Einschreiben-Einwurf an Empfangsbevollmächtigte Person zugestellt?

3 Antworten

Ruf an frag nach. Hänge einen Zettel ins Treppenhaus

So funktioniert das Einwurf-Einschreiben

Maßgeblicher Unterschied zum gewöhnlichen Einschreiben ist, dass der Briefzusteller sich den Empfang nicht durch eine Unterschrift quittieren lässt, sondern das Einschreiben wie einen normalen Brief einwirft.

Bei einem Einwurf-Einschreiben wird zunächst ein Einlie­fe­rungs­beleg ausge­druckt. Dieser enthält eine Sendungs­nummer. Mit der Sendungs­nummer kann sich der Absender auf der Homepage der Post einen Auslie­fe­rungs­beleg ausdrucken lassen.

Du behauptest:

Der Brief ist weder in meinem Briefkasten, noch werde ich aus dem Auslieferungsbeleg schlau, dort ist lediglich eine sehr merkwürdige Unterschrift und ein Name der QKÖPKE lautet hinterlegt.

Gut zu wissen: Als Empfänger erhältst du keinen Auslieferungsbeleg!

Voraussetzung für einen Auslieferungsbeleg ist der Einlieferungsbeleg (Sendungsnummer).

Man muss wissen, dass bei dem Verfahren des Einwurf-Einschreibens der hiermit betraute Mitar­beiter der Deutschen Post den Einwurf der einge­schrie­benen Sendung in den Empfän­ger­brief­kasten mit einer genauen Datums- und Uhrzeit­angabe dokumen­tiert.

Dieser von ihm gefer­tigte Auslie­fe­rungs­beleg wird dann in einem Lesezentrum zentral für Deutschland einge­scannt, so dass die genauen Auslie­fe­rungs­daten zur Verfügung stehen.

Das Original des Auslie­fe­rungs­be­leges wird zwar von der Post beim Scan-Vorgang zerstört, jedoch kann der Absender anschließend bei einem Call-Center der Deutschen Post gegen Zahlung einer Gebühr einen Ausdruck des elektro­nisch archi­vierten Auslie­fe­rungs­belegs erhalten, auf dem Datum und Ort des Einwurfs so wie das Namens­zeichen des Mitar­beiters der Deutschen Post AG festge­halten sind.

Meine Frage nun, wer soll diese Empfangsbevollmächtigte Person sein? Ich habe niemanden eine Vollmacht ausgestellt oder wird diese von dem Versender festgelegt?!

Würdest du dich selbst nicht als emfangsbevollmächtigte Person bezeichnen?

In der Regel bestimmt der Absender in der Tat die Empfänger-Adresse!

Vielleicht wäre es an der Zeit, dass du mal etwas Licht ins Dunkel bringst?!

Einschreiben Einwurf - Zusammenfassung

Für die Zustellung ist keine Unterschrift des Empfängers nötig, der Zusteller wirft die Sendung in dessen Briefkasten und dokumentiert diesen Vorgang mit seiner Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg.

Dadurch ist für den Versender sichergestellt, dass der Brief angekommen ist.

Dem Empfänger muss nicht bekannt gegeben werden, wann bzw. dass das Einschreiben eingeworfen wurde.

Zudem kann die Annahme eines Einwurf-Einschreibens nicht verweigert werden, da der Adressat nicht verhindern kann, dass die Sendung durch den Zusteller in den Briefkasten eingeworfen wird.

Diese Form eines Einschreibens ist sinnvoll, wenn Fristen einzuhalten sind.

Von den meisten Gerichten wird ein Anscheinbeweis für den Zugang der Sendung angenommen, wenn der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorgelegt wird.

Umfangreiche Informationen findest du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben

Du möchtest wissen:

Wo ist jetzt also mein Brief, wenn der nicht an die Nachbarn ausgehändigt werden darf und nicht in meinem Briefkasten war?

Das weiß ich leider auch nicht. Fest steht jedenfalls, dass der Zusteller sich vor dem Einwurf in den Briefkasten, die auf dem Brief befindliche Sendungsnummer notiert.

Was anschließend mit dem Brief passieren sollte, außer das er in deinem Briefkasten landet muss offen bleiben.

