Equidenpass vorzeigen bei Wurmkurkauf?
Hi Ich habe gerade bei meinem TA ne Wurmkur für mein Pony bestellt ich musste das jetzt zum ersten Mal machen weil die Jahre davor das der Stallbesitzer erledigt hatte.der Tierarzt meinte am Telefon wir sollen beim Abholen den Pferdepass mitnehmen.wir haben einen nur ich frage mich warum er den sehen möchte?und ist es schlimm dass der Besitzer nach 2 wechselnden Besitzern nie geändert wurde?
2 Antworten
Rechtlich absolut korrekt. Leider sind da viele Tierärzte zu "oberflächlich", obwohl auch sie mit Strafen rechnen müssen, wenn nicht korrekt gehandelt wird.
Die Besitzereintragung ist egal, es kommt drauf an, ob das Pferd auf Nichtschlachtpferd umgeschrieben ist. Denn ist es als Schlachtpferd eingetragen, muss sowohl die Medikation eingetragen werden (Wartezeit zwischen Medikation und Schlachtung) als auch ein Abgabebeleg erstellt und mitgegeben werden.
Wenn der Tierarzt rechtlich wirklich korrekt handelt, muss seine nächste Frage nach dem Befund lauten. Also ob beprobt wurde, mittels welcher Verfahren und welcher Befund vorliegt, denn lt. tierärztlicher Hausapothekenverordnung darf er kein Medikament ohne hinreichenden Befund ausgeben.
Dazu noch Randbemerkungen:
Ich würde den Besitzer umtragen, denn es gibt so Dinge, die muss der Besitzer entscheiden. Einschläfern darf der Tierarzt ohne Besitzer nur im Notfall, ansonsten hat der Besitzer zu entscheiden. Lässt der Tierarzt einen ihm aufgrund von Aussagen bekannten Besitzer entscheiden, der nicht drin steht, besteht auch hier schon Rechtsunsicherheit.
Definitiv sollte jedes Pferd, das man nicht wirklich noch verzehren will, als Nichtschlachtpferd eingetragen sein. Wenn ein Bestand, z.B. ein Pensionsstall mit 60 Pferden nur ein einziges Schlachtpferd in seinen Reihen hat, ist der Betreiber verpflichtet, ein Stallbuch zu führen, in dem jede Medikation (bin jetzt nicht informier, ob nur vom Schlachtpferd oder vom ganzen Bestand) ebenfalls, also zusätzlich zum Equidenpass einzutragen ist. Da wir unsere Pferde meist erst verabschieden, wenn an Fleischverzehr eh nicht mehr zu denken ist, können wir das unseren Betreibern ersparen, indem wir unsere Pferde umtragen. Es geht das Gerücht, dass wir sie am Lebensende dann nicht mehr per Bolzenschuss erlösen dürfen, doch das ist ein Gerücht, das jeglicher Grundlage entbehrt. Die Tötungsart ist unabhängig davon, es geht beim Schlachtpferdestatus lediglich um die Nutzung des Fleisches.
Huhu,
beim ersten mal bei unserem jetzigen Tierarzt mussten wir den auch vorzeigen. Er muss vorgelegt werden, da kontrolliert werden muss, ob das Pferd als Schlachtpferd eingetragen ist oder nicht, da dann noch präziser darauf geachtet werden muss, welches Mittel man genau wählt.
Liebe Grüße