Elterngeld wie lange?

3 Antworten

Jein.

Man unterscheidet zwischen Basiselterngeld und Elterngeld plus.

Basiselterngeld umfasst 12 Monate und beträgt mindestens 300,00 Euro im Monat. Zusätzlich kann der Partner 2 Partnerschaftsmonate beantragen, muss aber nachweisen, dass er in der Zeit auch wirklich weniger/nicht arbeiten geht.

Beim Elterngeld Plus ist die Bezugsdauer 24 Monate und man bekommt den halben Anspruch, also mindestens 150,00 € im Monat. Beim Partner verdoppelt sich die Anzahl der Partnerschaftsmonate, er hätte also 4 Monate Anspruch.

Beachte: Dein Anspruch und der des Partners dürfen sich zeitlich NICHT überschneiden!

Das bedeutet (Beispiel): DU hast BEG von Monat 1-12 und der Partner von Monat 13-14. Oder du hast EGP von Monat 1-12, der Partner von 13-16 und du dann die restliche Zeit von 17-28.

Das Elterngeld beträgt wie gesagt mindestens 300 (BEG) bzw 150 (EGP Euro im Monat. Warst du davor berufstätig bzw dein Partner, berechnet es sich entsprechend aus dem Gehalt.

Wer des Elterngeld und wer die Partnermonate von euch in Anspruch nimmt, ist eure Entscheidung. Beachte nur: Steuerpflichtiges Einkommen, das man während des Elterngeldbezuges dazuverdient, wird immer angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre. Grundsätzlich darf man während des Elterngeldbezuges im Durchschnitt mit 30 Wochenstunden arbeiten.

Elli113  07.10.2021, 11:12
Beim Elterngeld Plus ist die Bezugsdauer 24 Monate und man bekommt den halben Anspruch

Nicht ganz richtig. In Monaten, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird (also die ersten beiden Monate nach der Geburt), kann nur ElterngeldBasis bezogen werden.

Folglich gibt es für die Mutter mit Elterngeld Plus einen Anspruch auf maximal 22 Monate Elterngeld (2 Monate ElterngeldBasis und 20 Monate ElterngeldPlus).

Beachte: Dein Anspruch und der des Partners dürfen sich zeitlich NICHT überschneiden!

Das ist falsch. Natürlich können beide Partner gleichzeitig Elterngeld beziehen.

Steuerpflichtiges Einkommen, das man während des Elterngeldbezuges dazuverdient, wird immer angerechnet

Auch nicht richtig. Während des Bezugs von ElterngeldPlus darf man in geringem Rahmen dazuverdienen, ohne dass es Abzüge gibt. Dazu wird ein sogenannter Deckelungsbetrag errechnet.

Grundsätzlich darf man während des Elterngeldbezuges im Durchschnitt mit 30 Wochenstunden arbeiten.

Jein. Das gilt nur für Eltern von Kindern, die vor dem 01.09.2021 geboren sind. Für alle anderen gilt, dass sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten dürfen.

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Dea2019  08.10.2021, 05:27
@Elli113

Zur Bezugsdauer:

§ 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang

(3) 1Die Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. 2Ist das Einkommen aus Erwerbstätigkeit eines Elternteils in zwei Lebensmonaten gemindert, haben die Eltern gemeinsam Anspruch auf zwei weitere Monate Basiselterngeld (Partnermonate). 3Statt für einen Lebensmonat Basiselterngeld zu beanspruchen, kann die berechtigte Person jeweils zwei Lebensmonate Elterngeld Plus beziehen.

Nach Adam Riese ist das doppelte von 12 Monaten immer noch 24 Monate!

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Elli113  08.10.2021, 07:48
@Dea2019

Ich hab's doch oben schon einmal geschrieben.

In Monaten, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird (also die ersten beiden Monate nach der Geburt), kann von der Mutter nur ElterngeldBasis bezogen werden.

Folglich gibt es für die Mutter mit Elterngeld Plus einen Anspruch auf maximal 22 Monate Elterngeld (2 Monate ElterngeldBasis und 20 Monate ElterngeldPlus).

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Nun ist es so das ich für 2 Jahre elterngeld beantragen möchte und mein Freund für 1 Jahr.

Das geht nicht. Ihr habt zusammen Anspruch auf 14 Monate ElterngeldBasis, die ihr verteilen könnt, wie ihr wollt. Einzige Bedingung ist, dass dein Partner mindestens zwei Monate in Anspruch nimmt. Es können aber auch mehr sein - dafür verringert sich aber natürlich dann dein eigener Anspruch.

Alternativ könnt ihr auch ElterngeldPlus beantragen. Das beträgt nur die Hälfte, aber man bekommt es doppelt so lange.

WICHTIG: in Monaten, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden (also in den zwei Monaten nach der Geburt), kann nur ElterngeldBasis bezogen werden.

Der Vorteil am ElterngeldPlus ist aber, dass man in geringem Maße ohne Abzüge dazuverdienen kann.

Elterngeldrechner mit Planer | Familienportal des Bundes

Hier kannst du ausprobieren, welche Kombis für euch möglich sind und wie viel Elterngeld ihr bekommen würdet.

Es gibt auch noch den sogenannten Partnerschaftsbonus. Das sind insgesamt vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus für euch beide, wenn ihr BEIDE in dieser Zeit mindestens 24 und maximal 32 Stunden in die Arbeit geht.

Möglich wäre zB folgende Kombi:

Dein Freund beantragt für den 1. -12. Lebensmonat ElterngeldPlus. Du beantragst für den 1.+2.Monat ElterngeldBasis und für den 3.-14. Lebensmonat ElterngeldPlus. Ab dem 15. Lebensmonat könnt ihr beide noch den Partnerschaftsbonus nutzen, wenn ihr beide in die Arbeit geht.

EDIT: vom Elterngeld abgrenzen müsst ihr übrigens die ElternZEIT. Anspruch auf Elternzeit habt ihr beide bis zu drei Jahre.

lukas389 
Fragesteller
 08.10.2021, 05:10

Sorry das ich nachfrage

Könnten wir theoretisch jeweils er und ich 7 Monate basis elterngeld bekommen und ab dem 8 Monat elterngeld plus?

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Elli113  08.10.2021, 07:46
@lukas389

Jein. Nach jeweils sieben Monaten ElterngeldBasis für jeden von euch sind die 14 Monate aufgebraucht.

Danach gibt es keinen Anspruch mehr, es sei denn, ihr würdet BEIDE ab dem 8. Monat zwischen 24 und 32 Stunden in die Arbeit gehen. Dann könntet ihr den Partnerschaftsbonus, also für jeden von euch vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, in Anspruch nehmen mb

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Basiselterngeld können Sie für bis zu 12 Lebensmonate bekommen. Wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man "Partnermonate".

Woher ich das weiß:Recherche