Berechnung Übergangsgeld bei privater Krankenversicherung (PKV)?

Guten Tag,

ich bin seit mehreren Jahren in der PKV und war nun bei einem stationären Reha-Aufenthalt über die DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund). In der Reha-Zeit bekommt man dort ja "Übergangsgeld".

Normalerweise wird bei gesetzlich krankenversicherten Betroffenen der Arbeitnehmerbeitrag in der Berechnung des für das Übergangsgeld relevanten Nettoentgeltes abgezogen, was letztlich ja dann auch dem realistischen Netto entspricht, da dort der Arbeitnehmeranteil zur GKV ja auch fehlt. Die DRV übernimmt für den Zeitraum des Übergangsgeldes dann aber auch die Beiträge zur GKV!

Bei privat krankenversicherten Betroffenen übernimmt die DRV keine Krankenversicherungsbeiträge. Diese muss der Betroffene aus seinem Nettoentgelt, welches ja im Normalfalle auch keine Abzüge durch Krankenversicherung beinhaltet, begleichen.

Nun ist bei mir der Fall, dass die DRV bei der Berechnung des Übergangsgeldes die Krankenversicherungsbeiträge vom Netto, welches die Grundlage zur Berechnung bildet, abziehen will, so dass ich in diesem Moment ja schon mal Krankenversicherungskosten habe, dann aber meine Beiträge für die PKV nicht übernimmt, so dass ich nochmal bezahlen muss, also doppelt belastet bin.

Ist dies so rechtens? Bin ich damit nicht benachteiligt gegenüber GKV-Versicherten?

Der Gesetzestext (§23c SGB IV) lautet wie folgt:

... Zur Berechnung des Nettoarbeitsentgelts bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist der um den Beitragszuschuss für Beschäftigte verminderte Beitrag des Versicherten zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen; dies gilt entsprechend für Personen und für ihre nicht selbstversicherten Angehörigen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind einschließlich der Versicherung für das Krankentagegeld. ..."

Ich würde das so lesen, dass mein Beitrag (= halber PKV-Beitrag) um den AG-Beitrag (= auch halber PKV-Beitrag) vermindert wird, also rechnerisch 0€ ergibt (Ergibt dann nicht 0€, wenn jemand sehr hoch abgesichert ist und die Maximalbegrenzung des AG-Zuschusses greift), so dass das Ganze dann wieder fair und passend erscheinen würde.

So wie es aussieht, sieht das die DRV aber anders.

Kann jemand hier Klarheit rein bringen?

Danke schon mal vorab!

Recht, private Krankenversicherung, Rehabilitation, Rentenversicherung, Übergangsgeld, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
LTA Rentenversicherung genehmigt,was nun?

Hallo zusammen,

ich bin 34 Jahre alt vom Beruf Koch im Moment alg2 seit März 2019 und habe ein Bandscheibenvorfall.Ich habe den Bandscheibenvorfall seit letztem Jahr habe verschiedene Medikamente aufgeschrieben bekommen dann Reha dann rausgestellt das mein Beruf als Koch nicht mehr zumutbar bis zu Rente funktionieren kann. Durch ein Berater der rehaeinrichtung sollte ich ein LTA Antrag stellen gesagt getan dez/2019. Deutsche Rentenversicherung hat diesen abgeleahnt in Februar Widerspruch eingelegt und gewartet. Der Reha Doc hat mir aufgeschrieben einen neurochirurg aufsuchen hatte den den Termin 31.03.2020 und durch die neue mrt Bilder hat sich rausgestellt das der Bandscheibenvorfall sehr groß mittlerweile ist und das die Nerven vielleicht geschädigt sind doctor hat mir am Montag zum op eingeaden (bin sehr nervös und ängstlich).

Jetzt kam der Brief von der Rentenversicherung das die LTA genehmigt würde und ich demnächst ein Termin beim Berater bekomme.

Was würden sie zu der Bandscheibe OP sagen muss ich dann ein neuen Antrag auf LTA beantragen wird mir das negativ vorgehalten? Muss ich sie darüber informieren?

Wie funktioniert es mit dem Berater bin total nervös , was verlangt er?

