Darf man mit 12 Jahren Hunde ausführen?

14 Antworten

wo soll das gesetzlich geregelt sein,, ist doch völiig egal wie alt man ist , hauptsache man kann den hund halten,, eine 5 j. sollte sicherlich nicht mit einem rotti spazieren gehn^^,,

epona74  11.09.2011, 09:25

Das ist im Landes Hund Gesetz geregelt. Einen 40 / 20 Hund darf man erst ab 14 Jahren ausführen, und das auch nur, wenn der Hund von der Person wirklich zu höndeln ist. Sonst gilt das als grob Fahrlässig. Und für einen Anlagehund gelten ja sowiso andere Regeln. So ist es zumindest in NRW

0

Kommt drauf an. Wenn du den Hund von Freunden oder Verwandten ausführst, musst du laut Gesetz nur "körperlich und geistig reif genug sein", was bedeutet, dass du den Hund, gerade als Kind, im Zweifel halten kannst, der Hund einen entsprechenden Gehorsam an den Tag legt und du über das nötige Fachwissen verfügst, deiner Aufgabe in jeder Situation gerecht zu werden.

Wenn du es richtig als Job machen willst, ist das schon schwieriger. Zum einen darfst du das erst mit dreizehn und der Zustimmung deiner Eltern und dann gibt es da Einschränkungen bezüglich Arbeitszeit und -dauer. Praktisch ist es problematisch, da die wenigsten ihren Hund in zwölfjährige Hände geben. Wenn du selber keine Hundeerfahrung hast, wird das kaum einer machen. Allenfalls ein gut erzogener Mini-Hund (ja, sowas gibt es).

Kleiner Tipp noch: Klärt die Versicherungsfrage vorher. Sowohl deine, als auch die des Hundehalters. In manchen Tierhalterhaftpflichtversicherungen sind Schäden durch Dritte (das bist du) mitversichert, in anderen nicht.

Sonnenblume104  11.09.2011, 13:46

Erst mit 14! Im Gesetz steht ab 13. Gesetzessprache: Also ab dem Tag an, an dem der jenige 14 wird.

0
Maro95  11.09.2011, 18:27
@Sonnenblume104

Sach mal willst du mich verarschen? Gesetzessprache? Schalt dein Hirn ein und denk logisch. Ich geb´s dir gerne schriftlich:

(3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten

(Jugendarbeitsschutzgesetz, §5, Abs.3)

"über 13 Jahre" bist du ab deinem dreizehnten Geburtstag. Erst ein paar Sekunden über dreizehn...dann ein paar Stunden...und schließlich ein paar Tage. Das nennt man über dreizehn. Raffst du´s?

Darüber hinaus kannst du gerne einen Blick in Gesuche z.B. von Werbeagenturen werfen. Dort werden durchgehend Zusteller ab 13 Jahren gesucht.

0
Sonnenblume104  13.09.2011, 10:57
@Maro95

Dankeschön für die freundliche Erklärung! Dann habe ich mich getäuscht. Selbstverständlich hast du Recht, im Sinne des JArbSchG.

Soweit es mir noch irgendwo in Erinnerung ist, gilt für Hunde eine Ausnahmeregelung, die, so weit ich weiß, nicht im JArbSchG steht. Die besagt, dass hauptsächlich der Ausführer in der Lage sein muss, den Hund zu kontrollieren. Die 14 Jahre sind dan sicherlich nur ein Richtiwert. Es bestehen dazu noch verschiedene Meinungen im Internet, die unter anderem ebenfalls besagen ab 14 Jahren.

Wenn man das also als Job ausüben wöllte, ab 13 aber trotzdem unter der Voraussetzung, dass der 13-jährige den Hund zu 100% kontrollieren kann.

Um diesen Job ausübern zu können musst sie doch glaube ich einen Arbeitgeber finden, der dich anstellt. Wenn du nur Hunde ausführst, braucht/findet sie bestimmt keinen Arbeitgeber. Daher weiß ich nicht genau, in wie weit du einfach nebenbei Geld verdienen kannst. Wenn ich das machen würde, wäre das Schwarzarbeit. Aber wie ist das bei 13-jährigen?

0

Selbstverständlich ist das gesetzlich geregelt.

Laut Gesetz muss der, der den Hund ausführt, in der Lage sein, im Notfall einzugreifen. In deinem Falle bedeutet das, dass du nur Hunde ausführen darfst, die du auch kontrollieren kannst. Größere Hunde fallen meiner Meinung nach aus. Kleine Hund sind daher kein Problem.

Generell darfst du erst mit 14 Jahren eine leichte Tätigkeit aufnehmen. Ich denke, dazu gehört das Ausführen von kleinen Hunden. Du darfst dann aber nichtzwischen 18 und 8 Uhr arbeiten, nicht länger als 2 Stunden und deine Eltern müssen zustimmen. Die Schule darf auch nach Gesetz nicht beeinträchtigt werden.

siehe auch: JArbSchG §5

Olivia337  11.09.2011, 11:43

mit kleinen hunden ist das auch immer so ne sache... ich würde sagen kleine hunde, die perfekt erzogen sind...

0
Sonnenblume104  11.09.2011, 13:44
@Olivia337

Perfekt erzogenen Hunde gibt es aber weniger als unerzogene. Was ja aber mit dem Ausführen nix zu tun hat. Der 14 Jährige muss in der Lage sein, wenn der Hund wie wild an der Leine zieht, diese festzuhalten oder sogar dabei die Leine zu verkürzen. Wobei wenn ich es mir recht überlege...Ich würde meinen Jack Russel keinen 14-järhrigen anvertrauen. Da hab manchmal ich zu tun, dass ich den halten kann, wenn der plötzlich ne Katze sieht. Dabei werden 6 Kilo ab und an zu mindestens 50...;)

0

Wenn Ihr in Eurer Familie einen Hund habt und Du dadurch schon etwas Erfahrung mit Hunden hast. Mein Sohn ist in dem Alter hin und wieder mal mit den alten Hund, einem Zwergdackel, unserer Nachbarin spazieren gegangen, wenn die Nachbarin krank war. Aber damit richtig Geld verdienen wird wohl nicht gehen.

Warte bis Du 13 Jahre alt wirst, dann kannst Du eventuell Zeitungen austragen.

Einen fremden Hund ausgeführt hab ich glaub schon mit 8 Jahren, allerdings immer die selbe alte Rauhhaardackeldame. Von daher dürfen schon, ist nur die Frage ob dir jemand seinen Hund anvertrauen möchte.