Dürfen Lehrer Schüler 7 Jahr über zu Hause ausfragen?

6 Antworten

Fragen sind immer und jedem Gegenüber erlaubt. Ob das Gegenüber antworten möchte, muss oder darf, steht auf einem anderen Blatt und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Vor Gericht MUSS man beispielsweise antworten. Ein Arzt hingegen DARF NICHT antworten, wenn er damit gegen seine Schweigepflicht verstoßen würde.

Insgesamt wäre mein Rat aber, dass du mit den Pädagogen an der Schule deines Sohns offen und ehrlich selbst das Gespräch suchst. Anscheinend bestehen bei euch ja ein paar Probleme, wenn du bereits Unterstützung durch die Familienhilfe bekommst.

Und genau bei diesen Problemen solltest du die Pädagogen (also Lehrer, Schulsozialarbeiter und Co.) nicht als deine Feinde, sondern als deine Verbündeten betrachten! Schließlich sorgst du damit dafür, dass sie auf die bestehenden Probleme eingehen und dich - und vor allem deinen Sohn - dabei im schulischen Bereich unterstützen können, sie in den Griff zu bekommen. Und dass dein Sohn eine möglichst gute Schulbildung als Basis für Erfolg im Leben mitbekommt, das sollte doch in deinem ureigensten Interesse als Mutter sein, oder?

MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 05:50

Das sehe ich doch anders und wenn Du aufmerksam gewesen wärst, besteht die Hilfe nur noch auf eigenen Wunsch und ist keine Notwendigkeit mehr und seit wann dürfen Pädagogen Schüler anbrüllen und am Arm durch die Klasse ziehe???

0
HappyMe1984  24.09.2019, 05:58
@MajaMutsch

Auch bzw. gerade die Hilfe auf eigenen Wunsch spricht doch dafür, dass Probleme vorhanden sind, denen du dich allein nicht gewachsen fühlst. Entsprechend ist es doch nur sinnvoll, wenn du dir möglichst viel Unterstützung suchst und somit auch die der Lehrer an der Schule nutzt, oder?

Von "anbrüllen" und "am Arm durch die Klasse ziehen" war zudem bisher nicht die Rede (oder wenn, dann nur irgendwo ganz versteckt in den Kommentaren, die ich aber jetzt nicht alle bis in's letzte Detail gelesen habe). DAS sind natürlich Verhaltensweisen, die gar nicht gehen würden, wenn es dazu gekommen ist.

2
MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 06:17
@HappyMe1984

Siehste, hättest Du die Kommentare mal gelesen und es sind keine Probleme mehr vorhanden, auf eigenen Wunsch bedeutet in diesem Fall, dass keine Notwendigkeit mehr besteht, aber das Theater fing direkt kurz nach der Einschulung an und nur aus eigener Sicherheit habe ich meinen Unmut kund getan und jetzt denke ich mir nur Gott sei Dank, weil das sind genau die Pädagogen die man nicht braucht...

0
HappyMe1984  24.09.2019, 07:13
@MajaMutsch

Schreib es halt in deine Frage, wenn es deiner Ansicht nach so wichtig ist.

4

Wenn sie einen Verdacht haben, dass etwas bei euch schief läuft - Fragen dürfen die natürlich!

MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 04:00

Dessen bin ich mir bewusst, aber ich besitze Familienhilfe schon bevor Er Eingeschult wurde, also Karten sind offen und trotzdem hat Sie Ihn ausgefragt und das Gespräch mit meiner Familienhilfe per Telefon hinter meinem Rücken gesucht. Meine Familienhelferin hat sich an die Schweigepflicht gehalten. Und das ist immer noch in Ordnung???

0
guitschee  24.09.2019, 04:03
@MajaMutsch

Naja, sieh es mal von der anderen Seite - wenn da ein Kind ist, um das sich diese Dame sorgen macht, weil die Eltern zum Beispiel keine Unterstützung haben und überfordert sind, dann sollte doch diese Lehrer bei einem Verdacht mit Kindern und zuständigen Behörden reden dürfen - das ist doch nur gut für die Kinder - und das sollte immer das wichtigste überhaupt sein.

