Energie Pauschale im Krankengeld Bezug?

2 Antworten

Das ist noch nicht geklärt - hier muß man erst einmal abwarten.

Im Grunde spricht nichts dagegen, daß der ArbG das auszahlen muß - das Arbeitsverhältnis besteht ja weiter.

Nächste Woche geht das in den Bundesrat - wenn das dort durchgeht, dann werden die Auszahlungsverordnungen und Modalitäten des Finanzministeriums erstellt.

Eine Auszahlung erfolgt sowieso voraussichtlich frühestens ab September.

Du hast gar keinen Anspruch, da du weder Lohn/Gehalt beziehst, noch erwerbstätig bist.

Fotograf1986 
Fragesteller
 16.05.2022, 11:59

Natürlich bin ich Erwäbstätig. Ich bin ja fest angestellt. Ich bin ja nicht arbeitslos

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MenschMitPlan  16.05.2022, 12:37
@Fotograf1986

Hast du 2022 bisher zu irgendeinem Zeitpunkt Gehalt/Lohn bezogen bzw wird das in 2022 noch passieren? Nur dann zählst du als "aktiv erwerbstätig" und nur dann hast du Anspruch. So ist es derzeit geplant. Wie du persönlich deinen Status siehst, ist unerheblich.

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Fotograf1986 
Fragesteller
 16.05.2022, 12:39
@MenschMitPlan

Ja natürlich. Ich mache ja nur eine 6 wöchige Reha. Ich bin doch nicht die ganzen 2022 krankgeschrieben.

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