Englisch B2 oder B1 für Jura?

2 Antworten

Für die allermeisten Juristen ist die Landessprache in der sie einmal tätig sein werden am wichtigsten. Das Juristendeutsch z.B. hat schon Eigenheiten die nicht jedem Muttersprachler, auch auf anderem Gebiet studierten, geläufig sind.Das Wort "billig" z.B. steht im Umgangsdeutsch für preisgünstig oder von geringem Wert. Im juristendeutsch hat es seine althochdeutsche Bedeutung "rechtmäßig" behalten. Dann kommt noch hinzu dass Juristen vor Gericht eine sehr gute Ausdrucksfähigkeit, die schon fast ins poetische geht, haben sollten die man eigentlich trotz guter Fremdsprachkenntnisse aktiv nur in einer Sprache hat. Daher ist für ein Jurastudium in Deutschland die Kenntnis unserer Sprache das A und O, gute Fremdsprachkenntnisse treten in den Hintergrund.

Wenn Du die traditionelle Rechtswissenschaft an einer deutschen Universität studieren willst. dann brauchst Du dir um Englisch keine Sorgen zu machen, da Englisch dort kein Pflichtfach ist. Studierst Du Rechtswissenschaft an einer ausländischen Universität - vielleicht sogar in einem englischsprachigen Land - dann wäre das natürlich etwas anderes. Du solltest allerdings beachten, dass ein ausländische juristisches Studium meistens in Deutschland nicht voll anerkannt wird, so dass es nicht möglich wäre, die klassischen juristischen Berufe auszuüben (z.B. Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Cellna9 
Fragesteller
 04.09.2022, 09:25

Ich möchte an einer deutschen Universität studieren, also sollte das kein Problem sein. Und mein Schulabschluss wird da auch anerkannt.
Dankeschön dann bleibe ich an der sicheren Seite und mache erstmal nur B1.

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