Dürfen meine Eltern meine PlayStation wegnehmen?

9 Antworten

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Das vielleicht nicht. Sie kann dir aber vollkommen legal den Strom bzw. die Sicherung rausdrehen und dagegen kannst du nichts, aber auch GAR NICHTS machen.

Zieh aus, wenn es dich so sehr stört. Da kannst du dann PlayStation spielen so viel du willst.

yamat501  29.12.2020, 11:47

doch kann er der Strom bzw dessen Nutzung steht ihm zu

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BeviBaby  29.12.2020, 11:50
@yamat501

Nicht dass ich wüsste. Die Playstation darf er behalten, den Strom, den er nicht bezahlt, nicht.

Und wenn wir schon dabei sind: Kinder sind laut BGB verpflichtet im Haushalt mitzuhelfen und Taschengeld ist nirgendwo festgeschrieben, ebenso wenig wie Finanzielle Unterstützung bei wesentlichen Ausgaben, wie z.B. dem Führerschein und Geschenke wie z.B. zum Geburtstag oder zu weihnachten auch nicht.

Wenn man bei einem Streit mit den Eltern anfängt mit dem BGB zu argumentieren sollte man vorsichtig sein... denn in der Regel verliert man da.

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yamat501  29.12.2020, 11:59
@BeviBaby

Okay dann ließ mal das BGB zum Thema Unterhaltspflicht.

Wir haben hier 1. kein Kind mehr sondern einen Erwachsenen der noch zu Hause lebt, weil wirtschaftlich nicht unabhängig. Daraus ergibt sich ein Unterhaltsanspruch seitens des jungen Erwachsenen an seine Eltern. Dieser Unterhalt darf in Bargeld erfolgen oder Ersatzweise in Form von Kost und Loggia, was dann Strom Wasser usw einbezieht.

Eine Mitwirkungspflicht im Haushalt besteht hingegen im BGB nicht! Maximal und das gilt nur für Eltern die entweder Bauern sind oder ein Gasthaus führen, können minderjährige Kinder zur Mithilfe aufgefordert werden und selbst das nur in Ferienzeiten oder wenn die schulischen Leistungen nicht darunter leiden - volljährige Kinder kann man zu nichts zwingen. Klar etwas mithilfe wenn man noch im Hotel Mama wohnt ist dann eine moralische Frage die man durchaus mit ja beantworten sollte aber gesetzlich sieht die Lage halt anders aus.

Wo du Recht hast Geldgeschenke oder Sachen wie einen Führerschein müssen Eltern nicht finanzieren.

Ansonsten wenn die Eltern sich quer stellen, zieht man als junger Erwachsener aus und sagt zahlt mal den Unterhalt in Bar, das wird dann definitiv teurer für die Eltern und wenn die sich weigern (also obwohl sie es finanziell sich leisten könnten) klagt man drauf und lässt es im Zweifel direkt vom Lohn pfänden

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BeviBaby  29.12.2020, 12:07
@yamat501
Dieser Unterhalt darf in Bargeld erfolgen oder Ersatzweise in Form von Kost und Loggia, was dann Strom Wasser usw einbezieht.

Ja, aber Zugang zu Strom hat er per se ja noch. Nur nicht mehr zu Strom in seinem Zimmer, wo er Playstation spielen möchte. Da sehe ich, um ehrlich zu sein, keinerlei Problem.

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Gucke mal hier, 1619 BGB.

Ansonsten wenn die Eltern sich quer stellen, zieht man als junger Erwachsener aus und sagt zahlt mal den Unterhalt in Bar, das wird dann definitiv teurer für die Eltern und wenn die sich weigern (also obwohl sie es finanziell sich leisten könnten) klagt man drauf und lässt es im Zweifel direkt vom Lohn pfänden

Wird teurer für die Eltern, aber eben auch teurer und aufwändiger für einen selbst. Jemand, der ganz offensichtlich in erster Linie am Playstation Spielen interessiert ist und wohl auch nicht das Interesse daran zeigt auszuziehen, wirkt mir noch nicht reif genug dafür.