1
MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 04:07
@guitschee

Aber darum geht es so gesehen nicht und ich muss dieses nicht Preis geben, weil meine Mitarbeit steht's korrekt ist und die Hilfe nur noch auf eigenen Wunsch besteht und es geht ja noch nicht mal um Schulischeleistung oder sonstiges???

0
guitschee  24.09.2019, 04:08
@MajaMutsch

Du musst den Lehrern nichts sagen, dein Kind auch nicht, aber Fragen darf der Lehrer trotzdem. Du kannst ja mit ihm/ihr das Gespräch suchen und mal mit der reden? Um vielleicht deren Sorgen auch zu entkräften.

2
MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 04:16
@guitschee

Haben Wir ja am Donnerstag, warum vorab diesen Wirbel... Finde ich unnötig, dass Problem liegt eher daran, dass die Schule einen gravierenden Fehler vertuschen will, aber ich Sie darauf aufgesucht habe (immer im Zusammenhang der Familienhilfe) und angesprochen habe und aufmerksam gemacht habe und jetzt alle Register gezogen werden und das auf dem Rücken meines Sohnes. Aber es geht doch nicht, dass der Lehrer meinen Sohn vor der Klasse anbrüllt am Arm rauszieht??? Für mich Pädagogisch nicht vertretbar

0
guitschee  24.09.2019, 04:35
@MajaMutsch

Anbrüllen und Rauszerren eines Kindes ist definitiv nicht in Ordnung, das stimmt. Vor allem weil so ein Kind dann quasi automatisch gemobbt wird, wobei in dem Alter hoffentlich noch nicht.

0
MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 04:46
@guitschee

Ich glaube, dass Er eher jetzt von den Lehrern gemobbt wird, weil ich mich direkt nach dem Vorfall beschwerd habe und es nur zur Kenntnis genommen wurde und ich das alles so nicht mehr im Raum stehen lassen möchte, seitdem hat Er jeden 2 Tag so etwas wie einen Blauenbrief, auf einmal sei Er nicht Beschulbar und Verhaltensauffällig, dabei habe ich es nur erwähnt, dass dieses grundsätzlich auch Rechtliche Konsequenzen haben könnte. Denke das ich jetzt doch die Schulaufsichtsbehörde einschalte, was ich ja vermeiden wollte, aber wenn ich jetzt sehe, was die daraus machen?? Unfassbar

1
segler1968  24.09.2019, 05:00
@MajaMutsch

Lass das besser die Familienhilfe für Dich regeln. Da sind anscheinend zu viele Emotionen im Spiel. „Nicht beschulbar“ ist schon ein hartes Stück, das geht nur in absoluten Ausnahmefällen und das entscheidet auch nicht die Schule einfach so.

0
MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 05:12
@segler1968

Ich werde Sie nicht von der Schweigepflicht entbinden, dass möchte Sie jetzt auch nicht mehr und informiert unsere Sachbearbeiterin vom Jugendamt und die Schulbehörde über die Situation und wird natürlich am Donnerstag mit gehen und auch das Gespräch führen, wenn es ausartet...

0
segler1968  24.09.2019, 05:46
@MajaMutsch

Das ist gut. Du sollst sie auch nicht von der Schweigepflicht entbinden! Die Lehrer müssen nicht alles wissen, sondern nur Deinen Sohn professionell unterrichten. Viel Erfolg!

2
MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 05:52
@segler1968

Genau das ist mein denken, ich dachte nur ich hätte wieder mehr Bäume im Wald... Danke

0
wushelse  24.09.2019, 06:51
@MajaMutsch

wenn dein sohn ungezogen ist, nicht hört und auf andere ansagen nicht reagiert, wirds laut.

