Handelsfachwirt nach Einzelhandelskaufmann Ausbildung?

1 Antwort

Hallo, die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 2 der Verordnung:

Sie müssen nach Ihrer Abschlussprüfung als Kaufmann im EH ein Jahr Berufspraxis im Handel nachweisen. Eine berufsbegleitende Weiterbildung dauert ja zumeist noch anderthalb Jahre. Wenn Sie also z.B. Ihre Abschlussprüfung im Sommer machen, können Sie sich gleich zum entsprechenden Lehrgang anmelden. Dann könnten Sie i.d.R. die HFW-Prüfung im Frühjahr des übernächsten Jahres ablegen. Einen zusätzlichen "Bonus" gibt es da jedoch nicht. Das eine Jahr ist der Normalfall - das ist aber auch nötig. Denn Sie brauchen ja auch einen gewissen betrieblichen Background für das Bestehen der Prüfung. Viel Erfolg dabei! Peter Collier weConsult-Verlag. de Bücher für Fachwirte

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seminarleiter, Dozent, Pr-Aussch. und Autor v. Fachbüchern