Was wird von einem erwartet worauf muss man achten und habt ihr Tipps wie man sich vorbereiten kann?

Wie funktioniert es finanziell wie bezahle ich in Zukunft meine Miete im Moment übernimmt es, dasss Jobcenter?

Wie Funktürme es mit dem LTA wie wird man gefördert ?

Würde gerne eine Umschulung machen?Wird man dabei unterstütze

muss man antrage selber beantragen?

Ist der Berater für mich positiv oder eher ablehnend weil ich durch den Widerspruch die LTA bekam und noch vom Hartz 4 Satz werden mir die gleichen Möglichkeiten zu Verfügung gestellt?Oder muss ich auf was achten???

will unbedingt arbeiten und mir auch mal was leisten kann ,im Moment erhalte ich ALG 2 /320€ das reicht vorne und hinten nicht!

wie lange dauert es bis sich der Berater meldet ?

wollte mich kurz halten sorry ., wollte euch versuchen so genau wie möglich zu informieren hoffe es gelingt mir , benötige echt eure Hilfe

total überfordert Op steht an dann der Berater

Ich danke euch alle für eure hilfe

Vielen Dank im voraus

Rentenversicherung, Übergangsgeld, beratungsgespraech, Deutsche Rentenversicherung Bund
Höhe des Reha-Übergangsgeldes, wenn man vorher Krankengeld bezog?

Ein Freund von uns ist in einem Unternehmen beschäftigt. Durch eine OP ist er nunmehr seit Monaten arbeitsunfähig und erhielt Krankengeld. Nunmehr war er 4 Wochen in Reha und hat für diesen Zeitraum Übergangsgeld erhalten.

Ist die Berechnung des Übergangsgeldes so korrekt? Ist das Vorgehen korrekt so?

1. Ermittlung des reellen täglichen Arbeitsentgeltes

Auf Basis seiner letzten Gehaltsabrechnung wurde das tägliche Arbeitsentgelt, unterschieden nach brutto 83 € und netto 62 € (sind ca-Werte) berechnet.

2. Berechnungsgrundlage-brutto

Von dem brutto-Arbeitsentgelt in Höhe von 83 € wurden für die Berechnungsgrundlage-brutto nur 80 % herangezogen somit nur 67 €.

3. Bestimmung der Berechnungsgrundlage

Die Berechnungsgrundlage-brutto von 67 € wurde mit den netto-Arbeitsentgelt in Höhe von 62 € verglichen. Da die Berechnungsgrundlage-brutto das netto-Arbeitsentgelt übersteigt, wurde als Berechnungsgrundlage das netto-Regelentgelt in Höhe von 62 € als Berechnungsgrundlage genommen.

4. 68 % der Berechnungsgrundlage = Übergangsgeld

68 % von Berechnungsgrundlage in Höhe von 62 € ergibt 42 € Übergangsgeld.

Somit ist das Überbrückungsgeld unseres Freundes 3 € niedriger als das Krankengeld. Kann das so stimmen?

Recht, Reha, Krankengeld, Übergangsgeld, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
LTA Rentenversicherung?

Hallihallo,

ich bin verzweifelt und bekomme leider nirgends Antworten. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus. Zu meinem Sachverhalt :

ich bin 26Jahre und gelernte Krankenschwester. Doch leider kann ich aufgrund eines Bandscheibenvorfalls diesen Beruf nicht mehr ausüben. Seit 2016 bin ich aus dem Berufsleben draußen. 1,5 Jahre war ich im Krankenstand. Nach mir hätte diese Zeit verkürzt werden können, aber die Ämter und in meinem Fall die DRV (Rentenversicherung) sind nicht in die Pötte gekommen. Es war der reinste Kampf, wo ich immer wieder deutlich machen musste, dass ich ganz schnell wieder ARBEITEN MÖCHTE. Doch ich würde immer hingehalten und zum warten verdonnert :(. Bisher meine schlimmste Zeit und ich dachte, der Ärger sei hinter mir.....

