Übergangsgeld? 1 Monat ohne Mittel
Also ich habe letztes Jahr Abitur gemacht und keine Ausbildung gefunden, daher war ich 1 Jahr Harz IV empfänger und als Ausbildungssuchend gemeldet. Nun beginne ich am 1.8. eine Ausbildung für die ich Bafög bekomme, welches jedoch erst ab 1.9 gewährt wird. Das hat damit zu tun, dass es eine schulische Ausbildung ist und das wegen den Ferien usw gesetzlich so geregelt ist. Das bedeutet im Klartext: ich bekomme im August schon kein Harz IV mehr, aber noch kein Bafög also muss ich einen Monat nur vom Kindergeld leben und das bei einer eigenen Wohnung. (Ich bin 21 und wohne schon länger allein. Ich kann nicht zurück zu meinen Eltern ziehen und sie können mir auch nicht mal eben Geld für 1 Monat schenken.) Jetzt habe ich gehört, dass es vom Arbeitsamt dieses Übergangsgeld gibt (oder zumindest gab es das mal), eben für diesen 1 Monat. Aus deren Internetseite finde ich zum Stichwort 'Übergangsgeld' aber nur was für Menschen mit Behinderungen.
Jetzt meine Frage: Gibt es dieses Konzept noch ? Wenn ja, wo finde ich die Formulare zur Antragsstellung?
Ach und nein, ich möchte mir kein fettes Leben von Steuergeldern machen. Alles was ich möchte, ist meine Miete bezahlen und etwas Geld für Nahrungsmittel.
3 Antworten
Kann jemand seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen fin Mitteln bestreiten ist er bedürftig im Sinne des SGB2 und hat daher einen Leistungsanspruch. Beginnt die Ausbildung bereits am 1.8. das Bafög erst am 1.9. sollte zumindest eine darlehensweise Bewilligung von ALG2 möglich sein, dh das im August gezahlte wird in monatl Raten zurückgezahlt.
Disclaimer/Haftungsausschluss: Antworten zu Recht & Gesetz sind stets Spekulationen zur jeweils gestellten Frage. Für verbindliche Auskünfte benötigt ein Jurist vollständige Kenntnis des Sachverhalts.
Du musst rechtzeitig Überbrückungsgeld beantragen, Das wird normalerweise problemlos bewilligt.
Es kommt dann darauf an, wann dir das erste Geld zu fließt, ob du die Überbrückung erstatten musst oder nicht.
Wenn das JobCenter für einen VORSCHUSS eintritt, muss der auf jeden Fall zurück gezahlt werden.
Das Arbeitsamt hat damit gar nichts zu tun ... das Übergangsgeld von Du da gelesen hast war für den Übergang von Arbeitslosengeld 1 bis zur ersten Lohnzahlung ... das war immer eine Kannlesitung
bei HartzIV gibt es sowas nicht .. entweder man sit bedürftig oder nicht ... wobei wer "dem Grunde nach Anspruch auf Bafög" hat, nicht bedürftig ist ....
Du solltest mal bei der Bafög Stelle fragen, warum sie erst ab dem 01.09. gewähren, wenn sdie Ausbildung tatsächlich am 01.08. beginnt, ggfls. auch Wiederspruch gegen den Bewilligungsbescheid nur wegen des Beginndartums einlegen ...