Darf meine Lehrerin mich Nachsitzen lassen für nicht gemachte Hausaufgaben (in den ferien)?

CryingGame  07.01.2024, 06:22

Das regeln die Schulgesetze des jeweiligen Bundeslandes. In welchem Bundesland wohnst du?

5 Antworten

In NRW darf der Lehrer das Nachsitzen als pädagogische Maßnahme anordnen. Allerdings muss sie das mindestens einen Tag vorher ankündigen.

In deinem Fall kann sie das allerdings nicht, da Hausaufgaben in den Ferien keine Pflicht sind. Sie hat daher keine Grundlage für diese pädagogische Maßnahme, da du keine Pflicht verletzt hast.

Sie dürfen in Einzelfällen in Absprache mit einem Schüler und dessen Einverständnis erteilt werden. Aber auch hier gibt es keine Verpflichtung, sondern alles erfolgt auf freiwilliger Basis.

"Ferien dienen der Erholung der Schülerinnen und Schüler.Hausaufgaben während der Schulferien sind daher nur in Ausnahmefällen und auf freiwilliger Basis möglich, zum Beispiel wenn im Schuljahr bei einer Schülerin oder einem Schüler große Fehlzeiten aus Krankheitsgründen vorliegen und die Aufgaben dazu dienen sollen, versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten, um so die weitere Mitarbeit sicherzustellen. Ansonsten sind Hausaufgaben während der Ferien unzulässig."

https://www.schulministerium.nrw/hausaufgaben

Ob Deine Lehrerin Dich nachsitzen lassen darf, entscheidet nur einer. Und das bist Du. Gehst Du zum Nachsitzen, durfte sie. Gehst Du nicht, durfte sie nicht. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Gruß Matti

Hah ... wer behauptet, dass Hausaufgaben in den Ferien verboten seien, möge mir diesen entsprechenden Paragraphen in den Gesetzen zeigen!

Entschuldige bitte meine harten Worte - aber: SELBER SCHULD!

Du hättest Dir bei einem Mitschüler eine Kopie der Seiten im Arbeitsbuch machen und diese Kopien ausfüllen können!

Nun wirst Du auch mit der Bestrafung leben müssen, welche durchaus gerechtfertigt ist. Denn Du hast eine Aufgabe bekommen und hast diese nicht ausgeführt. Das wird auf alle Fälle Konsequenzen haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Viel zu viel erlebt und erfahren!
Leegio  07.01.2024, 17:32

Bayern bspw. unter § 28 Hausaufgaben in der Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen,

RLP übergreifende Schulordnung: § 51 (4)

usw.

Der/Die Fragensteller*in hat schon Recht, aktuell besteht dieses Schulgesetz in allen Bundesländern.

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Und das war direkt die erste Stunde nach den Ferien? Gut, diese Reglung gab es früher nicht, entweder du gehst einfach hin oder sprichst das an und holst sie dennoch für dich nach. Du hast genug Mitschüler und auch email Adresse, worüber du nach den Aufgaben hättest fragen können.

Das Nacharbeiten von versäumtem Lernstoff unter Aufsicht eines Lehrers ist jedoch auch dort erlaubt. In Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen Lehrer ihre Schüler nachsitzen lassen, damit diese versäumten Unterrichtsstoff nachholen können. Die Eltern müssen allerdings zuvor benachrichtigt werden.

Woher ich das weiß:Recherche
Leegio  07.01.2024, 06:53

Schon ABER wenn sie sich gegen das Gesetz verhält, weil es verboten ist über die Ferien HA aufzugeben, dann kann sie dafür auch niemanden zu Rechenschaft ziehen. Bzw. wird der Fragensteller sich damit herausziehen können.

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