seit Juni‘17 bin ich in einer LTA, bzw. Weiterbildung über die DRV und beende diese Maßnahme diesen Donnerstag (15.02). Die anschließende Prüfung bei der ihk ist jedoch erst Ende März, also 5wochen dazwischen. Es war/ist keine einfach Weiterbildung und die Prüfung hat es auch in sich. Ich brauche noch viel Zeit für den Lernstoff. Jedoch MUSS ich am Freitag (16.02) eine neue Maßnahme über die DRV in einem Bildungsinstitut beginnen, weil es die Rahmenbedingungen der drv so vorschreibt, dass man irgendwo anwesend sein muss und nicht quasi zuhause sich auf die Prüfung vorbereiten kann. Die Maßnahme bringt mir eigentlich gar nichts, da ich meine Zeit, welche ich eigentlich noch dringend benötige nicht effektiv fürs lernen nutzen kann. Ich muss mich in einen Raum mit anderen setzen und mir den Grundkurs von Word & excel in Kopf ballern lassen und entspannungstechniken üben, totale Zeitverschwendung. Selbst dort in einem ruhigen Raum zu lernen ist nicht möglich, da ich aufgrund der Erkrankung so gut wie keine Materialien für das lernen mitschleppen kann.

Ich sehe das bestehen meiner Prüfung wirklich in Gefahr und habe hier schon viele Diskussionen mit der drv geführt, aber das lässt sie kalt. Es ist bei denen so vorgeschrieben und Punkt...

ich habe andere Kollegen, da funktioniert es ohne Probleme, die sind jedoch beim Arbeitsamt, aber die haben das Recht auf Geld bis zur Prüfung.

Nun meine Frage, kann ich irgendetwas tun oder habe ich Recht auf die Vorbereitung und finanzielle Unterstützung bis zur Prüfung?

ich bin wirklich am Ende so langsam mit den Nerven, Leute die UNBEDINGT wieder arbeiten möchten und die Prüfung bestehen möchten, weil davon alles abhängt, werden im Stich gelassen. Habe heute sogar versucht in Berlin nachzufragen und mehr als einen schlecht gelaunten Sachbearbeiter und die Antwort „damit haben wir nichts zu tun“ habe ich nicht erreicht :(.

freue mich auf hilfreiche Antworten.

liebe Grüße

Schule, Rentenversicherung, Übergangsgeld, Ausbildung und Studium
HILFE MITTELLOS -Wie ist mein Anspruch auf ALG1 nach Therapie?

Moin Moin,

Ich habe einen mittelschweren Disput mit den Ämtern. Es sieht wie folgt aus: Ich war vom 01.01.2013 bis zum 01.09.2016 versicherungspflichtig Angestellt. Bin aber vom 18.01.2016 bis 18.07.2016 auf Langzeittherapie gegangen (Alles mit der Rentenversicherung und Krankenkasse abgesprochen). Im Anschluss war ich noch bis zum 24.09.2016 in einer Übergangseinrichtung. Das Arbeitsverhältnis wurde (im Einklang mit meinen Therapeuten und zu Gunsten meiner Gesundheit) zum 01.09.16 aufgehoben. Da ich in der Übergangseinrichtung ein Praktikum (unentgeldlich) machen sollte (aus therapeutischen Gründen waren dies im Konzept vorgesehen) hatte ich schon zu dieser Zeit Probleme mit den Ämtern um überhaupt Geld zu erhalten, da Jobcenter und ARGE sich die Zuständigkeit hin und her geschoben haben. Letztendlich einigte man sich darauf, dass ich ALG2 bekommen würde, da ich ja ein Praktikum machen würde und damit nicht Arbeitssuchend wäre aber mein Anspruch nicht erlöschen würde. Nun ist das Praktikum zu Ende und seit Mitte letzten Monats schieben sich die Ämter die Verantwortung hin und her.

Anfang des Monats hatte ich dann ein Schreiben des Jobcenters erhalten, dass ich Einkommen erhalten würde und sie damit die Leistungen einstellen würden. Zu diesem Zeitpunkt musste ich mich schon mittellos melden beim Jobcenter um Geld zu erhalten. Die sagten mir, sie würden diese Leistung der ARGE in Rechnung stellen, da ich ja ab Ende des Monats ALG1 erhalten würde.

