Einzelhandel abkürzen?

3 Antworten

Das muss dann von vorne herein so im Lehrvertrag geregelt werden. Du müsstest ja in einer anderen Form den Berufsschulunterricht absolvieren.

Aber JEDER kann die Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzen, wenn sowohl die Berufsschule als auch der Betrieb bestätigt, dass der Abschluss voraussichtlich mit einer 2 absolviert wird. Ist man dann zur Prüfung zugelassen reicht aber ein "bestanden"

Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildungszeit

Bis vor einigen Jahren gab es noch eine Pflicht zur Verkürzung der Ausbildungszeit, wenn der Azubi ein sogenanntes Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) erfolgreich absolviert hatte. Diese Regelung ist jedoch entfallen. Zu den gängigen Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildung gehören nun folgende Punkte:

  • Sie haben zuvor eine Berufsfachschule oder ein schulisches Berufsgrundbildungsjahr besucht. Diese Form der Anrechnung wird gesetzlich durch § 7 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Die genauen Bestimmungen hierfür sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wenn die vorherige Ausbildung akzeptiert wird, wird der schon absolvierte Ausbildungszeitraum auf die Dauer der gegenwärtigen Ausbildung angerechnet. Dadurch kann für Sie der Anspruch auf eine höhere Vergütung entstehen. Die zeitliche Verkürzung liegt dann bei 6 oder 12 Monaten.
  • Sie haben schon eine Berufsausbildung absolviert, die zum selben Berufsbild gehört. Ebenso kann auch eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem verwandten Ausbildungsberuf herangezogen werden. Die Verkürzung der Ausbildung hängt dann von der Dauer der zuvor abgeschlossenen Berufsausbildung ab. Im Normalfall können maximal 12 Monate abgezogen werden. Gesetzlich wird diese Form der Ausbildungsverkürzung in § 7 des Berufsbildungsgesetzes geregelt.
  • Sie besitzen eine höhere schulische Grundausbildung wie einen Realschulabschluss, die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Bei einem Realabschluss beträgt die Verkürzung 6 Monate, bei der Hochschul- und Fachhochschulreife maximal 12 Monate.

Die hier angezeigten Verkürzungen und Gründe sind keine rechtlich zwingenden Regelungen, sondern lediglich Empfehlungen, die im Einzelfall von beiden Ausbildungsparteien – dem Ausbilder und dem Azubi – gut abgewogen werden sollten.

Wenn Sie sich für eine Verkürzung entschieden haben, müssen Sie dafür zunächst einen Antrag stellen. Ebenso ist es notwenig, dass Sie eine vertragliche Vereinbarung mit den Zielen aufsetzen, die Sie in der verkürzten Ausbildungszeit erreichen wollen.

Woher ich das weiß:Recherche
wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen. Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine  Kürzung um 6 Monate möglich, mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um  12 Monate gekürzt werden. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht dadurch aber nicht. Der Antrag sollte zu Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Stelle gestellt werden, es ist aber möglich, ihn noch bis zu ein Jahr vor Ende der Ausbildung zu stellen.
Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen, ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung. Diese kann gestattet werden bei überdurchschnittlich guter Leistung oder bereits erworbener Berufspraxis im Ausbildungsberuf.

Quelle: https://www.beruf.me/ausbildungsverkuerzung.php#:~:text=Auch%20wer%20einen%20h%C3%B6heren%20Schulabschluss,um%2012%20Monate%20gek%C3%BCrzt%20werden.

Eine Verkürzung von 6 Monaten könntest du jetzt schon mit deinem Ausbilder vereinbaren, und/oder du qualifizierst dich durch gute Leistungen