Dürfen Lehrer waren an Schüler verkaufen (immer teurer als wenn man es selber kauft)?

4 Antworten

Hallo, coockie,

Deine Frage ist leider etwas unpräzise gestellt. Erst einmal wäre es hilfreich gewesen, zu wissen, in welchem Bundesland Du zur Schule gehst. Ich kann Dir zum Beispiel nur die Rechtslage für NRW erklären, auch wenn ich davon ausgehe, dass speziell in diesem Fall die Regelungen in den anderen Ländern ähnlich sein werden.

Grundsätzlich gibt es zwei Antworten auf Deine Frage.

- Erstens: Falls es so ist, dass der Lehrer einen Sammeleinkauf für die SuS einer Klasse oder Stufe tätigt und die Waren oder Dienstleistungen für denselben wie seinen Einkaufspreis weitergibt, handelt es sich natürlich nicht um ein problematisches Verhalten.

- Zweitens: Falls aber der Lehrperson zum Beispiel selbst hergestellte Waren in der Schule zum Kauf anbietet oder verkauft, insbesondere an SuS oder deren Eltern, handelt um eine rechtswidrige Tätigkeit. Das Schulgesetz NRW ist hierzu eindeutig:

Der Vertrieb von Waren aller Art und andere wirtschaftliche Betätigungen sind mit Ausnahme des Vertriebs von Speisen undGetränken, die zum Verzehr in Pausen und Freistunden bestimmt sind, in der Schule unzulässig.

§55 Abs.1 S.1 SchulG NRW (meine Hervorhebungen)

Wenn eine Lehrperson allerdings sogar besagte Waren in ihrem Unterricht feilbietet, dann stellt sich die Situation natürlich noch komplexer dar. Eine Weigerung zu kaufen, könnte tatsächlich Niederschlag in der Note finden. Selbst wenn dies nicht als Drohung ausgesprochen wird, so wird doch allein durch das Abhängigkeitsverhältnis Druck erzeugt. Eigentlich darf sich die Lehrperson bei der Festlegung von Noten nicht von sachfremden Erwägungen leiten lassen, aber sie hat ja mit dem Verkauf im Unterricht bereits gezeigt, dass ihr rechtliche Fragen nicht so wichtig sind. Dir selbst bleiben an der Stelle nur die offene Weigerung mit möglichen Notenfolgen oder der Kauf. Das ist natürlich auch abhängig von der Preisfrage der angebotenen Ware.

Handelt es sich um einen Artikel im unteren einstelligen Euro-Bereich würde ich wahrscheinlich sogar kaufen. Damit hast Du dann aber auch den Beweis für das wirtschaftliche Handeln der Lehrperson in der Hand. Am besten verlangst Du eine Quittung mit der Begründung, dass Deine Eltern dies bestimmt als Aufwendung für die Ausbildung Deinerseits von der Steuer absetzen wollten. Auch das könnte eine abschreckende Wirkung auf den verkaufenden Lehrer haben.

Aber egal ob mit oder ohne Beweis kannst Du entweder anonym oder namentlich entweder bei der Schulleitung vorstellig werden, oder, falls diese nichts unternimmt und das Verhalten der Lehrkraft billigt, Dich an die jeweils zuständige Behörde der unteren oder oberen Schulaufsicht, also das städtische Schulverwaltungsamt oder die Bezirksregierung hier in NRW, abhängig von Deiner Schulform, wenden. Dabei sollten dann auch Deine Eltern eingebunden sein, falls möglich.

Viele Grüße!

Zwingen sie sich zu kaufen?

Die Frage ist doch eher, welcher Schüler ist so blöd und kauft beim Lehrer, wenn man weiß, dass das eh zu teuer ist!?

Um die Frage zu beantworten:

Verkauft der Lehrer die Ware bewußt zu teurer und nutzt dabei seine Vertrauensstellung aus, sind diese Kaufverträge mit ganz großer Wahrscheinlichkeit angreifbar und können für unwirksam erklärt werden.

Weiterhin sollte man sich über diesen Lehrer beschweren, was dann sicherlich Konsequenzen für den Lehrer hat.

Ja dürfen sie. Du musst es ja nicht kaufen, ist nur ein Angebot