Dürfen die Eltern das Tragen eines BHs verbieten?

23 Antworten

Ich kenne Eltern die das machen. Das Kind ist 13

Mit welcher Begründung?

Ich kenne einige schräge Eltern und Verbote, aber ein Verbot, einen BH zu tragen, ist mir noch nicht untergekommen.

Allerdings haben alle Eltern, die ich so kenne, auch eingesehen, wenn ein Mädchen gesagt hat: "Hey, ich fühle mich nicht mehr wohl und möchte gern einen BH tragen, damit sich nicht alles so unterm T-Shirt abzeichnet!"

Warum sollten Eltern so einem Argument verschlossen sein und einen BH verbieten?

Rehtard  23.10.2019, 13:12

Das ist nicht die Frage, die Frage ist ob sie es dürfen, die Antwort ist ja,.

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Dunkerjinn  23.10.2019, 13:14
@Rehtard

So ist es.

Ich finde es fast schon schräg, dass kaum jemand die Frage sachlich beantwortet, sondern Meinung(en) - die sicher die meisten teilen werden - feilgibt oder Vermutungen.

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1Wintertraum  23.10.2019, 13:15
@Rehtard

Da bin ich mir gar nicht soooo sicher, ob die das in jedem Fall "dürfen". Wenn ich mich als 13jährige mit einer DD-Größe wirklich unwohl fühle und meine Eltern mir einen BH verbieten würden, würde ich wohl zum Jugendamt gehen und ggf das Verbot meiner Eltern von denen klären lassen, denn mit so einem großen Busen keinen BH-tragen zu dürfen, kann schon gesundheitlich bedenklich sein.

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Rehtard  23.10.2019, 13:15
@Dunkerjinn

Wird hier immer bei Rechtsfragen gemacht, man posaunt seine völlig fachfremde Meinung raus und ist dann angepisst, wenn man drauf hingewiesen wird, dass man mit seiner Unwissenheit andere in Gefahr bringt.

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1Wintertraum  23.10.2019, 13:24
@Rehtard
man posaunt seine völlig fachfremde Meinung raus und ist dann angepisst, wenn man drauf hingewiesen wird, dass man mit seiner Unwissenheit andere in Gefahr bringt.

Nun, ich versichere dir, ich bin kein bisschen angepisst, dass du mich drauf hingewiesen hast, dass die Eltern das "erstmal" dürfen - denn damit haste ja durchaus recht.

ABER wo meine Antwort (pardon: "Unwissenheit") andere in "Gefahr" bringt, möchte ich jetzt bitte genau erklärt bekommen.

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Rehtard  23.10.2019, 13:25
@1Wintertraum

Bezog sich nicht konkret auf dich, sondern auf Antworten bei anderen Rechtsfragen hier zB zu Strafverfahren. Einfaches Beispiel ist, dass Beschuldigten geraten wird, zur polizeilichen Vernehmung zu gehen und sich dort zu erklären - das dümmste was man machen kann.

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Lord2k14  23.10.2019, 13:30
@Rehtard

Nun noch mal hier!

Lt. 1631 BGB hält entwürdigende Maßnahmen für unzulässig! Dazu würde ich das ganz klar zählen.

Deine Argumentation ist schwachsinnig. Da könnte ich genauso gut sagen: Ich kann jemanden ermorden auch wenn es verboten ist. Aber ich KANN es erstmal machen. Das ist bullshit

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1Wintertraum  23.10.2019, 13:33
@Rehtard

Dann sei so nett und kritisiere das bitte auch dort (und nicht unter einem meiner Beiträge, von dem ganz sicher keine "Gefahr" ausgeht).

Die Kritik, dass ich nicht ausdrücklich geschrieben habe: "Ja, als deine Erziehungsberechtigten dürfen sie dir das zunächst einmal bis zu deinem 18. Geburtstag verbieten!", nehme ich hingegen an!
Die ist berechtigt.
Das hätte ich ausführen sollen, bevor ich mit meinem unbedeutenden Lösungsansatz kam.

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TW1920  21.09.2020, 21:57
@Rehtard
Ändert nix daran, dass Eltern das erstmal verbieten dürfen.

Kinder sind kein Eigentum

Man kann sich hier auf § 1627 BGB stützen, demnach sind Entscheidungen zum Wohl des Kindes zu treffen. Über Art. 2 Abs. 1 GG ist das Recht auf freie Persönlichkeitsentwicklung gesichert. Und zu guter letzt besagt § 1626 BGB:

(2) 1Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. 2Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

Ein Verbot einen BH zu tragen hat weder einen pädagogischen Wert, noch entsteht eine Gefährdung des Kindeswohles. Allerdings sind Eltern nicht verpflichtet einen zu kaufen, sofern es hierbei keine Gefährdung des Kindeswohles gibt (z.B. Probleme mit dem Rücken, Probleme beim Sport Unterricht, Mobbing...)

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Eigentlich nicht, solange es notwendig ist. Eltern sind natürlich Erziehungsberechtigt und für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich, also muss man abwägen was richtig ist.

ja das dürfen sie.

das dürfen sie sicher, und es hat auch keine negativen Folgen. Man bekommt ohne BH keine Hängebrüste, das ist ein Märchen.

Allerdings ist das Tragen von BHs in unserer Gesellschaft so gebräuchlich, dass ein Mädchen ohne leicht zum Gespött der Mitschüler wird. Das sollte man sich gut überlegen.

TW1920  21.09.2020, 21:53

Dürfen sie nicht verbieten.

Man kann sich hier auf § 1627 BGB stützen, demnach sind Entscheidungen zum Wohl des Kindes zu treffen. Über Art. 2 Abs. 1 GG ist das Recht auf freie Persönlichkeitsentwicklung gesichert. Und zu guter letzt besagt § 1626 BGB:

(2) 1Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. 2Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

Sind allerdings auch nicht verpflichtet einen zu kaufen, wobei sich das bei dem Punkt mit Gespött und Mobbing ändern könnte, denn dann wäre OHNE das Kindeswohl gefährdet.

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Sie dürfen es. Ansonsten müsste es strikte Gesetze geben, das man mit 13 Jahren einen BH tragen muss. Erst dann würden sie ich strafbar machen.

Kimbe321rly  23.10.2019, 13:14

Sehe ich auch so, irgendwie.

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TW1920  21.09.2020, 21:50

Nein, völliger Unfug.

Man kann sich hier auf § 1627 BGB stützen, demnach sind Entscheidungen zum Wohl des Kindes zu treffen. Über Art. 2 Abs. 1 GG ist das Recht auf freie Persönlichkeitsentwicklung gesichert. Und zu guter letzt besagt § 1626 BGB:

(2) 1Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. 2Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

Eltern sind nicht verpflichtet einen zu kaufen, doch verbieten dürfen sie es auch nicht. Eine Kindeswohlgefährdung geht von einem BH wohl nicht aus.

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