Darf meine Mutter mein Paket wegnehmen?

8 Antworten

was ich selbst bezahlt habe und was auch ich auch Besitzern darf (bin 14 )

Trugschluss! Du darfst es gegen den Willen deiner Eltern weder besitzen, noch kann es ohne Zustimmung der Eltern in dein Eigentum uebergehen.

Rechtlich gesehen ja, da du erst beschränkt Geschäftsfähig bist und deine Eltern immer das letzte Wort haben. Ach und Feuerzeuge sind meines Wissens auch erst ab 18, also hättest du es ohnehin nicht kaufen dürfen.


Kerosine  30.01.2019, 16:46

Gibt kein Gesetz ab wann man Feuerzeuge benutzen kann

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dfoisdjfisodf  30.01.2019, 16:52
@Kerosine

Naja okay, es gibt kein Gesetz, welches sagt, dass man sie erst ab 18 kaufen darf, jedoch ist der Gebrauch von Feuerzeugen und Streichhölzern Kindern unter 12 Jahren untersagt, was bedeutet, dass es durchaus ein Gesetz gibt, welches ein Alter festlegt. Und selbst ohne Gesetz wünsche ich jedem Jugendlichen/Kind unter 16-18 viel Erfolg beim kaufen eines Feuerzeuges (Außer ihr kauft sie natürlich beim Shisha Laden in der Gasse abseits aller Läden. Da werdet ihr ischer eins bekommen)

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dfoisdjfisodf  30.01.2019, 16:58
@Kerosine

Nein, ich sitze schon mein ganzes Leben in meinem Zimmer und tue nichts.

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Artus01  30.01.2019, 17:14
@dfoisdjfisodf
jedoch ist der Gebrauch von Feuerzeugen und Streichhölzern Kindern unter 12 Jahren untersagt, was bedeutet, dass es durchaus ein Gesetz gibt, welches ein Alter festlegt.

Du solltest hier nicht von >einem Gesetz< sprechen, sondern angeben um welches Gesetz es sich handelt, ansonsten sowas nicht schreiben.

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Artus01  30.01.2019, 17:52
@dfoisdjfisodf

Natürlich nicht.

Eine VVB ist kein Gesetz, zudem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

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Ja darf sie.

In aller Regel darfst du nicht mal was im INternet bestellen. (alternativ: Aus dem Katalog) Mit 14 sind dir BARgeschäfte erlaubt. Das aber auch nur im Taschengeldbereich.

Und wenn deine Mutter meint, das sei zu teuer oder tut deiner Entwicklung nicht gut, darf sie dir die Sache auch wegnehmen. Entweder sie verwahrt es bis du 18 bist für dich. Oder sie gibt es zurück und dir das Geld wieder. Das bleibt ihr überlassen

klar darf Sie, Sie kann den Kaufvertrag für nichtig erklären und die Ware zurückschicken. Um im Inet zu bestellen bist eindeutig zu Jung >18

Natürlich darf sie das. Da du noch keine 18 Jahre alt bist, bist du noch nicht Voll Geschäftsfähig. Damit sind alle deine getätigten Käufe Schwebend Unwirksam und müssen von deinen Eltern akzeptiert werden.