Ich erwarte ein Brief, der per Einschreiben-Einwurf verschickt wurde. Laut Deutscher Post/Auslieferungsbeleges wurde dieser an eine Empfangsbevollmächtigte Person zugestellt.

Meine Frage:

Ohne Brief keine Sendungsnummer. Diese ist jedoch Voraussetzung für jegliche Auskunft (Auslieferungsbeleg).

Kannst du mal erklären, wie du dennoch Aussagen zum Auslieferungsbeleg machen kannst.

Deine Beschreibung entspricht jedenfalls nicht der typischen Zustellung als Einschreiben-Einwurf.

empty121 
Fragesteller
 19.02.2022, 18:02

Ich habe Online etwas bestellt und von dem Absender die Sendenummer bekommen, wodurch ich den Auslieferungsbeleg Online einsehen kann. (Screenshot von dem Beleg https://i.imgur.com/cLKncVk.png)

Jedoch war keine Mitteilung der Zustellung in meinem Briefkasten und meine Nachbarn haben auch keinen Brief mit meinem Namen erhalten.

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heurekaforyou  20.02.2022, 20:22
@empty121 Habe noch ein paar Infos zum Thema gefunden.

Deutsche Post

Einschreiben: Zusteller/in unterschreibt im Namen des Kunden, oder Sendung wird an Filiale umgeleitet.

Bei DHL wird dem Namen des Zustellers außerdem der Buchstabe "Q" für Quarantäne vorangestellt. Bei DPD wird im Handscanner "AO" für Abstellort vermerkt.

Um eine Unterschriften-Fälschung handelt es sich übrigens nicht, weil die Zusteller nicht mit dem Namen des Kunden unterschreiben sondern mit ihrem eigenen Namen.

https://www.paketda.de/news-dhl-paket-unterschrift-corona.html

Mein Tipp:

Stell doch einfach mal einen Nachforschungsauftrag bei der Post.

Das geht schnell und einfach und ist natürlich auch kostenfrei.

Auf diese Weise musst du dich nicht mit hinterlegten Daten des Zustellers zufrieden geben.

Jetzt wird wird individuell nach deiner Sendung gesucht.

Nachforschung Einschreiben National

Ihre Sendung wurde innerhalb von Deutschland verschickt und sie ist noch nicht angekommen? Dann sind Sie hier richtig.

https://www.dhl.de/content/dpks/de/themenauswahl/kundenservice-formulare/nff-einschreiben-national.html

Du schreibst:

Ich habe Online etwas bestellt ....

Hältst du es für Möglich, dass die Umverpackung zu groß war und nicht in deinen Briefkasten passte?

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empty121 
Fragesteller
 20.02.2022, 23:15
@heurekaforyou

"Hältst du es für Möglich, dass die Umverpackung zu groß war und nicht in deinen Briefkasten passte?"

Nein, aber selbst wenn, sollte ich dann nicht eine Benachrichtigung im Briefkasten haben?

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heurekaforyou  20.02.2022, 23:44
@empty121

Als Empfänger nicht. Dafür liegt ja eigentlich das Einschreiben im Briefkasten.

Der Empfänger erhält lediglich eine Benachrichtigung, wenn diese für den Empfang der Sendung relevant ist.

Postabholung, Abgabe beim Nachbarn, usw.

Die Versandart "Einschreiben/Einwurf" dient in erster Linie dem Absender als Versand-Nachweis.

Für etwas anderes hat der Absender auch nicht bezahlt.

Es stellt sich die Frage, wer für den Verlust haften muss?

Im Bezug auf deine Online-Bestellung heißt das:

Handelt es sich um ein Geschäft unter Privatpersonen, trägt der Käufer das Versandrisiko.

Handelt der Verkäufer gewerblich, muss der Händler haften.

Wenn der Zusteller behauptet er habe dir die Sendung zugestellt, lässt sich kaum das Gegenteil beweisen.

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Wo ist jetzt also mein Brief

das weiss hier im Forum niemand

ist es eine Briefsendung, dann frage den Briefboten. die wechseln nicht häufig und auch die Route bleibt fast immer gleich. Er wird sich hoffentlich erinnern, was vor paar Tagen war.