Gehalt oder Krankengeld?

4 Antworten

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es erst nach den ersten 4 Wochen der Anstellung.

Man geht also für die krankgeschriebene Zeit direkt in das Krankengeld.

Während der ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses beteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung - ergo musst Du Dich um Krankengeld für die Tage der AUB in dieser Frist an Deine KK wenden.

Deinem AG gegenüber besteht derzeit ein Lohnanspruch für die Zeit ab 26. Okt. bis Ende Oktober.

Da ich laufende Rechnung zu zahlen habe

?????? die Logik kann ich nicht nachvollziehen ..... denn die reguläre Lohnzahlung für die Arbeitstage im November stünde Dir frühestens per Ende dieses Monats zu.

In 5 Sekunden googeln hab ich das hier gefunden.

"Wer neu bei einem Unternehmen angefangen hat, bekommt bei Krankheit innerhalb der ersten 28 Tage seinen Lohn bzw. Krankengeld von der Krankenkasse."

Ich bin ischer du findest noch mehr dazu.

Ihr bekommt am 21 Den Lohn des vorangegangenen Monats oder den Lohn des laufenden Monats?

Wenn man weniger als den Halben Monat Anfängt zu Arbeiten, wie bei dir am 26. dann ist es üblich diese paar Tage mit dem ersten vollen lohn zu bezahlen. Wenn ihr also den lohn am 21. des Folgemonats bekommt, dann wirst du dein Geld für Oktober erst mit dem Novemberlohn bekommen.

Und ja, du hast recht in den ersten 4 Wochen eines neuen Jobst steht dir keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Für diese Zeit mußt du dich bei deiner KK melden und dort Krankengeld beantragen.

Noch eine Sache, wenn der Lohn tatsächlich erst am 21. des Folgemonats gezahlt wird, dann ist das zu spät. Dazu gibt es ein Urteil, der Grundlohn muß spätest am 15. des Folgemonats bezahlt werden.