Dürfen Lehrer nur bestimmte Noten als Ausrutscher ansehen und andere gelten lassen?
Ich habe dieses Schuljahr in einem Fach zuerst eine gute Note (1) geschrieben und mit anschließend ein wenig verschlechtert (2-).
Jedoch haben 2 Schüler in meiner Klasse in beiden Arbeiten eine schlechtere Note als ich gehabt und in der zweiten sogar eine 4 und eine 5.
Mein Lehrer hat ihnen aber gesagt das die schlechte Note als „Ausrutscher“ angesehen werden kann falls sie in der nächsten Arbeit wieder eine gute Note schreiben (also das die 4 oder 5 praktisch nicht mehr richtig gilt)
Ich habe ihn darauf gefragt ob meine „schlechtere“ Note auch als „Ausrutscher“ angesehen werden kann. Er sagte aber dass es nicht möglich wäre meine Note wie die der anderen zu „vergessen“ es sei denn ihr würde eine 1+ schreiben was in diesem Fach sehr unwahrscheinlich ist.
Dies kann ich persönlich nicht nachvollziehen da wir alle ja die selbe Chance hatten für die Arbeit zu lernen.
Es wäre super wenn mir jemand in dieser Situation helfen könnte!
Danke schonmal im voraus :)
4 Antworten
Ein Austutscher ist ganz allgemein ein Punkt aus der Statistik, der aus dem Rahmen fällt.
Beispiel: Notenfolge 2/ 2+/ 3-/5/ 2/ 3+
Dann ist die 5 der Ausrutscher.
Beispiel: 5/ 4-/ 6/ 1-/ 4
Dann ist die 1- der Ausrutscher.
Aber gewertet werden alle Noten.
Von der Bedeutung des WORTES her ist deine 2- natürlich kein Ausrutscher - im Verhältnis zu den anderen beiden Beispielen.
Dennoch hast du SELBSTVERSTÄNDLICH Recht !! Zensuren müssen "gleich gewichtet" werden; d.h. eine XYZ-Note darf nicht "milder" interpretiert werden, da sie ja nur ein Ausrutscher sei.
Entsprechende SEHR KLARE, unmissverständliche Regelungen findest du im Curriculum (Richtlinien) eines JEDEN Faches in dem Kapitel "Leistungsbeurteilungen" !!
In welchem Bundesland soll das so sein?
In BW wird zwischen Schulrecht, Bildungsplan und Curruculum unterschieden. Der Bildungsplan ist für alle Schulen bindend, das Curriculum ist von Schule zu Schule unterschiedlich und ist daher nur für die Lehrer jeweils einer Schule bindend. Das Kollegium stellt dieses Curriculum auf der Basis des Bildungsplanes zusammen. Beide sind nicht Teil des Schulrechts, welches allerdings auf den Bildungsplan verweist.
Ich fürchte, du verwechselt das für eine Schulform für das GESAMTE Bundesland geltende und vor allem BINDENDE Curriculum (für jedes einzelne Fach - logo !) und den schulinternen Lehrplan, der aus unterschiedlichsten Zwängen (Lehrerzuweisung, Fachlehrer-Mangel, Überhang, Fehlen des Hallenbades in der Nähe etc., etc., etc....) vom maßgeblichen Curriculum abweichen kann / darf..
Die Leistungsbewertungen sind bindende Teile eines jeden Fach-Curriculums und natürlich der ASchO (Allgemeine Schul-Ordnung) und der BASS (Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften) untergeordnet.
All' dessen ungeachtet fürchte ich, dass wir beide nur aneinander vorbeireden und verschiedene Themen ansprechen.......
Vielleicht liegt es am Bundesland. Die Begriffe sind nicht einheitlich verwendet und so kommen vielleicht Missverständnisse zustande. Die von dir verwendeten Begriffe klingen nach NRW. Ich bin in BW.
Das ist nicht möglich und kann einer Überprüfung auch nicht standhalten. Es zählen alle Noten gleich.
Was möglich wäre, ist die Abwägung am Ende, wenn jemand auf etwa auf x,5 steht. Dann kann man "pädagogisch" entscheiden, ob man die bessere oder schlechtere Note gibt. Oft gibt es dann einen Kuhhandel, wenn das bei zwei Fächern der Fall ist. Ein Fach geht hoch, das andere ´runter.
Du bist ziemlich mißgünstisch und egozentrisch. Das hast Du doch mit Deinen Noten gar nicht nötig. Sei froh, dass Du keine Almosen brauchst.
Das regelt nicht das Curriculum, sondern das Schulrecht!