Hat man ein Recht darauf seine Note mit zB einem Referat oder einer Ausarbeitung zu verbessern oder kann der Lehrer auch einfach nein sagen?

6 Antworten

Du hattest das ganze erste Halbjahr Zeit, entsprechende Leistungen zu erbringen. Offensichtlich ist dir das nicht gelungen. Ein Referat kann diesen Fehler nicht wieder ausbügeln. Eine mündliche Note wiegt nicht mehrere schriftliche, mündliche und die Klausuren auf.

Du hattest doch deine Gelegenheit, ein gute Note zu erzielen. Die gleiche Gelegenheit, wie alle anderen auch.

Dementsprechend ist dein Recht auf gleichberechtigte Notenerteilung absolut erfüllt. Dass du dabei nicht das gewünschte Ergebnis erzielt hast, ändert nichts daran.

Dementsprechend kannst du deinen Lehrer zwar bitten, dir noch eine Möglichkeit zur Verbesserung zu geben und er kann dem auch zustimmen, aber ein Recht darauf hast du nicht.

Hallo lisam,

zu Beginn des Schuljahres erklärt jeder Lehrer wie sich bei ihm die Noten zusammensetzten (Notentransparenz). Ist so vorgeschrieben - machen aber trotzdem nicht alle.

Wenn dort die Möglichkeit für zusätzliche Leistungen erwähnt wurden, dann geht es. Wenn er es nicht erwähnt hat, dann muss er nicht.

Er hat aber auch einen pädagogischen Freiraum und könnte trotzdem eine zusätzliche Leistung akzeptieren. Er muss es aber nicht.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Kommt drauf an wann ihr die Zeugnisse bekommt, wenns richtig lange dauert bis ihr die Zeugnisse bekommt dann kannst du das machen aber wenn es knapp ist dann glaube ich nicht.

Es ist seine Entscheidung. Er kann dich halten lassen oder nicht