Darf mein Lehrer meine Blätter behalten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was heißt »weggenommen«? Hat er Dir das Blatt aus der Hand gerissen? Er hätte die Herausgabe fordern können. Du hättest entscheiden können, dieser Forderung nachzukommen oder auch nicht.

Er hätte Dir auch einen Zettel, zum Beispiel einen Liebesbrief wiedergeben müssen. Auch wenn das merkwürdig klingen mag, er hätte den Inhalt auf dem Zettel nicht mal zur Kenntnis nehmen dürfen. Gleiches gilt für das Blatt mit den Hausaufgaben, denn er kann ja nicht wissen, dass es sich um solche handelt. Allerdings, und das ist der Haken, erst am Ende des Schultages.

Als Ergänzung: Du hast nicht Deine Hausaufgaben gemacht, sondern die des Mathelehrers. Oder hast Du Dir diese Aufgaben selbst aufgegeben?

Gruß Matti

Woher ich das weiß:Recherche
nikcghjvddg 
Fragesteller
 18.09.2018, 21:29

Danke für deine ausführliche Antwort;)

Das waren Hausaufgaben die mein Mathelehrer aufgegeben hat und da ich Garkeine Zeit hatte und Religion hasse hab ich dann die Aufgaben im Religionsunterricht gemacht und mich erwiesen lassen...

0
Kuhlmann26  18.09.2018, 21:47
@nikcghjvddg

Ja, ist mir schon klar. Ich wollte nur auf einen genauen Sprachgebrauch verweisen. "Meine Hausaufgaben" ist einfach falsch. Es sind die Hausaufgaben der Lehrer und man darf sich ruhig mal fragen, ob man die immer unwidersprochen machen muss.
Und noch einmal: Der Lehrer darf Dir nichts wegnehmen und Du musst ihm auch nicht alles geben. Du hättest auch sagen können, "Ich packe es weg." Und dann ab damit in die Schultasche.
Die freiwillige Herausgabe von Gegenständen an den Lehrer ist immer gleichzusetzen mit einem Schuldeingeständnis. Aber Du hattest ja nichts falsch gemacht.

0
Kuhlmann26  05.02.2019, 23:11

Ich danke Dir für den ⭐️.

Gruß Matti

0

Nein - während des Religionsunterrichts hast Du Dich ausschließlich auf diesen Unterricht zu konzentrieren und auf nichts anderes.

Vielleicht erhältst Du ja Deinen geistigen Erguss dieser Stunde in 4 Wochen zurück - das reicht auch noch.

MsMagikarp  18.09.2018, 14:11

Auf was soll man sich da konzentrieren? Religionsunterricht ist reine Zeitverschwendung.

1
LankaDivore  18.09.2018, 16:09
@MsMagikarp

Dir ist schon klar, dass du zum Religionsunterricht nicht gezwungen werden kannst? Melde dich ab, dann bekommst du stattdessen Aufgaben in einem anderes Fach, z.B. Mathe ^^

0
wilees  18.09.2018, 16:19
@MsMagikarp

Das bedeutet dann aber nicht, dass Du Freizeit / Freistunden hast. Sondern i.d. R. steht dann Ethik oder Philosophie auf dem Stundenplan. Und wenn diese Fächer nicht zur gleichen Zeit unterrichtet werden können, musst Du möglicherweise an anderen Tagen länger in der Schule bleiben oder schon früher beginnen.

0
MsMagikarp  18.09.2018, 20:31
@wilees

Und seit wann geht das? Wäre mir nämlich nicht bekannt, dass es.zu meiner Schulzeit möglich gewesen wäre.

0
wilees  18.09.2018, 20:42
@MsMagikarp

Ab 14 ist man ( schon seit ewigen Zeiten ) religionsmündig und kann somit aus der Kirche austreten.

0
wilees  18.09.2018, 20:47
@MsMagikarp

Doch sie stellt den Zusammenhang her. Man kann nicht nur einfach sagen man nimmt nicht mehr am Religionsunterrricht teil. Dann muss man auch die entsprechende Konsequenz ziehen -- Kirchenaustritt.

Außer es gibt diese konkrete Fächerwahl - Ethik oder Religion.

0

Nein, denn er kann davon ausgehen, dass du die Hausaufgaben dann einfach weiter machst. Er kann die Blätter deinem Mathelehrer geben. Der gibt sie dir dann wieder, vielleicht mit ein paar passenden Worte über Pflicht und Pflichterfüllung.

wilees  18.09.2018, 13:58

Das dürfte der wahrscheinliche Weg sein.

0
nikcghjvddg 
Fragesteller
 18.09.2018, 14:07

Schon klar das er mir es während des Unterrichts nicht wiedergeben muss weil ich weitermachen könnte aber wenn ich am Ende der Stunde zu ihm gehe muss er mir dieses Blatt nicht wiedergeben?

0
Schuhu  18.09.2018, 14:08
@nikcghjvddg

Nein. Dann machst du die Hausaufgaben in der Pause zuende. Genau das soll ja vermieden werden (aus Lehrersicht - dass deine Sicht eine andere ist, ist klar).

2