Jetzt hab ich den Ablehnungsbescheid von der ARGE erhaltenen und bin Ratlos.

MfG. Ev1lG

Therapie, Recht, ALG I, ALG II, Übergangsgeld, mittellos
Wer zahlt nach abgebrochener Wiedereingliederung?

Wer zahlt nach abgebrochener Wiedereingliederung, wenn:

  • das Krankengeld der Krankenkasse bereits komplett ausgeschöpft ist (nach 78 Wochen)
  • das Arbeitsamt ab dem Punkt der Aussteuerung bereits gezahlt hat
  • die Deutsche Rentenversicherung eine Reha-Maßnahme sowie die Wiedereingliederung gezahlt hat
  • sich nun keine Behörde mehr zuständig fühlt

Hier eine Zusammenfassung der Situation:

Seit Januar 2016 besteht eine Krankmeldung aufgrund eines Folgeschaden einer Meniskus-OP, welche am 27.10.2014 stattgefunden hat. Der Folgeschaden wurde als Knochenmarks-Ödem diagnostiziert und eine strikte Entlastung wurde angeordnet, wodurch ein weiterführen der Arbeitstätigkeit vorübergehend nicht mehr möglich war.

Auch nach Einhaltung der Entlastung, sowie ein Bohrung und Glättung des Meniskus im Mai 2015, um das Ödem zu entfernen, stellte sich keine Besserung ein.

Ab dem 06.07.2016 stellte zudem die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes ein, da durch den langen Arbeitsausfall aufgrund der Meniskus-OP in 2014 sowie des jetzigen Folgeschadens die 78 Wochen ausgeschöpft waren. Ab dem Moment der Aussteuerung trat die Nahtlosigkeitsregelung in Kraft und die weiteren Zahlung erfolgten durch die Agentur für Arbeit.

Leider trat auch nach der OP im Mai 2015 keine Besserung ein und nach einem Arzt-Wechsel wurden daraufhin zwei weitere Risse im Meniskus festgestellt. Diese wurde dann am 04.11.2016 operativ korrigiert.

Nach und nach stellte sich nun eine Besserung ein.

Anfang Dezember 2016 traf ein Brief der Deutschen Rentenversicherung ein, in der eine Reha-Maßnahme angeordnet wurde. Die Reha erfolgte in dem Zeitraum vom 13.12.2016 bis zum 17.01.2017.

Zum Ende dieser Reha-Maßnahme konnte eine deutliche Besserung festgestellt werden, sodass einer Wiedereingliederung vom 13.02.2017 bis 13.03.2017 nichts mehr im Wege stehen sollte.

Ab Beginn der Reha-Maßnahme bis zum Ende der Wiedereingliederung erfolgten die Zahlungen in Form von Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung.

In den ersten zwei Wochen der Wiedereingliederung war die Tätigkeit zwar anstrengend, auch aufgrund des langen Ausfalls, jedoch ertragbar.

Ab der dritten Woche begann das Knie jedoch wieder so stark zu schmerzen, sodass die Wiedereingliederung am 07.03.2017 abgebrochen werden musste. Ein MRT, welches am 10.03. durchgeführt wurde ergab dann, dass sich aufgrund der langen Entlastung und der dadurch entstanden Unterernährung im Knochen ein "Dorn" am Knochen gebildet hat, der zu diesen Schmerzen führt. Weitere Untersuchungen müssen nun ergeben, was hier unternommen werden kann.

Stand heute ist nun, dass eine weitere Beschäftigung momentan nicht möglich ist. Eine Ende ist leider noch nicht in Sicht.

Muss bereits ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden? Tritt bis zur Bewilligung dieser Rente die Nahtlosigkeitsregelung durch die Agentur für Arbeit wieder in Kraft.

Wir sind dankbar für jegliche Tipps und Hilfe!!

Erwerbsminderungsrente, Krankheit, Arbeitsamt, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Übergangsgeld, Wiedereingliederung
Habe ich nach der beruflichen Rehabilitation Anspruch auf ALG1?

