Dürfen mini Chihuahuas verboten werden in Mietswohnung?

9 Antworten

Auch ein Chihuahua ist ein Hund und die Haltung eines solchen bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

Sorry aber bevor man überhaupt daran denkt einen Hund anzuschaffen klärt man doch beim Vermieter ab ob man überhaupt eine Hund halten darf.

Gut ist das Tier noch nicht eingezogen, so hält sich der Schaden für den Hund in Grenzen, denk mal Ihr hättet das Tier schon aufgenommen und müsstet es dann wieder abgeben... das wäre für den Hund ein Trauma und das einzig weil Ihr Euch nicht vorgängig informiert habt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Problemhunde finden bei mir ein Heim/Pflegestelle

Hundehaltung bedarf immer der Zustimmung des Vermieters - egal ob deutsche Dogge oder Taschenfiffi. Also auch dein Chihuahua. Hunde zählen niemals zu den Kleintieren - auch nicht,wenn sie in einen Eierbecher passen. Und natürlich kann der Vermieter die Haltung verbieten, wenn er eine plausible Begründung dafür hat. Ich würde sagen, dass bei dir die Karten für ihn nicht schlecht stehen - du hast bereits zwei Katzen und einen Zoo muss der Vermieter nicht genehmigen.

Hund ist Hund, egal wie groß oder klein.

Aus nachvollziehbarem Grund darf der Vermieter die Haltung verbieten.

Ich habe sogar teilweise gelesen das diese art von Hunden eigentlich schon fast als Kleintiere bezeichnet

Das stimmt aber nicht.

Es gibt Amtsgerichtsurteile laut denen kleine Hunde (u.a. Chihuahua) als Kleintiere anzusehen sind. Das sind aber immer nur Amtsgerichtsurteile und haben daher keine allgemeingültige Bedeutung. Ein Amtsrichter in einer anderen Stadt kann das wieder ganz anders sehen und urteilen, dass Hunde generell keine Kleintiere sind.

Ein generelles Hundehaltungsverbot ist im Mietvertrag nicht zulässig. Egal ob großer oder kleiner Hund. Das bedeutet aber nicht, das man sich einfach so einen Hund anschaffen kann. Die Erlaubnis des Vermieters sollte man sich vorher schriftlich geben lassen.

Verweigert der Vermieter eine solche Erlaubnis, könnte der Mieter auf Zustimmung klagen. Dann muss ein Gericht entscheiden was schwerer wiegt: Der Wunsch des Mieters nach einem Hund oder der Wunsch des Vermieters keine Hunde in seinem Eigentum zu haben, weil er vielleicht auf Hundehaare allergisch reagiert oder Angst vor Hunden hat. Dem Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist eine solche Klage natürlich nicht zuträglich.

Einzige Ausnahme: Blinden- oder Therapiehunde. Die muss der Vermieter akzeptieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

vergiss alle angeblichen Amtsgerichtsurteile etc. Vor einigen Jahren hat der BGH - die höchste Instanz entschieden, dass ein grundsätzliches Verbot einer Katzen- und Hundehaltung im Mietvertrag nicht zulässig ist.

Aber jetzt muss man VOR der Anschaffung eines Hundes/Katze den Vermieter um die Erlaubnis fragen - dieser kann die Erlaubnis aber mit guten Gründen auch nicht erteilen.

Gute Gründe sind nicht: ich will das nicht - sondern es muss wirklich begründet werden.

Dabei kann es natürlich sein, dass als Grund eure Katzen angeführt werden, denn zwei Katzen in einer Wohnung sind Tiere genug - so zumindest könnte der Vermieter es begründen.

Das BGH-Urteil gründet ja insbesondere darauf, dass zur normalen Wohnungsnutzung auch eine Tierhaltung gehört - aber nicht in jeder beliebigen Menge. Mit euren Katzen kann euer Kontingent an Tieren erschöpft sein.

Hütet euch davor, ohne Erlaubnis den Hund zu halten, der Vermieter kann eine Abschaffung verlangen - das geht dann zu Lasten des Hundes - das sollte kein Hundeliebhaber seinem Hund antun.

Ansonsten kann es dann eine fristlose Kündigung geben - mit euren Katzen und dem Hund dürfte es schwierig werden, schnell eine bezahlbare Wohnung zu finden.