Einsatzfahrzeug wird geblitzt?

9 Antworten

Ist das Fahrzeug ohne Sonderrechte (§35 Straßenverkehrsordnung- StVO) unterwegs, so gelten für Einsatzfahrzeuge jeglicher Art natürlich ganz normal die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten werden auch ganz normal geandet (Verwarngeld, Punkte, Fahrverbote).

Bei Einsatzfahrten ist es nicht immer der Fall, dass das eingeschaltete Sondersignal (blaues Blinklicht) auf einem Blitzerfoto überhaupt erkennbar ist!. Dass liegt daran, dass bei LED- Blaulichtern bei gewissen Momentaufnahmen alle Blaulichter aus sind, obwohl das Blaulicht aktiv ist. Schaue dir mal auf Youtube Einsatzfahrten an und stoppe das Video zwischendurch immer mal wieder und du wirst erkennen, dass teilweise kein Blaulicht zu sehen ist. In solchen Fällen, gibt es natürlich einen Anfangsverdacht, dass es sich nicht um eine Einsatzfahrt gehandelt hat und es wird ganz normal ein Ordnungswidrigkeitenverfahren in die Wege geleitet, d.h. der beispielweise Rettungsdienstmitarbeiter erhält einen Anhörungsbogen und muss dort dann die Leitstellennummer angeben. Das Ordnungsamt erkundigt sich dann bei der Leitstelle und diese hat registriert, ob sich das Fahrzeug in diesem Moment auf einer Einsatzfahrt mit Sonderrechten befand oder eben nicht. Sonderrechte bedürfen im Gegensatz zum Wegerecht allerdings nicht zwingendermaßen einer Signalgebung, so kann ein Einsatzfahrzeug auf einer vollkommen leeren Landstraße oder Autobahn auch kein Blaulicht eingeschaltet haben, genießt aber dennoch rechtmäßig Sonderrechte.

Aber auch bei Blitzerfotos, auf denen das Sondersignal erkennbar ist, werden von manchen Ordnungsämtern zumimdestens stichprobenartige Kontrollen durchgeführt, ob es sich wirklich um eine Einsatzfahrt mit Sonderrechten handelte oder nicht.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Entweder der Sachbearbeiter sortiert den Fall direkt aus, weil er das Blaulicht erkennt oder er lässt sich von der Verwaltung bestätigen, dass sich das Fahrzeug auf einer Einsatzfahrt befand.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten.

Zunächst mal ist es nicht so das Fahrzeuge mit Sonderrechten fahren dürfen wie sie wollen und nichts zu befürchten haben. Im Allgemeinen gilt eine 50%ige Überschreitung noch als akzeptabel nach (8) § 35 StVO. Darüber hat es durchaus schon Strafzettel für Fahrer von Einsatzfahrzeugen gegeben und die Einsprüche wurden selbst vor Gericht abgewiesen. Ein Fakt den übrigens Viele bei der Forderung nach grundsätzlich 30 km/h innerorts nicht auf dem Schirm haben.

Was den Rest betrifft kommt es ganz auf die Situation an. Teilweise werden die Vorfälle bereits beim Bearbeiter aussortiert. Insbesondere wenn da eine Reihe von Einsatzfahrzeugen auftauchen.

Nicht immer kann der Bearbeiter erkennen das es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Nicht auf jedem Foto ist zwangsläufig das Blaulicht zu erkennen Dann gehen viele Vorgänge ihren ganz normalen Weg und der Halter des Fahrzeuges kann dazu Stellung nehmen. Es gibt eine kurze Rückantwort in der man den Einsatz und die Einsatznummer der Leitstelle vermerkt und das Ganze wird dann eingestellt.

Wir haben bei uns in der Feuerwehr ein paar Blitzerfotos, von vielen Sachen hören wir aber im Nachgang nix mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte 26Sammy112 bestätigt

Hi,

Werden einfach alle diese Fahrzeuge ignoriert oder wird kontrolliert ob sich das Fahrzeug wirklich auf einem Einsatz befand?

Sofern auf dem Bild erkennbar ist, dass es sich um eine Fahrt mit Sonderrechten handelt - sprich: Blaulicht erkennbar - wird in der Regel gar kein Verfahren eröffnet.

Da dies jedoch nicht immer gegeben ist und Sonderrechte nach § 35 StVO jedoch auch ohne die Nutzung von Sondersignalen in Anspruch genommen werden können, erfolgt in allen anderen Fällen die Abklärung auf dem üblichen Wege - also Anhörungsbogen und entsprechende Nachweise.

Als Nachweise dienen beispielsweise das Fahrtenbuch oder die Aufzeichnung der Leitstelle.

Fazit

Sofern es sich um eine Fahrt unter Sonderrechten gehandelt hat, wird das Verfahren, ggf. nach entsprechenden Nachweisen, eingestellt - wenn nicht, muss wie sonst auch der Fahrer die Kosten für die Verkerhrsordnungswidrigkeit neben weiteren Konsequenzen (Punkte, Fahrverbot) tragen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Angeblich wird das tatsächlich überprüft ob ein Einsatz vorlag. Aber das ist sehr unwahrscheinlich. Also müsste man in Deutschland täglich mindestens Tausend Überprüfungen machen.

RedPanther  20.07.2021, 08:57
Angeblich wird das tatsächlich überprüft ob ein Einsatz vorlag. Aber das ist sehr unwahrscheinlich.

Nicht nur angeblich. Mein alter Chef hat sich immer wieder gefreut, wenn er mir ein Ticket für 20-30 € überreichen durfte, weil ich's zu eilig vom Krankenhaus zurück auf die Wache hatte. xD

Und ein Kollege brauchte letztes Jahr einen Monat unbezahlten Urlaub, weil er innerorts ein 30er Schild übersehen hat.

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iwaniwanowitsch  20.07.2021, 15:57
Angeblich wird das tatsächlich überprüft ob ein Einsatz vorlag.

Nicht nur angeblich, das wird logischerweise gemacht, wenn man das Blaulicht nicht sicher erkennt. Die nicht gerechtfertigten Verstöße werden auch sicher verfolgt.

mindestens Tausend Überprüfungen machen.

ziemliche Übertreibung, oder? Da die einzelnen Fotos von den örtlich zuständigen Bußgeldstellen bearbeitet werden, hält sich der Aufwand in Grenzen und was will man anderes machen? Bleibt ja nichts übrig.

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SirAndiusNr2  20.07.2021, 20:01
@iwaniwanowitsch

Es gibt über eine Million Einsatz Fahrten im Jahr. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, THW, Polizei. Was ist an der Zahl übertrieben?

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iwaniwanowitsch  20.07.2021, 21:30
@SirAndiusNr2

Wenn du schon solche Vorwürfe machst, denk bitte auch nach, sonst machst du dich noch lächerlicher: Wenn ein Mitarbeiter den Vorgang "unter den Tisch fallen lässt", hat er ja das Foto gesehen, ergo schon geprüft, ob Blaulicht darauf zu sehen ist. Denkfehler deluxe.

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