Darf mein Lehrer mich wegen nicht vorhandenen Hausaufgaben nachsitzen lassen?
Meine Mathelehrerin droht uns mit nachsitzen, wenn wir 3 mal die Hausaufgaben nicht gemacht hatten, vergessen etc. In meinem Fall war das so, dass ich schon 2 mal die Hausaufgaben nicht hatte und sie mir schon angedroht hatte, dass wenn es nochmal vorkommt ich nachsitzen müsse. Ich weiß dass man nachsitzen kann, wenn Unterricht versäumt wurde. Für mich stellt sich nur die Frage, zählen nicht gemachte Hausaufgaben auch wie versäumter Unterricht. Und darf sie uns dann deswegen auch nachsitzen lassen.
Und ja mein Bundesland ist NRW. Hab mal gehört, dass die Schulgesetze von Bundesland zu Bundesland anders sind.
(PS: diese beiden Hausaufgaben waren wirklich nichts dramatisch großes. Nur eine Übungsaufgabe und eine Aufgabe die wir Zuhause zueende machen sollten.)
10 Antworten
Er kann es versuchen. Die Frage ist: lässt du es mit dir machen? Ich habe den Fall gerade mit meinem Kind, 1.Klasse. Wurden Hausaufgaben vergessen, mache ich diese am Wochenende mit meinem Kind nach.
Nachsitzen wegen solch einer Lapalie werde ich nicht genehmigen. Schließlich werden diese nachgeholt und somit besteht auch kein Grund für diese "pädagogische" Maßnahme.
Warum hast du die Hausaufgaben nicht gemacht? Jaja, "vergessen"... ;-) Sorry, aber ich war auch mal Schüler und niemand vergisst Hausaufgaben, er "vergisst" sie höchstens ;-) spreche aus eigener Erfahrung ;-) 1x kann es passieren, dass man die echt vergisst, aber 3x ist doch ein wenig unglaubwürdig, findest du nicht auch?
Finde das völlig gerechtfertigt mit dem Nachsitzen.
Mach einfach die Hausaufgaben, es ist nicht viel Zeit, die du dadurch verlierst. Dann passiert sowas auch nicht. Und: Hausaufgaben sind nicht dafür da, um euch zu ärgern, sondern, um den Stoff aus dem Unterricht zu üben, damit ihr auch die Klausuren/Klassenarbeiten schafft. Klar, ich war auch mal Schüler und fand Hausaufgaben doof, aber als Erwachsener sieht man sowas anders und ist seinen Lehrern dankbar ;-) du wirst es irgendwann genauso sehen, wie ich ;-)
"Als erzieherische Maßnahme ist die "Nacharbeit unter Aufsicht" in § 53 Abs. 2 SchulG
genannt. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn eine Schülerin
oder ein Schüler durch eigenes Verschulden Unterrichtsstoff versäumt
hat. Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nacharbeit
unter Aufsicht des Lehrers im Anschluss an den regulären Unterricht
kommt nur bei umfangreichen Unterrichtsversäumnissen in Betracht. Die
Erziehungsberechtigten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und
Schülern vorher informiert werden. Auf die Belange von Fahrschülern muss
Rücksicht genommen werden."
Sogar für NRW. :)
Natürlich das ist eine legitime pädagogische Vorgehensweise. Das war an unserer Schule auch so. Beim dritten Mal ist man dran.
Also ich kenne es noch aus meiner Schulzeit und ja es war bei uns auch so...