Guten Abend miteinander,

vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen. Hatte dieses Jahr einen Antrag auf berufliches Reha gestellt, diese wurde auch bewilligt, weil ich nicht mehr meine bisherigen Beruf weiter ausüben kann.

Habe lange Zeit in der CNC Produktion an den CNC-Maschinen mit Schicht gearbeitet. Zuletzt erlitt ich bei der letzten Arbeitgeber einen Kopfplatzwunde.

Ich bin Epileptiker und bekam einen Anfall neben der Maschine und schlug mein Kopf heftig auf den Boden. Habe auch einen Schwerbehindertenausweis.

Deswegen bin ich seit 26.01.15 bis 08.11.15 arbeitsunfähig gewesen und habe auch seit 10.03.15 Krankengeld von der Krankenkasse bezogen. Am 09.11.15 habe ich mich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.

Meinen Bewilligungsbescheid für ALG1 habe ich bekommen. Ich beziehe von 09.11.2015 bis 22.07.2016 Arbeitslosengeld 1.

Jetzt gibt es eine andere Alternative für mich und den habe ich von einem Bildungseinrichtung bekommen, der sich Pro-di.net nennt. Vielleicht sagt euch der Name was.

Ich will auch nicht ganz von dem Gebiet abweichen und möchte nur in eine andere Bereich gehen und in der Branche bleiben.

Diese Weiterbildung heißt Industriefachkraft CAD/CAQ-Technik und dauert 38 Wochen plus 6 Wochen betriebliche Praktikum. Demnächst findet auch für ein paar Tage eine Arbeitserprobung.

Jetzt zu meinen Fragen:

1.Bekommt man während der beruflichen Reha Übergangsgeld für seinen Lebensunterhalt oder weiterhin ALG1 bis es ausläuft?

2.Wie hoch und wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?

3.Welche separaten Kosten werden noch übernommen, wie Fahrtkosten?

4.Zahlt die Agentur für Arbeit oder die deutsche Rentenversicherung Übergangsgeld?

5.Kann man ALG1 während dieser Teilhabe am Arbeitsleben einfrieren lassen?

6.Wird ALG1 nach der Weiterbildung wieder in gleicher Höhe bezogen oder wird das alles wieder neu berechnet?

7.Ist Übergangsgeldbezug versicherungspflichtig von der Rentenversicherung?

Also das ist mal alles, ich weiß ist ein bisschen zu viel mit den Fragen geworden und hoffe das ihr es nachvollziehen könnt. Für eure erfahrenen und ausführlichen Antworten freue ich mich und bin euch allen jetzt schon sehr dankbar.

Mfg

ALG I, berufliche Rehabilitation, Übergangsgeld, Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben
ALG1 nach Umschulung bzw. evt. Weiterzahlung von Übergangsgeld

Nach erfolgreicher Umschulung, während der ich von meiner Rentenversicherung Übergangsgeld abzüglich meines Ausbildungsgehaltes ( mein Ausbildungsbetrieb hatte mich als "normaler" Auszubildender für die Zeit angestellt) erhalten habe, bin ich zur Zeit arbeitslos. Ich habe alle Forderungen erfüllt(arbeitssuchend 3 Monate vorher gemeldet,arbeitslos am Tag nach bestandener Prüfung). Nun habe ich den Bescheid über mein Arbeitslosengeld bekommen und das Arbeitsamt berechnet es nach meinem fiktiven Lohn, den ich als Berufsanfänger mit meinem Umschulungsberuf verdienen würde. Es ist natürlich etliches weniger wie das Übergangsgeld mit Ausbildungsgehalt, wobei mein Übergangsgeld ja das zusammen gewesen wäre, die Rentenversicherung hat ja das Ausbildungsgehalt von meinem eigentlichen Übergangsgeld abgezogen. Ich möchte nun wissen, ob ich einen anderen Anspruch für mein jetziges Arbeitslosengeld hätte oder evt. auf Weiterzahlung von einem Teil des Übergangsgeldes, wie und wo ich Anträge stellen kann und ob es § aus dem SGB dazu gibt. Kann mir da jemand weiterhelfen? Eine neue Anstellung hab ich auch schon ab nächsten Monat, aber diese 2 Monate haben mich finanziell ganz schön reingerissen, vielleicht gibt es da ja noch Möglichkeiten von denen ich jetzt nix weiß, da ich mein Auto auch noch in Reparatur bringen muss und Winterreifen benötige, sonst komm ich gar nicht zu meinem neuen Arbeitsplatz. Danke schon mal im voraus für hilfreiche Antworten