1
MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 07:04
@wushelse

Und wo steht, dass geschrieben, dass Pädagogen solche Seelischenmisshandlungen ausüben dürfen??? Selbst brüllen oder Verbale Geschrei ist eine Form der Misshandlung von Schutzbefohlenden

0
wushelse  24.09.2019, 07:05
@MajaMutsch

wenn dein kind nicht läuft in der schule und ungezogen ist und auf normale ansagen nicht reagiert, dann wird es nun mal laut. was sollen sie machen, ihn aus der klasse tragen mit watte? wo lebst du denn. wenn er sich vernünftig verhält, wird ihn auch keiner lauter ansprechen. erzieh ihn vernünftig, dann gibts auch keine probleme in der schule und mit dem jugendamt.

2
MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 07:17
@wushelse

Hahaha, Jaja weiß ich... Lese Du doch erstmal den Kontext... Wo lebst Du den eigentlich

0
wushelse  24.09.2019, 07:17
@MajaMutsch

wo ich lebe? in der realität. da scheinst du noch nicht angekommen zu sein.

3
MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 07:19
@wushelse

Oje jetzt heule ich, behaltet Deine dummen Kommentare für Dich, besser ist das

0
MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 07:57
@wushelse

Ja, iss schon klar... Wer lesen kann ist klar im Vorteil und jetzt: "Schönen Tag gewünscht und Auf Wiedersehen"

1
wushelse  24.09.2019, 12:24
@MajaMutsch

was is denn mit dir nicht in ordnung. dann lern doch lesen. kann doch keiner was dafür, dass dir die kommentare nicht passen. das wird wohl auch das problem mit jugendamt und schule sein.

0

Ja, das darf sie. Muss sie sogar, wenn ein Verdacht besteht

MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 04:03

Dessen bin ich mir bewusst, aber ich besitze Familienhilfe schon bevor Er Eingeschult wurde, also Karten sind offen und trotzdem hat Sie Ihn ausgefragt und das Gespräch mit meiner Familienhilfe per Telefon hinter meinem Rücken gesucht. Meine Familienhelferin hat sich an die Schweigepflicht gehalten. Und das ist immer noch in Ordnung???

0
MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 08:43
@Sandkorn

Dann sag mir wo ich Dein Ja rechtskräftig nach lesen kann

0
KaeteK  24.09.2019, 09:25
@MajaMutsch

Du musst aufhören, dein Kind in Watte zu packen. Da das Kind ja schon vor der Einschulung verhaltensauffällig war und Du Hilfe für ihn gesucht hast, hören seine Verhaltensauffälligkeiten nicht automatisch auf, wenn es zur Schule geht.

Jetzt wird das Problem offensichtlich und es betrifft micht nur das häusliche Umfeld.

Du kannst von der Gesellschaft nicht erwarten, dass sie alles über sich ergehen lassen. Es gibt Regeln, da müssen sich alle dran halten.

Ein Kind kann den ganzen Unterricht stören. Früher konnten die Lehrer durchgreifen umd meist standen noch die Eltern hinter ihnen.

Heute darf man ein Kind kaum noch zurechtweisen. Vor allem haben solche Kinder zudem noch ein Wahrnehmungsproblem.

Versetz dich doch mal in die Lage des Lehrers. Es ist ja nicht nur dein Sohn ein schwieriges Kind. Heute haben die meisten Kinder keine Erziehung. Die Lehrer und die Gesellschaft muss es dann ausbaden.

Setz dich doch mit den Lehrern zusammen und zieht am gleichen Strang. Nur so besteht die Möglichkeit, das Kind zu "bändigen"

Ob oder was ein Lehrer darf, wird dir nicht weiter helfen, denn dein Sohn hat ja noch etliche Jahre vor sich und es wird noch mit vielen Menschen in Kontakt kommen, die mit seinem Verhalten nicht klar kommen. Je früher man ihm erzieherisch Einhalt gebietet, je größer ist die Chance, dass er sich fängt.

Damit wäre allen gedient, vor allem ihm. Er wird mit sich selber so nicht glücklich sein. Irgendwann wird er gesellschaftlich ausgeschlossen.

