Einzelunternehmer und Steuern + Co?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da kommt der Satz "es kommt drauf an...." ins Spiel.

Ein Einzelunternehmer ermittelt per Buchhaltung seinen steuerlichen Gewinn für ein Geschäftsjahr. Dieser steuerliche Gewinn ist massgeblich für die persönliche Einkommensteuer des Firmeninhabers. Ausserdem ist das Unternehmen i.d.R. gewerbesteuerpflichtig, bei der Gewerbesteuer steht Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften einen jährlicher Freibetrag v. 24.500 Euro zu. Ferner wird eine eventuell bezahlte Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer angerechnet, um das zu verklickern müsste ich viel weiter ins Detail gehen.

Je nachdem ob das Unternehmen die Kleinunternehmerregelung beantragt hat oder nicht, unterliegt der Inlands-Umsatz der Umsatzsteuer, die vom Unternehmen bezahlte Vorsteuer wird wiederum angerechnet.

Wie du siehst, ist das alles von dem steuerlichen Umfeld deines Unternehmens und von deinem persönlichen Umfeld abhängig und für eine exakte Aussage bezüglich der anfallenden Steuern müsste man die notwendigen Informationen haben.

Ob du eine Steuererstattung zu erwarten hast ist auch wieder abhängig von den für das entsprechende Geschäftsjahr bezahlten Vorauszahlungen und der endgültigen Steuerveranlagung.

Es ist eben nicht möglich, darüber einfach mal eine Zahl in den Raum zu stelle ohne dass man die Zahlen kennt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bitte geh damit zu einem Steuerberater, so pauschal kann man das gar nicht sagen


FrageH99 
Fragesteller
 26.09.2019, 19:02

Vielen Dank.

Das würde mich jedoch sehr viel Geld kosten, was ich nicht habe:)

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Idris164  26.09.2019, 21:48
@FrageH99

Es wird dich sehr viel mehr Geld kosten, wenn du keine Ahnung davon hast

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Schreib mir mal privst an was du genau gedacht hast, so pauschal lässt sich das nicht sagen

Geh zum Finanzamt und hol Dir dort die Broschüre "Steuertipps für Existenzgründer", da steht einiges drin, was für Dich interessant ist. Die sollte auch im Internet, auf der Seite des Finanzministeriums, zu finden sein. Im Gegensatz zum Konz ist sie auch kostenlos!

Der "Konz" ist ein Ratgeber für kreative Steuergestaltung, Da steht einiges drin, was bei Finanzbeamten entweder Hohngelächter oder Stirnrunzeln auslöst. Außerdem ist das kein Werk, auf das man sich berufen kann, wenn bezüglich Deiner Steuererklärung die Rechtsauffassung des Finanzamts von der des Herrn Konz abweicht.

du bekommst erst Steuern zurück (eventuell) , wenn du vorher welche bezahlt hast.

Als Einzelunternehmer hast du die Wahlmöglichkeit, ob du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen möchtest , und du dann Mehrwertsteuer verlangst, dann kannst du Vorsteuer vom FA zurückfordern

Du musst am Jahresende eine Gewinnermittlung (Einnahmen vs. Ausgaben) erstellen, Gewinn ist evtl. (kommt auf deine persönlichen Einkommensverhältnisse an) steuerpflichtig

und es gäbe noch viel zu klären - kauf dir ein Fachbuch, Tipp: KONZ

nicht so teuer und auch noch launig zu lesen  (der war früher beim  FA)


FrageH99 
Fragesteller
 26.09.2019, 19:04

Vielen Dank sehr hilfreich. Das werde ich mir mal genauer anschauen Konz :)

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