Reha, Agentur für Arbeit, ALG I, Berufliche Reha, Übergangsgeld
Höhe des Übergangsgeld bei einer Umschulung *Teilhabe am Arbeitsleben* nach ALG1

Hallo zusammen,

ich lese schon in verschiedenen Foren um eine Antwort zu finden. Scheinbar gibt es da aber verschiedene Meinungen.

Wer von euch hat nach einer REHA und nach der Aussteuerung bei der Krankenkasse auch Arbeitslosengeld 1 bekommen und startete kurz danach eine Umschulung Teilhabe am Arbeitsleben?

Ich möchte gerne wissen, ob die Höhe des ALG1 dann bleibt oder ob ich das gleiche Übergangsgeld erhalte wie in der REHA Maßnahme.

Es war nämlich sehr sehr wenig, weniger als Krankengeld und viel weniger als ALG1. Ich vermute auch, das es aufgrund einer falschen Abrechnung berechnet wurde.

Ich fand folgenden Passus im Netz:

"Wurde dem Versicherten bis zum Beginn der Rehabilitationsleistung oder der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld gezahlt und wurden zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, wird das Übergangsgeld in Höhe der bisherigen Entgeltersatzleistung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation weitergezahlt."

Gilt das dann auch für die Umschulung??

Und weiß jemand, ob man während der Umschulung einen 450 Euro Job machen kann ohne Abzüge? Momentan mit ALG1 darf ich maximal 165€ verdienen, aber um meine Fixkosten zu decken benötige ich mehr. Alles was ich aber mehr verdiene wird mir vom ALG1 abgezogen.

Die Umschulung geht 2 Jahre und wenn es so wenig Geld ist, ist das mein Untergang und ich lande auf der Strasse.

Arbeitslosengeld, Berechnung, Übergangsgeld, Höhe
ALG 2 und Übergangsgeld bei beruflicher Reha bzw. Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo. Ich habe bereits ähnliche Themen gefunden die in dieselbe Richtung meiner Frage gehen, diese aber nicht so ganz genau beantworten, deshalb erstelle ich mal eine neue Frage!

Ich darf wohl ab Mai nächstes Jahr endlich auch meine berufliche Umschulung über den Rentenversicherungsträger beginnen. Mein Rehaverfahren läuft nun schon sage und schreibe seit 2006! Mir wurde schon durch meinen zuständigen Rehafachberater mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf Übergangsgeld zugeschickt bekomme.

Meine Frage hierzu lautet:

Wird mir das Übergangsgeld auf mein "ALG 2" angerechnet oder ist es immernoch so wie damals dass man diese Übergangsgeld zusätzlich beziehen und behalten darf? Ich hatte damals schonmal einige Rehamaßnahmen die mich auf die Umschulung vorbereiten sollten. Es nannte sich RVL (Rehavorbereitungslehrgang) der 3 Monate ging und wofür ich während dieser Zeit auch Übergangsgeld erhalten hatte. Damals war es so, dass ich das volle Hartz4 und zusätzlich auch mein volles Übergangsgeld behalten durfte. Außerdem war ich im Internat untergebracht und bekam täglich eine Vollverpflegung kostenlos dazu! Das Jobcenter bezahlte meine Miete und meine Grundsicherung weiter! Ist es heute noch genauso wie damals geregelt? Oder weiß jemand was neues? VIelen Dank für Eure Hilfe! Ich habe damals alles ordnungsgemäß dem Jobcenter und der Rentenversicherung mitgeteilt. Habe keine Sachen verheimlicht falls jemand danach fragen sollte!

Sozialrecht, Arbeitsrecht, ALG II, Übergangsgeld, Umschulung, Teilhabe am Arbeitsleben

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