Darf mein Lehrer eine Webcam/Kamera voraussetzen?
Mein Informatiklehrer hat uns nun mitgeteilt, er setze bei jedem Schüler eine Webcam/Kamera, für die Identifikation, voraus. Dass wir das Mikrofon benutzen müssen ist mir bewusst, jedoch besitzen nicht alle in der Klasse ein Webcam/Kamera und er fordert von diesen Personen eine Erklärung warum das so ist. Nun meine Frage: Darf er rechtlich gesehen überhaupt eine Webcam/Kamera voraussetzen?
Hier die Mitteilung:
Danke im Voraus
Noch eine Sache: Wir haben in mehreren Fächern Videokonferenzen und er ist der einzige, der eine Webcam/Kamera verlangt.
Allerdings ist er auch generell ein Problemlehrer.
Eine Frage noch, was ist mit dem letzten Satz „Ihr müsst den Chrome verwenden!“ gemeint?
Es gab einige Probleme in der letzten Konferenz und glaubt jetzt wahrscheinlich es läge am Browser.
11 Antworten
Weder musst du begründen, warum du keine Kamera oder Mikrofon besitzt, noch kannst du dazu verpflichtet werden, Verträge mit Dritten einzugehen, hier Einwilligung in die Nutzungsbedingungen von Google Chrome. Wenn die Teilnahme aus technischen Gründen nicht möglich ist, hat er altenative Teilnahmemöglichkeiten anzubieten. Wenn du keine Kamera hast, weil deine Eltern HartzIV-Empfänger sind, oder wenn du keine Googlesoftware nutzen willst, weil du mit deren Geschäftspolitik nicht einverstanden bist, dann geht das den Lehrer einen feuchten Kehricht an.
Die Email sollte man an den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten und die Schulbehörde deines Bundeslandes weiterleiten. Es kann und darf nicht sein, dass ein Lehrer den Schülern aufoktroyiert, sie hätten als minderjährige Verträge mit Unternehmen einzugehen, deren Tragweite sie garnicht überblicken und zu deren Abschluss sie nicht berechtigt sind - auch wenn es sich "nur" um Nutzungsbedingungen und Einwilligung zur unüberschaubaren Datenerhebung handelt.
Der Lehrer erfährt nicht, wer eine Beschwerde eingereicht hat, wenn du dem nicht zustimmst.
Eigentlich verlangt er die Webcam/Kamera nicht, sonst würde er nicht so fragen.
Antworte ihm: "Mein Gerät hat keine Webcam, und eine Kamera besitze ich nicht." Dann soll er Dir einen Vorschlag machen.
Übrigens ist er selbst nicht ganz schreibsicher: "Die Anmeldedaten und und der Teilnahmelink, wird nicht weitergegeben" sollte eigentlich heißen: "Die Anmeldedaten und der Teilnahmelink werden nicht weitergegeben."
Wahrscheinlich möchte er nicht, dass sich Fremde einwählen und den Unterricht stören. Das soll ja schon des öfteren passiert sein, dass irgendein Clown die Zugangsdaten in einer Gruppe veröffentlicht...daher die Vorsicht.
Was ist das denn für ein komischer Lehrer, der hat wohl nix von der Existenz des Punktes mitbekommen.
Du gehst da rein, machst dein Mikro an und lässt deine Kamera aus.
Wenn er dich fragt sagst du, dass sie nicht geht und wenn er dich dann rausschmeißt, beschwerst du dich bitte bei der Schulleitung, weil so etwas darf es nicht geben.
Wenn es dem Unterricht dienlich ist ja , z.B bei Prüfung an.
Ist nur die Frage wenn sich Schüler das nicht leisten können, bzw aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht möchte.
Der Weg wäre Einspruch einlegen , fällt dieser negativ auf müsste es ein Verwaltungsgericht entscheiden.
Ergebnis offen.