Darf mich die Polizei grundlos kontrollieren?

15 Antworten

Ja. Punkt.

(Ein grundloses Kontrollieren gibt es nicht. Die Begründung der Kontrolle besteht hier darin, dass die Polizei dich - - - kontrollieren möchte.)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Antitroll1234  10.06.2020, 18:48
Die Begründung der Kontrolle besteht hier darin, dass die Polizei dich - - - kontrollieren möchte.)

Nur weil die etwas möchten, ist ein gutes Beispiel für eine grundlose Kontrolle 🙄

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Sirius66  10.06.2020, 18:49
@Antitroll1234

Nein. Der Grund ist dann gegeben, wenn man den Bedarf sieht. Fertig. Aus.

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Antitroll1234  10.06.2020, 18:50
@Sirius66

Wenn der Bedarf auf einen gerechtfertigten Grund beruht ja, ist dann aber nicht mehr grundlos 🙄

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Sirius66  10.06.2020, 19:07
@Antitroll1234

Siehste .... Und nur, weil jemandem der Grund nicht ersichtlich ist, bedeutet das nicht, dass es keinen gibt.

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paulklaus  10.06.2020, 20:06
@peti12314

Einigen wir uns auf Schopenhauer. Der war kein Polizist, sondern einer der berühmtesten Philosophen Deutschlands: "Nihil sine causa est." (Nichts ist ohne Grund, warum es sey.) Einfacher: Es gibt NICHTS GRUNDLOSES !!

Generell bin ich aber gern bereit, die Haarspalterei - damit meine ich NICHT "Sirius" und "peti" - bis Mitternacht fortzusetzen !!

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Ja das dürfen sie. Je nach Bundesland dürfen die dich auch einfach mehrere Tage kidnappen und einsperren, Blut abzapfen, Leibesvisitationen durchführen (komplett ausziehenTaschenlampe und Gummihandschuhe an, vorbeugen und husten).. ich find das uniformierte Gesocks auch im höchsten Maße widerlich.

Daveeeeee137 
Fragesteller
 10.06.2020, 18:43

Ist das jetzt wirklich ernst gemeint mit dem kidnapping, water boarding dachte sowad wäre nur im film

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Flandyboy  10.06.2020, 18:45
@Daveeeeee137

neja, die nennen es Festnahme. Ich nenne Festnahmen ohne triftigen Grund Entführung. Waterboarding hast du jetzt gesagt, wenn du aber weiß bist hast du meistens nichts zu befürchten.. Schwarze dagegen werden in Deutschland an ihre Zellenpritsche gefesselt und die Zelle in Brand gesteckt um es dann als Selbstmord hinzustellen.

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Luminou  10.06.2020, 18:46
@Daveeeeee137

Nein. Unbegründet dürfen sie das nicht.

Bei mir wurde das noch nie gemacht. Liegt wahrscheinlich daran, dass ich mich eben auch gesetzmäßig verhalte und mich nicht z.B. an bekannten Drogenumschlagplätzen aufhalte. Zumal sie einen überhaupt nicht über mehrere Tage festhalten dürfen ohne dich einem Richter vorzuführen.

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Flandyboy  10.06.2020, 18:47
@Luminou

Na klar dürfen die das, zumindest nach dem neuen bayerischen PAG. Und wenn sie keinen Grund haben erfinden sie einen wie Verdunklungsgefahr.

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Luminou  10.06.2020, 18:48
@Flandyboy

Sag mir den entsprechenden Artikel, das will ich sehen.

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Luminou  10.06.2020, 18:53
@Flandyboy

Jo, du hast mir jetzt den Art. 17 PAG gezeigt. Wo finde ich jetzt die entsprechende Befugnis jemanden über mehrere Tage in Gewahrsam zu nehmen ohne ihn einem Richter vorzuführen?

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paulklaus  10.06.2020, 20:16

An Flandyboy: Erstens war das nicht die Frage - und zweitens ist die Antwort beleidigend - - - und ich bin wirklich kein tief ergebener Freund der Polizei !!

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Es wird einen Grund gegeben haben.

Kommt drauf an, wo du spazieren warst.

In einigen Bereichen ist die verdachtsunabhängige Kontrolle zulässig.