Tolle juristische Analyse, von der Realität aber eben WEIT WEIT entfernt. Kurzum: De jure ja, de facto nein.
Die wenigsten jungen Erwachsenen würden gegen ihre Eltern vor Gericht ziehen wegen einer Playstation. Und abgesehen davon habe ich ja bereits betont, dass der Fragesteller auch ausziehen kann.

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yamat501  29.12.2020, 12:13
@BeviBaby

Okay 1619 kannte ich tatsächlich nicht, danke für den Verweis. Allerdings so wie ich den verstehe, brauch der Spross sich nur blöd stellen und schon hebelt er die Nummer Großteils aus. Aber wie gesagt moralisch gesehen ist Mithilfe im Haushalt zu bejahen da brauchen wir nicht lange drüber zu diskutieren.

Ansonsten ja klar die wenigsten Kinder verklagen ihre Eltern, liegt aber einfach daran, dass sie ihre Rechte nicht mal Ansatzweise kennen und Eltern sich oft nicht drum scheren was sie dürfen oder auch nicht dürfen

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Nein, darf sie nicht, rechtlich kannst du sie zurückfordern. Und dann kappen sie dir eben den Strom in deinem Zimmer. Strom ist nicht Lebensnotwendig und ich nehme mal an du bezahlst den Strom nicht.

Rechtlich dürfen dich deine Eltern auch kurz halten bis hin zum rauswurf, denn du bist ü18.

Also, was willst du machen?

yamat501  29.12.2020, 11:46

Nein den Strom dürfen sie nicht kappen, der steht ihm rechtlich im Rahmen seines Unterhaltsanspruchs zu

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berlina76  29.12.2020, 11:49
@yamat501

Die Frage ist, ob gerade ein Unterhaltsanspruch besteht, den der besteht ja nur, wenn das Kind zur Schule geht oder die erste Ausbildung macht. Nicht aber in Zwischenzeiten, d.h. sollte der Fragesteller gerade Arbeitslos sein, besteht auch kein Unterhaltsanspruch ü18.

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yamat501  29.12.2020, 12:22
@berlina76

Moment also ich mag ja nicht das ganze BGB auswendig kennen aber dem jungen Erwachsenem bzw Kind werden durchaus auch Orientierungszeiten zu gesprochen z.B. zwischen Schulabschluss und Lehrbeginn und da sind 6-12 Monate durchaus üblich

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Nein, rechtlich darf sie das nicht tun. Hast du sie bezahlt?
Wenn sie sie bezahlt hat und dir zur Verfügung stellt, dann dürfte sie das, außer es war ein Geschenk, das müsste aber nachweisbar sein.

AriZona04  29.12.2020, 11:44

Wie weist man ein Geschenk nach? Das wäre mal interessant, zu erfahren.

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BeviBaby  29.12.2020, 11:53
@AriZona04

Zeugen in der Regel.

Man könnte natürlich auch einen notariellen Schenkungsvertrag aufsetzen lassen, dann ist man IMMER auf der sicheren Seite.

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Fox1013b  29.12.2020, 11:55
@AriZona04

Das ist eigentlich gar nicht so schwer. Man behauptet zunächst, dass es ein Weihnachtsgeschenk war, anschließend fragt man den „potentiellen“ Schenker, ob es stimmt. Sollte das verneint werden, kann z.B. das Kaufdatum Hinweise liefern, oder auch Freunde.

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Hallo gute Frage.Ja deine Eltern können dir deine Playstation einziehen.Oder du suchst dir eine eigene Wohnung.Oder bezahlst Kostgeld und Stromgeld an deine Eltern.Dan müssen sie dir deine Playstation wieder geben.Viel Erfolg und einen schönen Tag wünsche ich dir. Lg Klose11

Rechtliches?? Würdest Du Deine Eltern verklagen? Nunja, soll schon vorgekommen sein. Aber auch bei einer Wegnahme der Playstation?? Dein Ernst?

Du meinst nicht wirklich "rechtlich"!

Und dennoch: Das Recht ist komplett auf Deiner Seite: Du bist 18. Was sagt Dir das? Es sagt Dir, dass Du mit dem 18. Geburtstag Deine Rechte auch allein einfordern musst. Ohne Anwalt. Wenn Du Dich von Deinen Eltern noch unterdrücken lässt, dann rate mal, wer schuld ist. 😉