0
Sandkorn  24.09.2019, 10:03
@MajaMutsch

Wenn Deinem Sohn (und Dir) optimal geholfen werden soll ist es aber erforderlich, daß alle mit "dem Fall" vertrauten Personen/Stellen eng zusammenarbeiten. Da kann der Klassenlehrer allein nichts bewirken und auch die Familienhilfe/-helferin kommt schnell an ihre Grenzen wenn sie immer nur die Situation bei euch zu Hause erlebt und nicht erfährt, wie sich Dein Sohn z. B. anderen Personen gegenüber bzw. in anderen Situationen verhält. Da können oft kleinste Beobachtungen, die Du selber schon gar nicht mehr wahr nimmst weil sie für Dich inzwischen Normalität sind, Außenstehenden wichtige Erkenntnisse liefern. Und nur so, durch das Zusammentragen verschiedenster Faktoren kann ein Gesamtbild Deines Sohnes entstehen und die richtige weitere Behandlung eingeleitet werden.

Ist das denn so schwer zu verstehen?

Da Du aber vehement gegen die Zusammenarbeit der mit dem Fall Deines Sohnes betrauten Stellen vorgehst habe ich so meine Zweifel, ob da nicht doch etwas mehr dahinter steckt als Du zugibst.

Nimm bitte jede Hilfe in Anspruch die Du bekommen kannst - Deinem Sohn zuliebe.

0

Fragen darf der Lehrer deinen Sohn alles- dein Sohn muss aber nicht antworten ;)

Zum Thema am Arm ziehen und anbrüllen: Die Frage ist erstmal WARUM war das überhaupt notwendig? Kein Lehrer macht sowas spontan ohne Grund, weil ihm grade danach ist.

Klar gibt es da jede Menge Gründe, weswegen so ein Verhalten nicht gerechtfertigt ist. Aber eben auch Gründe in denen es notwendig ist, den Kuschelkurs mal fallen zu lassen. Und grade wenn z. B. das Wohl der Mitschüler gefährdet ist, dann kann ein solches Rausziehen oft die einzige Lösung sein, bevor jemand verletzt wird.

Beispiel aus der Praxis:

Ich hatte mal einen Schüler, der öfters mal "schlechte Tage" hatte und dann oft schnell laut wurde, beleidigt hat, andere weggeschubst usw. Aber alles noch im "akzeptablen" Rahmen, in dem ich immer ruhig reagieren konnte.

Bis zu einer Kunststunde, in der der Junge einen Wutanfall bekam, weil er etwas "falsch" ausgeschnitten hatte. Das war für ihn so schlimm, dass er komplett dicht machte, und mit der Schere in der Hand um sich schlug. Um ihn, mich und alle anderen Kinder nicht zu gefährden musste ich ihn am Arm packen um ihm die Schere zu entweden und hab ihn dann auch erstmal rausgebracht. Das war in der Situation erstmal die einzige Lösung.

Ich sag nicht, dass dein Sohn so ist, aber vllt sollte man auch erstmal ergründen was genau vorgefallen ist.

MajaMutsch 
Fragesteller
 24.09.2019, 07:14

Danke, dass habe ich schon und ich hab mich in den Kommentare schon gut erörtert und Ihr Pädagogen habt nicht immer das Recht dazu und hier geht es ums Aschenputelprinzip...Mein Sohn ist nicht agressiv oder der gleichen

0
GillyDi  24.09.2019, 19:36
@MajaMutsch

Habe mir jetzt alle Kommentare durchgelesen. Den Vorfall "erörtert" hast du nirgendwo.

Willst du allen Ernstes sagen, dass dein Sohn ruhig und brav auf seinem Stuhl saß und plötzlich fing der Lehrer ohne Grund an zu schreien und hat deinen Sohn gepackt? Sehr unglaubwürdig.

Wenn du Meinungen willst, dann stell bitte die ganze Geschichte dar und keine halben, subjektiven Storys.

0

ja das darf sie selbstverständlich. sie muss es sogar, wenn sie denkt das was zu hause schief läuft.