Einverständniserklärung für Erste-Hilfe Kurs?

3 Antworten

Aber nein...

1.:
Du bist mit 15 bereits bedingt geschäftsfähig und kannst deinem finanziell entsprechendem Rahmen ("Taschengeld-Paragraph") nach §110 BGB Geschäfte abschließen.
2.:
Der Erste Hilfe Kurs ist ja keine "jugendgefährdende Veranstaltung" und findet auch nicht zu Zeiten statt, die mit dem Jugendschutzgesetz kollidieren würden.

3.:
Der Kurs ist gesetzliche Voraussetzung für Führerscheine, die du schon mit 15 beginnen kannst.

Einfach die Kursgebühr und einen amtl. Ausweis mitbringen. Das reicht.

Hallo, ich denke schon aber Du kannst Dich an zuständigen Stelle erkundigen die können Dir das sagen und Du bist auf der sicheren Seite, lieben Gruß

Nein, brauchst Du nicht. Die Gebühr fällt noch unter den Taschengeldparagraphen.