Darf man sein Haustier wenn es tot ist sezieren bzw. darf man die Knochen behalten?

3 Antworten

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Wenn das Tier tot ist, greift das Tierschutzgesetz auch nicht mehr. Sofern das Tier also auf natürliche Weise verstirbt, ist eine Sektion legal.

Das ist aber natürlich mit Risiken verbunden: Einerseits können krankheitserregende Körperflüssigkeiten austreten (Insb. Blut und Magen-Darminhalt sind bei freilaufenden Tieren teilweise gefährlich), andererseits kann aber auch eine Schnittverletzung oder ein psychischer Schaden entstehen (das aber eher bei Haustieren, wo eine emotionale Bindung bestand/besteht).

Das Ausbuddeln halte ich für bedenklich, sofern die Katze nicht vollständig verwest ist. Eine Verwesung kann teils mehrere Jahre dauern.
Sollte man das Skelett wollen, muss man das Tier fachgerecht sezieren und das Skelett bleichen. An die Chemikalien kommt man als Privatperson aber eigentlich gar nicht ran.

Ein verbuddelter Leichnahm sollte auch aufgrund der Krankheitsgefahr, der von diesem ausgeht nicht ausgebuddelt werden!

Ist das Tier tot darfst du damit so ziemlich machen was du willst, auch kürschnern, ausstopfen oder zu Knochenperlen verarbeiten.

Je nach dem, wo das Tierchen begraben wurde kann es übrigens passieren, das es auch nach Jahrzehnten noch "wie neu" ausgebuddelt wird. Wie Mamas Katze damals, die wurde 1974 angefahren und starb, 1996 wurde sie bei Umbauten unerwartet exhumiert und sah wirklich aus wie frisch beigesetzt, sogar das Fell hatte noch Glanz. Wir haben sie dann im Fundament der Terrasse für alle Ewigkeiten in Beton gebettet, wenn man da in 5.000 Jahren mal gräbt fragen sich die Leute bestimmt nach irgendwelchen kultischen Handlungen, die Katzenopfer erfordert haben....

Denke mal, daß es erlaubt ist.

Ja, ich finde es gruselig, bzw. befremdlich.

Keine Ahnung, ob vielleicht Vorschriften im Bezug auf Seuchenschutz dagegen sprechen,

Woher ich das weiß:Hobby