Darf die Polizei mich ohne Grund kontrollieren?

7 Antworten

"Ohne Grund" ist ja eine rein subjektive Wahrnehmung. Die Tatsache, dass du ihren Grund nicht kennst, bedeutet ja nicht, dass sie keinen haben. Sie müssen ihn dir - z.B. aus taktischen Gründen - auch nicht sagen.

Gruß S.

Die Polizei darf zur Abwehr einer "Gefahr" die Personalien eines Person feststellen.

Nach Kommentaren zum Polizeirecht kann als "Gefahr" schon ausreichen, dass die Polizei dich nicht kennt und du ja z.B. zur Fahndung ausgeschrieben sein könntest.

Dürfen sie, ist ja auch nicht schlimm. Du darfst doch Dein Bierchen trinken. Wenn die Polizei der Meinung ist, zur Sicherheit eine Gegend oder einen Ort genauer zu prüfen - eben also auch Personen, dürfen sie das auch.

Ganz ohne Grund wird das nicht passieren, bzw ist mir das noch nie passiert und ich habe davon auch nie gehört. Die wissen schon, was sie machen.

Darf die Polizei mich ohne Grund kontrollieren?

Wenn sie das macht, dann hat sie einen Grund.

Beim uns muss eine Störung oder eine konkret drohende Gefahr vorliegen. Außerdem muss die öffentliche Sicherheit bedroht sein.

Ist dies nicht der Fall, ist die IDF rechtswidrig. Zumindest nach PolR BaWü.

Kurz: nein das dürfen Wir nicht.

Sirius66  23.07.2021, 07:37

Aber tut ihr doch auch nicht! Und WENN, dann liegt auch ein Grund vor.

"Ohne Grund" existiert de facto also nicht.

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HfPol110  23.07.2021, 08:01
@Sirius66

Man darf ihn aber trotzdem auch nicht ohne einen nachweisbaren Grund kontrollieren.

Ich spreche natürlich von einem objektiv nachvollziehbaren Grund und keinem „Bauchgefühl“ was auch einen Grund darstellen kann, in dem Fall aber nicht zulässig ist!

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HfPol110  23.07.2021, 10:51
@Sirius66

Ich verstehe die Frage nicht.

Um eine IDF durchzuführen benötigt man gewissen Tatbestände. Deshalb nennt man diese auch OBJEKTIVE Tatbestände. Diese kann man im Nachhinein objektiv nachvollziehen, wenn eine Person vor das Verwaltungsgericht zieht. Das ist das gute Recht von jedermann.

Wenn der Richter fragt, wo denn die konkret drohende Gefahr oder Störung vorlag und man mit: „ja mein Bauchgefühl“ antwortet zerpflückt dich der gegnerische Anwalt ohne Probleme!

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Sirius66  23.07.2021, 16:38
@HfPol110

Also letztendlich nicht direkt nachweisbar für den, der kontrolliert wird.

Dass man seine Maßnahmen vor sich selbst, seinem DAL und letztendlich mit dem Polizeigesetz rechtfertigen muss, ist klar. Und darum wird diese Rechtmäßigkeit auch vorliegen, wenn ihr es tut.

Nur weil der kontrollierte das nicht weiß, handelt der Polizist noch lange nicht widerrechtlich.

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