Darf meine Lehrerin die Gewichtung von Aufgaben nachträglich zum negativen ändern?

2 Antworten

Im Prinzip kann sie tun und lassen was sie will und die Schlüsselung nach Gutdünken anpassen. Wenn ein dünnes Leistungsspektrum herauskommt (also eine Verteilung von guten und schlechten Noten), kann sie es problemlos vertreten.

Antworte386  12.01.2023, 15:55

Nein, nicht wenn im Vorhinein festgelegt wurde was die Prozentverteilung ist

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baucolo  12.01.2023, 21:20
@Antworte386

Ich habe in meiner Schulzeit (ist schon einige Jahre her) erlebt, dass Lehrer, wenn sie überhaupt vorab einen Schlüssel kommuniziert haben, die Änderung dennoch vorgenommen und Schutzbehauptungen als "Begründung" gefunden haben.

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Die Lehrerin muss wohl den Notendurchschnitt vor dem Direktor etc. vertreten … und dann müsste sie sich rechtfertigen, warum sie eine so einfache Arbeit schreiben lässt ;-)

Aber ich würde das jetzt nur dann als kritisch ansehen, wenn dadurch jemand wirklich eine sehr schlechte Note (ab 4) bekommen täte.

In der abiturrelevanten Phase würde ich das dann auch anders sehen! Aber 11. Klasse zählt noch nicht für die absolute Endnote (wenn man bis 13. Klasse hat) oder?

Sorry, kenne mich mit dem Schulsystem nicht mehr so aus, weil ich mein Abi am Abendgymnasium nachgeholt hatte...

FMuce 
Fragesteller
 11.01.2019, 21:02

Klasse 11 ist nur Versetzungsrelevant und ein paar wären im befriedigenden Bereich gewesen, wenn die Lehrerin die Gewichtung nicht geändert hätte

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Noidea333  11.01.2019, 22:18
@FMuce

Na ja, wenn es noch nicht sooo wichtig ist, würde ich "jetzt" deswegen noch kein Fass aufmachen. Man kann ja mit der Lehrerin eventuell reden.

Und tröste dich, die nächsten Aufgaben werden sowieso schwieriger werden ... normalerweise^^

Wenn die Lehrer das einemal zu gute Noten verteilen, muss das beim nächsten mal ja auch durch schlechte wieder ausgeglichen werden ;-)

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