verschwenderisch.

Tja, dein Vater sieht das anders. Und wenn du da großartig rumjammerst bekommst am Ende sogar weniger. Also lass es.

Denn du hast für das Vermögen deiner Eltern genausowenig was getan wie deine Stiefgeschwister.

SGEFOREVER1899 
Fragesteller
 17.07.2023, 22:15

Naja, ganz so einfach ist das nicht. Mein Vater pflegt auch ein nicht so gutes Verhältnis zu dem Sohn seiner Freundin und sie hat ihn praktisch dazu überredet.

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Rolajamo  17.07.2023, 22:19
@SGEFOREVER1899

Doch, es ist so einfach. Es ist die Entscheidung von deinem Vater.

Und es ist glasklar, dass seine neue Freundin will, dass er ihren Stiefsohn egnauso liebt wie dich.

Du bist 15 und es ist völlig egal was du gerecht findest. Es ist nicht dein Geld und wenn dein Vater dir was vererbt, nimm es dankend an und mecker nicht rum.

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SGEFOREVER1899 
Fragesteller
 17.07.2023, 22:21
@Rolajamo

Danke für deine Antwort! Du hast recht, es tut nur weh, wie er sein hart erarbeitetes Geld an jemanden gibt der es einfach verschwendet. Aber du hast Recht

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SGEFOREVER1899 
Fragesteller
 17.07.2023, 22:25
@SGEFOREVER1899

Und auf die Frage zurückzukommen, dass ich erst 15 bin, ist es leider traurig aber wahr, dass ich mir jetzt schon Gedanken machen muss, da mein Vater eine sehr schlimme Nervenkrankheit hat, weshalb er deutlich früher als normale Menschen stirbt.

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w18j66399  17.07.2023, 22:48
@SGEFOREVER1899

Er könnte natürlich sein Vermögen, statt es zu vererben verschenken.

Um das zu verhindern, könntest du deinen Vater unter Hinweis auf seine Erkrankung unter Betreuung stellen lassen. Wie gesagt, das bedarf eingehender rechtlicher Beratung, denn die Hürden zu solch einen Schritt sind hoch!

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Dobro147  26.11.2023, 00:54
@w18j66399

Sehr gutes Kommentar. Bravo! Genau so ist es.

Das ist der letzte Schritt im richtigen Moment allerdings nur.

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