Darf der Lehrer mir ein Blatt abnehmen und es einer anderen Lehrkraft zeigen?

6 Antworten

Hallo,

Nein, die Lehrkraft darf das Bild definitiv nicht weitergeben, denn es unterliegt - so absurd das auch klingen mag - dem Briefgeheimnis (§202 StGb). Am besten wendest du dich an deine*n Klassensprecher*in oder die SV an deiner Schule und erläuterst das Anliegen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Bei weiteren Fragen schreib einfach einen Kommentar.

LG Maxi

Es unterliegt NICHT dem Briefgeheimnis. Das Bild ist nicht verschlossen, oder sontwie gegen unbefugten Zugriff geschützt.


Vielleicht solltest du die §, die du anführst, erst mal lesen!







(1) Wer unbefugt



1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder

2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,






Das Bild befand sich ja wohl kaum in einem verschlossenen Umschlag!

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@RasThavas

Ich gebe dir recht RasThavas.

Also: Du als Schüler musst dich aber höchstens auf eine ernste Ansprache gefasst machen. Da du ja (eigener Angaben nach) das Bild natürlich nicht weitergeben wolltest hast du dich nicht strafbar gemacht:

"KUG verbietet nur das Verbreiten und das öffentliche zur Schau
stellen. Wenn also Bildnisse eines anderen hergestellt werden und keine Indizien dafür vorhanden sind, dass diese Bildnisse verbreitet oder zur Schau gestellt werden sollen, liegt keine Verletzung des Rechts am eigenen Bild vor. Wer ein Bildnis aber weitergibt und dabei riskiert, dass das Bildnis einem größeren Personenkreis bekannt wird, hat das Bildnis verbreitet. Darum kann selbst das Verschenken eines Bildnisses ein Verbreiten i.S.d. §§ 22 KUG sein. Zurschaustellen ist das Bekanntmachen gegenüber einem nicht begrenzten Personenkreis."

Die Lehrerin darf es tatsächlich der "abgebildeten Person" zeigen. An deiner Stelle würde ich dennoch Unterstützung bei Freunden, Klassensprecher oder eben SV suchen, die dir im konkreten Fall sicherlich besser helfen können, zumal sie die Situation auch aufgrund persönlicher Verhältnisse besser einschätzen können. Fakt ist: Demnächst besser sein lassen um so etwas zu vermeiden.

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@RasThavas

Ich verstehe dich übrigens auch wenn du alles nur einmal schreibst ;-)

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Nein Briefgeheimnis

Wenn es für den anderen wichtig ist.

Das darf er schon. Du hast wahrscheinlich den Kollegen beleidigend dargestellt und jetzt bekommst Du den Ärger. Wieso meinen Schüler immer, sie dürften alles und Lehrer dürften nichts?

Und ich habe ihn damit Vllt nicht so gut dargestellt.

Was darf man darunter verstehen? War die Zeichnung etwa beleidigend?

Beleidigt habe ich ihn nicht. Nur witzig dargestellt. Also nichts schlimmes 

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