DHL verweigert mir mein Paket?
Mein Paket wurde in eine Filiale gebracht, da ich „nicht zu Hause war“. Wie dem auch sei, bin ich zur Filiale hingegangen, aber da mein Versender meinen Namen total falsch geschrieben hat, darf ich es dort nicht abholen.
könnte ich einfach eine Vollmacht ausstellen und die Person würde bei der Post es abholen?
8 Antworten
Da muss sich der Versender drum kümmern. Er konnte z. B. eine Weiterleitung an einen anderen Empfänger veranlassen ... im vorliegenden Fall also dem korrekt geschriebenen Namen.
Wer hat denn die falsche Namensangabe verursacht? Der muss - rein rechtlich gesehen - auch die Kosten tragen.
Na, wenn Du z.B. "Bianca Hinterhuber" heißt und der Absender "Bianka Hinsterhübner" geschrieben hat, dürfte es für jeden Post-Mitarbeiter ersichtlich sein, wer gemeint ist. Zumal ja auch die Adresse mit der auf Deinem Personalausweis übereinstimmt.
Hat der Absender aber an "Klaus Ginsterberg" adressiert, ist klar, daß Du nicht gemeint bist.
Bei mir war genau so ein Fall, aber ich durfte die Post nicht entgegen nehmen.
Dann würde ich nochmal hingehen und versuchen, zu einem anderen Mitarbeiter zu gelangen. Einfach freundlich erklären, daß das ja wohl eindeutig ist, daß Du gemeint bist.
Nein, das packet geht zurück, musst Su neu schicken lassen
Es steht doch deine Adresse drauf...und mit Personalausweis bekommst du das Paket.
Mein Name wird auch immer falsch geschrieben, und ich hatte noch nie ein Problem bei der Post
Wenn allerdings Schmitz statt Müller da steht,geht es zurück an den Absender
Bei mir hatte ich leider mehr Schwierigkeiten. Die wollten mir das Paket nicht aushändigen.
Dann steht ein komplett anderer Name drauf ?
Oder nur Buchstaben vertauscht?
Wenn ein komplett anderer Name drauf steht, ist es ein Fehler des Versenders und er trägt auch alle Kosten.
Darauf kannst du bestehen.
Sind nur Buchstaben vertauscht, geh zur Postfiliale und mach einen Aufstand
Die wollten mir das Paket nicht aushändigen.
Das steht bereits in der Frage und ist keine Erklärung dafür, WAS falsch geschrieben wurde?
Als C/O hatte ich den Nachnamen an meiner Klingel angegeben und der Absender hat irgendwie es hinbekommen meinen richtigen Vornamen mit dem C/O draufzuschreiben.
Zur Vollmacht braucht man auch den Ausweis oder eine Ausweiskopie des Empfängers, der existiert ja nicht.
Das ist eine sogenannte "Verdachtszustellung" wenn sie dir die Sendung geben würden. Und eine Verdachtszustellung ist eigentlich Verboten. Denn es könnte sich auch um Warenbetrug handeln.
Die Frage ist jetzt wer hat Schuld. Hast du dem Absender den falschen Namen übermittelt oder ist es ein Schreibfehler des Absenders.
Wende dich an den Absender.
Liegt der Fehler bei dir, mußt du die Versandkosten erneut tragen, liegt der Fehler beim Absender, muß er die Ware auf seine Kosten neu verschicken.
Zur Vollmacht braucht man auch den Ausweis oder eine Ausweiskopie des Empfängers,
das wäre mir neu.
Der Absender.