Darf mein Vater mir meinen PC wegnehmen wenn ich umziehen will?

5 Antworten

Kann er - denn er war wohl derjenige, der ihn Dir zum Geburtstag geschenkt hat. Ob ich, Du oder Andere das in Ordnung finden oder nicht - steht hier nicht zur Diskussion.

Ich - würde das Teil einfach mitnehmen, anstatt lange herumzudiskutieren.

profanity  15.01.2019, 15:48

Dann zeig mir doch bitte mal das zugehörige Gesetz im BGB, ja?

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wilees  15.01.2019, 15:55
@profanity

Nach § 530 BGB darf ein Schenker ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „[…] Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.“

Nur ein grober Undank liegt hier explizit nicht vor.

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profanity  15.01.2019, 15:57
@wilees

Das stimmt, aber wie du schon sagst: nur, weil das Kind - weswegen auch immer - ausziehen will, liegt kein grober Undank oder schwere Verfehlung vor. Die wäre in solchen Fällen wohl oft eher bei den Eltern zu suchen ;)

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wilees  15.01.2019, 15:57
@wilees

Nur meine Aussage sollte aufzeigen, dass der Vater dem Kind faktisch (unberechtigt - können heißt nicht dürfen ) das Geschenk entziehen kann.

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Ja, das darf er:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html

Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
Majorie22  15.01.2019, 15:38

Nein, darf er nicht, wenn es ein Geschenk war ... watum nur immer dieser haltlose Unfug.

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LingVu  15.01.2019, 15:39
@Majorie22

Es geht nicht darum, ob es ein Geschenk war oder nicht. Er ist minderjährig und der Vater kann das als Erziehungsmaßnahme durchgehen lassen.

Er könnte seinem Kind auch das Smartphone wegnehmen, dass es sich selbst gekauft hat.

Wenn das gegenteil beweisen kannst, dann bitte mit Quelle

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Majorie22  15.01.2019, 15:45
@LingVu
  1. Kernerfahrung ist, dass man selbst mit besten Quellen die Leute nicht von irrigen Meinungen abbringen kann. Aber grundlegender Hinweis: Das BGB (Schikaneverbot) verbietet die schikanöse Ausübung eines Rechtes.
  2. Es handelt sich nicht um eine Erziehungsmaßnahme, sondern um den Umzug in einen anderen Haushalt; ganz andere Hausnummer.
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profanity  15.01.2019, 15:47
@LingVu

Bei den 7 bis 17 Jährigen kommt es also darauf an,ob sie durch die Schenkung lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen. In diesem Falle können Sie im Rahmen von § 1629 Abs. 1 BGB von ihren beiden Eltern vertreten werden.

Auszug aus http://www.drmickel.de/pdf/Schenkung_an_Minderjaehrige.pdf

Die Schenkung eines Computers beinhaltet somit keinen rechtlichen Vorteil des Minderjährigen und unterliegt damit auch nicht der Personen- und Vermögenssorge der Eltern. Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen :)

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Majorie22  15.01.2019, 15:51
@profanity

Ich bin bzgl. der genauen Paragrafen nicht so firm und hätte wühlen müssen, eine wie schon erwähnt meist vergeblich Arbeit ... die du mir dankenswerterweise erspart hat

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NamenSindSchwer  15.01.2019, 15:58
@profanity

Sorry, aber die Begründung die du hier geliefert hast passt hinten und vorne nicht. Auch wenn die Schlussfolgerung "Vater darf das nicht tun" natürlich korrekt ist.

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profanity  15.01.2019, 16:33
@LingVu

Das ist reine Spekulation. Wir haben nur die Info: 17-jähriger will ausziehen und deshalb will Vater ihm den seinerzeit geschenkten PC wegnehmen. Aufgrund dieser Information können wir sagen, ob er das darf oder nicht.

Wir können auch spekulieren, ob die Eltern dem FS seit Jahren das Leben zur Hölle machen und er deshalb ausziehen will. Das Wegnehmen des PCs wäre dann nur eine weitere Schikane. Sähe der Fall dann anders für dich aus?

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profanity  15.01.2019, 16:35
@NamenSindSchwer

Gut, das PDF beruft sich vorrangig auf die Schenkung von Immobilien, lässt sich aber m. E. ohne Weiteres auf den o. a. Fall anwenden.

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Lennart747 
Fragesteller
 15.01.2019, 16:36
@LingVu

Mein Vater hat mir den PC am Tag vor 2 Referaten entwendet, wodurch ich 2 6er geschrieben habe. Und ich bin nicht süchtig (ca. 1 Stunde am Tag). Ich hab also ehrlich gesagt keine Ahnung warum er mir überhaupt weggenommen wurde, aber eine erzieherische Maßnahme war es nicht.

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NamenSindSchwer  15.01.2019, 16:42
@profanity

Nein, es geht dort schlichtweg um was anderes. Nämlich um das Thema wann eine Schenkung der Eltern an das Kind überhaupt rechtskräftig getätigt werden kann (bezüglich nicht vorhandener/beschränkter Geschäftsfähigkeit).

Du schriebst:

Die Schenkung eines Computers beinhaltet somit keinen rechtlichen Vorteil des Minderjährigen

Das Gegenteil ist der Fall. Die Schenkung des Computers ist ausschließlich mit einem Vorteil verbunden ist. Daher bedarf es keines Ergänzungspflegers.

Das hat mit dem Thema "darf Papa den Computer wegnehmen?" aber nichts zu tun.

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Nein, das darf er nicht denn du hast ihn geschenkt bekommen und es ist dein Eigentum

Wenn dieser PC in deinem Eigentum steht, dann darf er ihn nicht behalten.

Er dürfte ihn zwar für eine bestimmte Zeit wegsperren, wenn du Unfug dammit machst, weil das eine erzieherische Maßnahme ist, aber an dein Eigentum darf er grundsätzlich nicht ran, denn es handelt sich ja um ein Gebrauchsgut, das seinen Wert im Lauf der Jahre so und so verlieren wird.

Wer hat dir diesen PC geschenkt? Den Vater etwa? Selbst dann hat er kein Anrecht mehr darauf, auch wenn er mit "grobem Undank" argumentiert. Denn das ist Unfug.

Pack das Teil einfach ein und schaffe es weg! Er kann ja dann auf Herausgabe klagen.

Lennart747 
Fragesteller
 15.01.2019, 16:37

Danke!

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Nein, darf er nicht. Qua Geschenk dein Eigentum, über welches dein Vater keine Vermögensfürsorge ausüben kann, vor allem nicht, weil diese nur gemeinschaftlich ausgeübt werden kann. mehr ausüben kann